RuFuS Newsletter
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.

Einfach erklärt – So bringen Sie komplexe Inhalte auf den Punkt!


Liebe Leserin, lieber Leser!

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal so ergangen: Gerade in einer neuen Position ist es für Sie als Führungskraft oft schwierig, Zusammenhänge Ihrer Arbeit kurz und präzise darzustellen. In einer neuen Führungssituation ist es ganz natürlich, wenn Sie zunächst einmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen.

Wenn Sie etwas bewegen wollen, sollten Sie in Ihren Darstellungen Komplexität reduzieren: Erfolgreich können Sie nur dann sein, wenn Sie das zentrale Grundprinzip erfolgreicher Kommunikation beachten: die Verständlichkeit. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihre Arbeit und Aufgaben gegenüber einer Gruppe von Kollegen oder gegenüber einer einzelnen Person präsentieren.

Um bei einem komplexen Sachverhalt das wirklich Wesentliche herauszuarbeiten, stellen Sie sich vor jeder wichtigen Situation diese 4 Fragen:
  • Was will ich erreichen (Ziel)?
  • Welche Informationen sind dafür unabdingbar?
  • Welche Informationen sind verzichtbar?
  • Wie will ich die Kernbotschaften „rüberbringen“?
Der Kommunikationsforscher Friedemann Schulz von Thun hat Merkmale herausgearbeitet, die zur Verständlichkeit beitragen. Wenn Sie ein kompliziertes Thema anschaulich und effektiv (das heißt mit einem spürbaren Ergebnis) vermitteln wollen, sollte Ihr Beitrag die folgenden 4 Eigenschaften aufweisen:

1. EINFACH
Einfache und verständliche Formulierungen sind folglich für jede erfolgreiche Kommunikation ein absolutes Muss. Verwenden Sie einen möglichst einfachen Satzbau und benutzen Sie möglichst allgemein verwendete und bekannte Wörter.

2. GEGLIEDERT
Was für längere schriftliche Beiträge ohnehin üblich ist, ist auch beim gesprochenen Wort unerlässlich: eine übersichtliche und gut strukturierte Gliederung. Wenn Ihr Gegenüber von vornherein weiß, wie Ihr Vortrag aufgebaut ist und zu welchem Ziel er führt, kann er Ihre Darstellungen und Argumentationen viel besser nachvollziehen.

3. KURZ
Achten Sie stets darauf, dass Sie eine möglichst große Menge an Informationen mit möglichst wenigen Worten vermitteln. Wenn Sie kurz und bündig formulieren, erreichen Sie, dass Ihre Zuhörer – ebenso wie Sie selber – den Blick für das Wesentliche behalten.

4. STIMULIEREND
Durch einen anregenden Vortragsstil erhöhen Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe. Manchmal hilft es, sich vorzustellen, einem völlig Unbeteiligten in 5 Sätzen die Kernbotschaft zu erklären. Probieren Sie es aus, vielleicht bei Ihrem Partner, einem Bekannten oder vielleicht sogar bei Ihren Kindern.

Ausführliche Informationen zum Thema Präsentation finden Sie im Beitrag P 62 des Praxishandbuch sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr persönliches Probeexemplar an!


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern

Sie dürfen von Praktikanten Gesundheitsnachweise verlangen
Mitarbeiterin droht mit Krankmeldung und stellt Ansprüche

Deutsche Unternehmen verschlafen demografischen Wandel
Was motiviert zu Höchstleistungen?

Sozialmarketing I: Rücken Sie Ihre Einrichtung ins richtige Licht
2 goldene Regeln, mit denen Ihre Gespräche effizienter werden

Recht

Sie dürfen von Praktikanten Gesundheitsnachweise verlangen

In Ihrem Führungsalltag werden Sie immer wieder mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert, bei denen Sie bisweilen ratlos sind, wie Sie sie lösen können. Fragen Sie unsere Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht. Für Abonnenten des Praxishandbuch sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.

Hier 2 Anfragen unserer Leser in anonymisierter Form – sowie die Antworten unserer Vertragsanwältin.

Frage: Wir haben regelmäßig Schüler, die bei uns im Rahmen ihrer Schulausbildung ein Betriebspraktikum machen möchten. Unsere Mitarbeiter, die an Patienten arbeiten, müssen eine Gesundheitsüberprüfung nachweisen. Können wir das von den Schülern auch verlangen? Was passiert, wenn ein Schüler sich im Rahmen eines Praktikums bei uns verletzt? Wie ist er dann abgesichert?

Antwort: Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie auch vor einem Betriebspraktikum einen entsprechenden Gesundheitsnachweis verlangen. Machen Sie deutlich, dass Sie ohne den entsprechenden Gesundheitsnachweis die Praktikanten nicht an den Patienten arbeiten lassen können. Zum Schutz Ihrer Patienten vor Ansteckung, aber auch zum Schutz Ihrer Mitarbeiter ist es durchaus richtig und sinnvoll, einen Gesundheitsnachweis zu fordern. Dies ist zulässig, weil Ihre Hygienestandards entsprechend streng sind.

Wenn ein Praktikant sich während des Praktikums verletzt, ist der Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, da er das Betriebspraktikum als schulische Veranstaltung besucht. Es besteht also kein Haftungsrisiko für Sie.
Mitarbeiterin droht mit Krankmeldung und stellt Ansprüche

Frage: Wir haben einer Angestellten während der Probezeit gekündigt. Bei persönlicher Übergabe des Kündigungsschreibens sagte die Mitarbeiterin, dass sie sich veranlasst fühle, zum Arzt zu gehen. Allerdings habe ich hierfür keine weiteren Zeugen. Am kommenden Morgen legte sie einen Krankenschein über die gesamte Kündigungsfrist vor. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Mitarbeiterin für den gesamten Kündigungszeitraum von 14 Tagen freigestellt wurde, allerdings unter Anrechnung des anteiligen Urlaubs und der Mehrstunden. Meine Frage: Muss ich nach der Krankschreibung den Urlaub und die Mehrstunden ausbezahlen?

Antwort: Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, nach Kündigung die noch offenen Zeiten für Mehrarbeit und Urlaub finanziell abzugelten. Prüfen Sie in Ihrem Fall, ob die Mitarbeiterin überhaupt schon einen Urlaubsanspruch erworben hat. Hat sie die sechsmonatige Wartezeit, die nach dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt sein muss, eingehalten? Wenn dies so ist, hat sie einen Anspruch zumindest auf Auszahlung des anteiligen Urlaubs.

Die Ankündigung der Krankheit ist nach gängiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Grund für eine fristlose Kündigung. Dies müssen Sie jedoch in jedem Fall auch darlegen und beweisen können. Für den Beweis reicht es aus, dass derjenige, der der Mitarbeiterin das Kündigungsschreiben ausgehändigt hat, bestätigen kann, dass die Mitarbeiterin dies angedroht hat. Einen weiteren Zeugen brauchen Sie nicht.

Sie hätten allerdings in diesem Fall sofort, das heißt unverzüglich, eine fristlose Kündigung aussprechen müssen.

Dieser Zeitpunkt ist bei Ihnen verstrichen. Jedoch auch im Falle einer fristlosen Kündigung hätten Sie bestehenden Urlaubsanspruch abgelten müssen.
Anzeige
Rüstzeitenreduzierung um 92 %: Geht das wirklich?

Oder eine One-Touch-Umrüstung in nur 87 Sekunden? Oder eine Senkung der Lagerbestände um 75 %? Die Antwort ist JA – auch wenn es sich unglaublich anhört. Lassen Sie es sich von Hitoshi Takeda, dem „Guru“ der Synchronen Produktion, beweisen! Über 100 namhafte Unternehmen haben dieses Ziel schon erreicht und produzieren bereits heute effizienter: Z. B. Samsung, Carl Zeiss, Yamaha oder Bosch. Ist Ihr Unternehmen das nächste in dieser Reihe?

Im Rahmen einer 2-Tages-Intensiv-Tagung lernen Sie die 12 Schritte kennen, mit denen auch Sie diese hohen Ziele erreichen können. Nur 30 Teilnehmer möglich – melden Sie sich daher jetzt gleich an!

Hier klicken!



Zum Seitenanfang

Mitarbeiterführung und -motivation

Deutsche Unternehmen verschlafen demografischen Wandel

Die Unternehmen in Deutschland sind nur unzureichend auf den demografischen Wandel vorbereitet. Das zeigt die aktuelle Studie „Pro 50 – Arbeit mit Zukunft“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), die 53 Unternehmen aus verschiedenen Branchen über ihre Maßnahmen zur Zukunftssicherung befragt hat. Danach hält sich nicht einmal jedes 4. Unternehmen für gut gerüstet. Zwar geben rund 96 % der Befragten an, dass sie die Beschäftigung mit dem Thema für wichtig halten, fast 40 % stufen es sogar als sehr wichtig ein. Doch gerade mal 34 % der Befragten sagen, ihr Unternehmen sei gut oder sehr gut auf den demografischen Wandel vorbereitet.

Wissenstransfer: ja – Karriere ab 50: nein
64 % der Unternehmen geben an, gezielt den Wissensaustausch zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitern zu fördern. Als Hauptinstrumente nennen die Unternehmen systematische Einarbeitungszeiten sowie altersgemischte Arbeitsgruppen und Mentoring-Programme. Die größte Herausforderung für die Unternehmen jedoch ist es, ältere Mitarbeiter gezielt als wichtige Ressource einzusetzen und zu fördern. Hier besteht bei den Unternehmen noch großer Nachholbedarf. Bindung durch Karriere auch im Alter findet kaum statt: Nur 23 % der Unternehmen bieten explizit Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter über 50 an. Und gerade mal 17 % der Unternehmen verfügen ausdrücklich über ein Karrieremodell für Mitarbeiter über 50 Jahren. Die Mehrheit dagegen hat keine oder nur auf bestimmte Altersgruppen beschränkte Karrieremodelle.

Nur die Hälfte gestaltet Arbeitsplätze altersgerecht
Auch bei der altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung liegt noch einiges im Argen. Gerade altersgerecht gestaltete Arbeitsplätze sind ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu binden und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. 42 % der Unternehmen organisieren die Arbeitsplätze eigenen Angaben zufolge nicht nach alters- und bedarfsgerechten Gesichtspunkten. Die übrigen Unternehmen nennen Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung als die häufigsten Maßnahmen zur altersgerechten Arbeitsorganisation. Stattdessen setzen die Unternehmen beim Thema Gesundheit stark auf Gesundheitschecks und Eigeninitiative der Mitarbeiter. 81 % der Befragten geben an, die Gesunderhaltung der Belegschaft gezielt zu fördern. Gesundheitschecks und präventive Maßnahmen wie beispielsweise Rückenschulung und Ernährungsberatung sind dabei die am häufigsten genannten Maßnahmen.

Kein Top-Thema im Top-Management
Als größte Hürde für das Demografiemanagement nennen die von PwC befragten Unternehmen fehlendes Bewusstsein beim Top-Management. Zwar geben die befragten Unternehmen gleichzeitig an, dass mehr als ¾ der Führungskräfte für das Thema Demografiewandel sensibilisiert sind, doch diese sitzen offensichtlich primär auf unteren Führungsebenen. Im Top-Management ist das Thema der Studie zufolge noch nicht ausreichend angekommen. Als weitere große Hürden sehen die Befragten das mangelnde Budget sowie die Einstellung des Unternehmens. Mehr Informationen zu der Studie erhalten Sie auch unter www.pwc.de.

Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Jetzt zum kostenlosen test anfordern.
Was motiviert zu Höchstleistungen?

Wann laufen Mitarbeiter zur Höchstform auf? Dieser Frage ist das Beratungsunternehmen GfK Trustmark nachgegangen. In einer Studie befragte GfK 3.000 Mitarbeiter und Führungskräfte aus Deutschland und der Schweiz, ob ihre Unternehmen genug dafür tun, um Mitarbeiter zu motivieren. Mehr als ein Viertel der Befragten war so unzufrieden, dass sie bereit waren, das Unternehmen schnell zu wechseln.

Als Defizite im Unternehmen wurden genannt:
  • Fehlende Instrumente, um selbstständige Entscheidungen zu treffen,
  • Zu geringe Investitionen in Ausbildung und Entwicklung der Mitarbeiter,
  • keine fairen Entlohnungs- und Anreizmodelle,
  • fehlendes Vertrauen
  • und mangelnder Respekt.
Nur 42 % der Befragten gaben an, dass ihr Unternehmen sie ausreichend inspiriert, um Höchstleistungen zu bringen.
Anzeige
Praxishandbuch sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der PraxisZauderer, Formalisten, Giftzwerge und Besserwisser: Wie Sie schwierige Mitarbeiter typengerecht führen und zu konstruktiver Mitarbeit motivieren 

Als Vorgesetzter und Führungskraft wissen Sie es vermutlich aus eigener, mehr oder weniger leidvoller Erfahrung am besten: Immer wieder gibt es Mitarbeiter, die Ihnen, den übrigen Mitarbeitern im Team und sich selbst das Leben unnötig schwer machen. Während die „Eigenbrötler“ dabei noch positiv motiviert sind, „glänzen“ die „Destruktiven“ durch negative Aktivitäten. Für Sie als Führungskraft kommt es entscheidend darauf an, Mitarbeiter klar zu klassifizieren – und typengerecht zu führen!

Testen Sie die Tipps aus dem
Praxishandbuch - sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis
jetzt 4 Wochen gratis!



Zum Seitenanfang

Sozialmanagement / Nonprofit

Sozialmarketing I: Rücken Sie Ihre Einrichtung ins richtige Licht

Der Bereich Soziales und Non-Profit ist längst ein hart umkämpfter Markt um Zuschüsse und Spenden, ehrenamtliche Unterstützung und Kundenbindung. Um hier „mitmischen“ zu können, müssen Sie mit Ihrer Einrichtung positiv auffallen. Deshalb liefern wir Ihnen in den nächsten Ausgaben in loser Folge einige Tipps für Ihr eigenes Sozialmarketing.

Marketing durch Veranstaltungen
Das erste Thema sind markante Veranstaltungen, durch die Sie auf Ihre Einrichtung oder Organisation aufmerksam machen können, beispielsweise:
  • „Tag der offenen Tür“
  • Neujahrsempfang
  • Sommerfest
  • Jahres-Pressekonferenz mit Rück- und Ausblick
  • Eigenes Jubiläum
  • Fest zu einem Feiertag, der Bezug zu Ihrer Einrichtung hat (z. B.: Das Kinder- und Jugendhaus feiert ein großes Gartenfest anlässlich des bundesweiten „Tag des Kindes“)
  • Bürger- oder Stadtteilfeste: Nehmen Sie hier mit einem eigenen Stand teil. Bieten Sie auf diesem Stand nicht nur Informationen, sondern auch Aktionen und Lebensgefühl. Richten Sie ihn so ein, dass die Menschen sich gerne auch länger bei Ihnen aufhalten (z. B. durch ein nett gestaltetes Café, durch ein mobiles Dart-Center oder eine Aktion, die unmittelbar mit Ihrer Einrichtung zu tun hat, wie im Anfangsbeispiel die Kletterwand).
Praxis-Tipp: Wenn Sie bislang keine traditionelle öffentliche Veranstaltung haben, schaffen Sie Traditionen. Nehmen Sie den Tag des Erstbezugs Ihrer Einrichtung zum Anlass für ein Fest oder einen Empfang.

Informieren Sie die Presse
Die Feste bieten über die persönlichen Kontakte hinaus immer die Chance zur Berichterstattung in den Medien. Verfassen Sie daher bei Teilnahme an einem Fest, erst Recht aber zu Ihrem eigenen Fest, immer eine Pressemitteilung und sagen Sie, warum Sie einladen, was Sie dort bieten und was Ihnen gerade in dieser Zeit inhaltlich (sozialpolitisch) besonders wichtig ist.

Entscheidend bei allen Veranstaltungen: Verschaffen Sie Ihrer Veranstaltung ihr eigenes markantes Gesicht. Sommerfeste gibt es viele. Geben Sie Ihrem Fest einen besonderen Namen. Setzen Sie einen inhaltlichen Schwerpunkt, der Bezug zu Ihrer Arbeit hat. Bieten Sie Überraschendes, z. B. ein Kammermusik-Konzert im Jugendhaus, wo sonst nur Rockmusik zu hören ist.
2 goldene Regeln, mit denen Ihre Gespräche effizienter werden

Beispiel: Ein Mitarbeiter beschwert sich über mangelnde Information. Sie entgegnen ihm, dass das so nicht stimmt. Der Mitarbeiter wiederholt seinen Vorwurf.

Sie begründen Ihre Ansicht nun im Detail. Der Mitarbeiter lässt nicht locker – Sie aber auch nicht. Ist das effizient? Sicher nicht, denn Sie beide drehen sich im Kreis.

So vermeiden Sie ineffiziente Kommunikation

1. Fragen Sie stets nach:
Was will mein Gesprächspartner wirklich? Was soll ich seiner Meinung nach tun bzw. ändern? Besonders bei Beschwerden, Vorwürfen, Unklarheiten, direkten und indirekten Angriffen ist diese Frage wichtig. Denn damit überprüfen Sie, ob Sie Ihr Gegenüber verstanden haben.

2. Hören Sie auch mit den Augen.
Viel wichtiger als die gesprochenen Worte ist oft das, was dahintersteckt. Achten Sie deshalb auf die Körpersprache Ihres Mitarbeiters:

Drückt sie Ohnmacht, Enttäuschung, Zorn aus, obwohl der Ton ganz sachlich ist? Wenn ja, gehen Sie auf Ihre Wahrnehmung ein („Sie sehen zornig aus …“). So vermeiden Sie, über Oberflächlichkeiten zu streiten.

Im Beispiel: Ihr Mitarbeiter ist unzufrieden. Er erwartet Ihr Verständnis. Ob Sie ihn tatsächlich unzureichend informiert haben, ist im ersten Moment völlig unwichtig.

Wenn Sie ihm zeigen, dass Sie seinen Ärger verstehen, wird er sich danach auch auf Ihre Sicht der Dinge einlassen – und Sie beide können anschließend ganz sachlich nach Verbesserungen suchen.

Informationen und Tipps für Ihren Führungsalltag finden Sie auf unserer Internetseite: www.vorgesetzter.de.
 
Anzeige
Erste-Hilfe-KofferEiner Ihrer Mitarbeiter macht öfter „blau“, kommt zu spät oder liefert schlechte Arbeitsergebnisse ab. Was jetzt?

In solchen Fällen sollten Sie sofort die gelbe Karte zeigen. Aber richtig! Doch Vorsicht: Schon ein falsches Wort im Abmahnungsschreiben kann die ganze Abmahnung ungültig werden lassen.

Für solche heiklen Fälle gibt es deshalb jetzt den „Erste-Hilfe-Koffer für den akuten Konfliktfall“:
  • Fehler von Mitarbeitern
  • Unzureichender Informationsfluss
  • Innere Kündigung
  • Kritikgespräche
  • Kündigungen
  • Krisenmanagement
  • Mitarbeiterkontrolle
  • Rückkehrgespräche
  • Unpopuläre Maßnahmen
  • Unmotivierte Mitarbeiter
  • Zielvereinbarungen
Lassen Sie sich diesen Ratgeber
im praktischen Taschenformat jetzt gleich kommen.

Hier klicken!



Zum Seitenanfang

Info
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Registergericht: Amtsgericht Bonn, HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion:
Fachverlag für  Recht & Führung
Andrea Heckmann
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Zum Seitenanfang

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG