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Achten Sie auf Ihre Teamzusammensetzung
Liebe Leserin, lieber Leser!
Eine Arbeitsgruppe ist fast immer eine zusammengesetzte Zwangsgemeinschaft: Ihre Mitarbeiter arbeiten nicht zusammen, weil sie sich mögen, sondern weil sie zusammen in Ihrem Auftrag bestimmte Aufgaben lösen sollen. Fühlt sich ein Mitarbeiter in dieser Zwangsgemeinschaft nicht wohl, kann er nicht einfach gehen. Achten Sie daher schon bei Personaleinstellungen darauf, dass der neue Mitarbeiter ins Team passt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er zum Mobbing-Opfer wird, weil er auf Grund einer persönlichen oder fachlichen Eigenschaft aus dem Team herausfällt. Mobbing kann sich aber auch im Machtstreben Einzelner sowie im Hang zur Selbstdarstellung begründen.
So sind Mobber häufig Mitarbeiter,
Eine Arbeitsgruppe ist fast immer eine zusammengesetzte Zwangsgemeinschaft: Ihre Mitarbeiter arbeiten nicht zusammen, weil sie sich mögen, sondern weil sie zusammen in Ihrem Auftrag bestimmte Aufgaben lösen sollen. Fühlt sich ein Mitarbeiter in dieser Zwangsgemeinschaft nicht wohl, kann er nicht einfach gehen. Achten Sie daher schon bei Personaleinstellungen darauf, dass der neue Mitarbeiter ins Team passt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er zum Mobbing-Opfer wird, weil er auf Grund einer persönlichen oder fachlichen Eigenschaft aus dem Team herausfällt. Mobbing kann sich aber auch im Machtstreben Einzelner sowie im Hang zur Selbstdarstellung begründen.
So sind Mobber häufig Mitarbeiter,
- die sich im Betrieb herabgesetzt oder angegriffen fühlen,
- ihren beruflichen Aufstieg versperrt sehen,
- Spaß daran haben, andere zu hetzen und zu diffamieren,
- gerne Meinungsführer sind.
- Respekt voreinander vorgelebt wird,
- alle gerecht behandelt,
- kleinere Konflikte ernst genommen und
- klare Zuständigkeiten geschaffen werden.
Auch falsch geäußerte Kritik kann gerade in Zeiten erhöhter Jobangst schnell von Ihren Mitarbeitern als „Mobbing“ verstanden werden. Bei viel Stress wird Ihnen sicherlich keiner verübeln, wenn Ihnen einmal die Nerven durchgehen. Wenn dies aber zum Alltag wird, müssen Sie als Vorgesetzter Ihre Überforderung bearbeiten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter sinkt und sich diese immer häufiger krankmelden. Daher:
- Sprechen Sie Kritikpunkte nie zwischen Tür und Angel an.
- Benennen Sie klar das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters und üben Sie nicht pauschal Kritik.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Kritik angemessen und umsetzbar ist.
- Räumen Sie Missverständnisse immer sofort aus dem Weg.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Berufsunfähigkeit absichern – Versicherer fragen genauer nach
Qualitätssicherung schützt vor Produkthaftung
Mitarbeiterbefragung leitet Veränderung ein
Vermeiden Sie diese 6 Verhandlungsfehler
Erwartungen eines Sponsors an Ihre Einrichtung
Bedarfsmedikation - Dies Regeln sollten Sie beachten
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Recht |
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Berufsunfähigkeit absichern – Versicherer fragen genauer nach
Mit dem Jahr 2008 ist ein wesentlicher Streitpunkt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entschärft worden. Wurden bisher stets verschleierte oder nicht genannte Krankheiten zum Zankapfel, wenn es darum ging, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen beziehungsweise auszuzahlen, liegt jetzt die Holpflicht von Informationen bei den Versicherern.
Im reformierten Regelwerk der Versicherungsbranche, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), soll künftig der Versicherte nur noch die Angaben zu Krankheiten machen, nach denen die Versicherung schriftlich gefragt hat.
Die Folge wird sein: Die Fragebogen der Versicherungsunternehmen werden ausführlicher, die Fragen konkreter gestellt. Ein Vorteil für den Versicherungsnehmer, denn allzu oft kam es zum Streit um die Auszahlung der Versicherung, weil angeblich Krankheiten verschwiegen worden waren.
Ist Berufsunfähigkeit zu versichern sinnvoll?
Nach Schätzungen scheidet jeder vierte Angestellte wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Aber nur jeder Fünfte ist für diesen Fall der Fälle versichert. Doch Vorsorge kann teuer werden. Je nach Alter, Berufsgruppe, Geschlecht und Gesundheitszustand werden zwischen 100 und 200 Euro pro Monat fällig. Besonders chronische Krankheiten wie Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch psychische Krankheiten erhöhen die monatliche Zahlung.
Daher gilt die Faustregel: So früh wie möglich versichern. Denn wer jung und fit ist, hat die Chance, einen guten Vertrag abzuschließen. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt. Informieren Sie sich beispielsweise in den Verbraucherzentralen oder in den aktuellen Untersuchungen der Stiftung Finanztest.
Für Männer ist es häufig sinnvoller, eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, nicht kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Wenn Sie kein Familienvater sind oder bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie nur die Berufsunfähigkeit absichern. Bei Frauen sind oft Kombinationstarife günstiger.
Achten Sie auf die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dann können Sie später die vereinbarte Rente problemlos erhöhen. Wichtig ist auch, dass der Vertrag keine Klausel enthält, nach der Sie in einen anderen Beruf verwiesen werden können. Beantworten Sie die Fragen der Versicherer immer wahrheitsgemäß. Lügen zahlt sich nicht aus. Im Gegenteil: Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass Sie ihr eine Krankheit verheimlicht haben, kann sie die Zahlung der Rente verweigern.
Bevorzugen Sie Anbieter, die die Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre verlangen – und nicht die der letzten 10 Jahre. Fordern Sie mehrere unverbindliche Angebote per Internet oder Telefon an. Prüfen Sie in Ruhe, welches konkrete Angebot das beste ist. Haben Sie Geduld, bis Sie eine Versicherung zu Ihren Konditionen gefunden haben (Rentenhöhe, Laufzeit). Erhalten Sie kein befriedigendes Angebot, prüfen Sie, ob Sie nicht besser mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Dread-Desease-Versicherung fahren. Letztere leistet eine Einmalzahlung bei schweren Krankheiten.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
Mit dem Jahr 2008 ist ein wesentlicher Streitpunkt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entschärft worden. Wurden bisher stets verschleierte oder nicht genannte Krankheiten zum Zankapfel, wenn es darum ging, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen beziehungsweise auszuzahlen, liegt jetzt die Holpflicht von Informationen bei den Versicherern.
Im reformierten Regelwerk der Versicherungsbranche, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), soll künftig der Versicherte nur noch die Angaben zu Krankheiten machen, nach denen die Versicherung schriftlich gefragt hat.
Die Folge wird sein: Die Fragebogen der Versicherungsunternehmen werden ausführlicher, die Fragen konkreter gestellt. Ein Vorteil für den Versicherungsnehmer, denn allzu oft kam es zum Streit um die Auszahlung der Versicherung, weil angeblich Krankheiten verschwiegen worden waren.
Ist Berufsunfähigkeit zu versichern sinnvoll?
Nach Schätzungen scheidet jeder vierte Angestellte wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Aber nur jeder Fünfte ist für diesen Fall der Fälle versichert. Doch Vorsorge kann teuer werden. Je nach Alter, Berufsgruppe, Geschlecht und Gesundheitszustand werden zwischen 100 und 200 Euro pro Monat fällig. Besonders chronische Krankheiten wie Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch psychische Krankheiten erhöhen die monatliche Zahlung.
Daher gilt die Faustregel: So früh wie möglich versichern. Denn wer jung und fit ist, hat die Chance, einen guten Vertrag abzuschließen. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt. Informieren Sie sich beispielsweise in den Verbraucherzentralen oder in den aktuellen Untersuchungen der Stiftung Finanztest.
Für Männer ist es häufig sinnvoller, eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, nicht kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Wenn Sie kein Familienvater sind oder bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie nur die Berufsunfähigkeit absichern. Bei Frauen sind oft Kombinationstarife günstiger.
Achten Sie auf die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dann können Sie später die vereinbarte Rente problemlos erhöhen. Wichtig ist auch, dass der Vertrag keine Klausel enthält, nach der Sie in einen anderen Beruf verwiesen werden können. Beantworten Sie die Fragen der Versicherer immer wahrheitsgemäß. Lügen zahlt sich nicht aus. Im Gegenteil: Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass Sie ihr eine Krankheit verheimlicht haben, kann sie die Zahlung der Rente verweigern.
Bevorzugen Sie Anbieter, die die Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre verlangen – und nicht die der letzten 10 Jahre. Fordern Sie mehrere unverbindliche Angebote per Internet oder Telefon an. Prüfen Sie in Ruhe, welches konkrete Angebot das beste ist. Haben Sie Geduld, bis Sie eine Versicherung zu Ihren Konditionen gefunden haben (Rentenhöhe, Laufzeit). Erhalten Sie kein befriedigendes Angebot, prüfen Sie, ob Sie nicht besser mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Dread-Desease-Versicherung fahren. Letztere leistet eine Einmalzahlung bei schweren Krankheiten.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
Qualitätssicherung schützt vor Produkthaftung
Seit nunmehr 18 Jahren legt das Produkthaftungsgesetz (PHG) fest: Produkte müssen für den Verbraucher sicher sein, ansonsten haftet der Hersteller. Hier geht es um Personen oder Sachschäden, die infolge eines fehlerhaften Produktes entstehen. Und diese sind oft unvorhersehbar groß und kostspielig.
Haftung, selbst wenn Sie den Fehler nicht zu vertreten haben
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss Schadensersatz geleistet werden, sobald ein Schaden an einer Person oder an einer Sache infolge eines fehlerhaften Produkts entsteht. Dabei müssen Sie als Unternehmen den Entlastungsbeweis selbst führen, weil das Gericht davon ausgehen muss, dass eine fremde Person keine Kenntnis von den internen Prozessen hat. Folgende Nachweise sollten Unternehmen also praktisch vor Gericht mindestens erbringen können:
Wehren Sie ungerechtfertigte Ansprüche ab
Ein gut dokumentiertes Qualitätsmanagement nach DIN hilft Ihnen aber auch, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Idealerweise haben Sie alle Verantwortungsbereiche der Verkehrssicherungspflichten in Ihren Teil des QMS integriert. Diese sind:
1. Konstruktion
Das QMS stellt in der Regel sicher, dass eine fehlerhafte Konstruktion vermieden wird und Entwicklungsfehler frühzeitig erkannt werden. Maßnahmen, die Sie durchführen und dokumentieren, sind unter anderem:
Damit keine Fehler in der Herstellung eines fehlerfrei konstruierten Produktes auftreten können, sollten folgende Punkte bei Ihrem QMS eine wichtige Rolle einnehmen:
Ein fehlerfreies Produkt kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefahr darstellen. Bei
Arzneimitteln ist dies beispielsweise oft der Fall. Als Hersteller sind Sie verpflichtet, auf jede mögliche Gefährdung hinzuweisen. Eine wichtige Einschränkung stellt dabei der Begriff „bestimmungsgemäß“ dar, sonst wäre es für einen Hersteller unmöglich, auf alle Eventualitäten einzugehen. Maßnahmen aus dem QMS sind unter anderem:
Haben Sie Ihr Produkt bereits in Verkehr gebracht, sind Ihre Verpflichtungen damit noch nicht beendet. Sie müssen Ihr Produkt nun beobachten, um eventuelle Fehler sofort zu korrigieren. Maßnahmen im QMS sind unter anderem:
Auch durch eine mangelhafte Organisation kann ein Fehler im Produkt entstehen. Maßnahmen im QMS sind unter anderem:
Seit nunmehr 18 Jahren legt das Produkthaftungsgesetz (PHG) fest: Produkte müssen für den Verbraucher sicher sein, ansonsten haftet der Hersteller. Hier geht es um Personen oder Sachschäden, die infolge eines fehlerhaften Produktes entstehen. Und diese sind oft unvorhersehbar groß und kostspielig.
Haftung, selbst wenn Sie den Fehler nicht zu vertreten haben
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss Schadensersatz geleistet werden, sobald ein Schaden an einer Person oder an einer Sache infolge eines fehlerhaften Produkts entsteht. Dabei müssen Sie als Unternehmen den Entlastungsbeweis selbst führen, weil das Gericht davon ausgehen muss, dass eine fremde Person keine Kenntnis von den internen Prozessen hat. Folgende Nachweise sollten Unternehmen also praktisch vor Gericht mindestens erbringen können:
- das Produkt war bei der Auslieferung nicht fehlerhaft (Privatabnehmer),
- der Fehler wurde nicht durch Ihr Verschulden hervorgerufen (gewerblicher Bereich).
Wehren Sie ungerechtfertigte Ansprüche ab
Ein gut dokumentiertes Qualitätsmanagement nach DIN hilft Ihnen aber auch, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Idealerweise haben Sie alle Verantwortungsbereiche der Verkehrssicherungspflichten in Ihren Teil des QMS integriert. Diese sind:
1. Konstruktion
Das QMS stellt in der Regel sicher, dass eine fehlerhafte Konstruktion vermieden wird und Entwicklungsfehler frühzeitig erkannt werden. Maßnahmen, die Sie durchführen und dokumentieren, sind unter anderem:
- Simulationen
- Erstellen und Erproben von Prototypen
- Frühzeitige Versuchsreihen
- Externe Materialprüfungen
- Einbeziehung von Prüflaboratorien
Damit keine Fehler in der Herstellung eines fehlerfrei konstruierten Produktes auftreten können, sollten folgende Punkte bei Ihrem QMS eine wichtige Rolle einnehmen:
- Einbindung aller Lieferanten und Zulieferer ins QMS
- Optimierung aller Fertigungsprozesse
- Kontrolle der Teil- und Endprodukte
Ein fehlerfreies Produkt kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefahr darstellen. Bei
Arzneimitteln ist dies beispielsweise oft der Fall. Als Hersteller sind Sie verpflichtet, auf jede mögliche Gefährdung hinzuweisen. Eine wichtige Einschränkung stellt dabei der Begriff „bestimmungsgemäß“ dar, sonst wäre es für einen Hersteller unmöglich, auf alle Eventualitäten einzugehen. Maßnahmen aus dem QMS sind unter anderem:
- Ständige Überprüfung der Dokumentation bezüglich der Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Sprachbarrieren
- Standardisierte Dokumentationsvorlagen
- Genaue Definition des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und Nennung in der Dokumentation
- Erstellen von Richtlinien zur Überprüfung möglicher Gefährdungen
Haben Sie Ihr Produkt bereits in Verkehr gebracht, sind Ihre Verpflichtungen damit noch nicht beendet. Sie müssen Ihr Produkt nun beobachten, um eventuelle Fehler sofort zu korrigieren. Maßnahmen im QMS sind unter anderem:
- Installation einer Kundenrückkopplung
- Auswertung von Reklamationen
- Notfallplan für Rückrufaktionen
Auch durch eine mangelhafte Organisation kann ein Fehler im Produkt entstehen. Maßnahmen im QMS sind unter anderem:
- Verbesserung der Mitarbeiter
- Qualifikationen
- Optimierung der Arbeitsplätze
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Mitarbeiterbefragung leitet Veränderung ein
„Schon wieder eine Mitarbeiterbefragung! Wenn mein Chef etwas von mir wissen will, kann er mich doch selbst fragen. Reine Zeitverschwendung!“ Teilen Sie diese Auffassung? Dann haben Sie wahrscheinlich noch keine effektive Mitarbeiterbefragung mitgemacht.
Denn bei weitem nicht jede schriftliche Befragung von Mitarbeitern liefert sinnvolle Ergebnisse. Manche Umfragen unter Mitarbeitern sind nicht mehr als eine Pflichtübung des Managements und landen nach ihrer Durchführung in einer Schublade. Dabei kann das Führungsteam eines Unternehmens aus einer Befragung der Mitarbeiter viele wichtige Antworten gewinnen und sich beispielsweise klar darüber werden, welche Stellung das Unternehmen im Markt einnimmt, wie es um die Führungskompetenz bestellt ist oder wie zufrieden die Mitarbeiter sind.
Gewusst, wie: die Mitarbeiterbefragung
Ob eine Mitarbeiterbefragung dieses Ziel erreicht, steht und fällt mit der Vorbereitung und den Konsequenzen, die aus den gewonnenen Einsichten folgen. So ist eine Mitarbeiterbefragung immer ein Instrument, das Veränderungsprozesse einleitet.
Folglich werden Mitarbeiterbefragungen aus folgenden typischen Anlässen durchgeführt:
Damit eine Mitarbeiterbefragung zu den gewünschten Resultaten führt, sollten Sie in 4 Schritten vorgehen:
1. Inhaltliche Vorbereitung: Formulieren Sie möglichst konkret die Ziele, die Sie mit der Umfrage erreichen wollen. Nachdem Sie im Führungsteam die Ziele und die Zielgruppe Ihrer Mitarbeiterbefragung festgelegt haben, sollten Sie die Arbeitnehmervertretung einbinden – sofern Ihr Unternehmen eine solche hat. Danach kommt die inhaltliche Gestaltung des Fragebogens.
Welche Themen wollen Sie abdecken?
2. Ausführliche Information: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter im Vorfeld umfassend über die Ziele der Befragung. Kommunizieren Sie auch, wie die anonym eingegangenen Ergebnisse ausgewertet werden. Machen Sie den Zeitrahmen und den Ablauf der Befragung transparent.
3. Professionelle Durchführung: Lassen Sie die Mitarbeiter zwischen verschiedenen Antwortmöglichkeiten wählen (Multiple choice). Jeweils zum Ende eines Themas sollten dann die Befragten Gelegenheit bekommen, ausführlicher und mit eigenen Worten zu antworten (offene Fragen). Der Fragebogen sollte nicht mehr als 2–3 Seiten umfassen. Wählen Sie eine einfache, klar verständliche Sprache.
4. Gewissenhafte Nachbereitung: Lassen Sie jeder Befragung Taten folgen. Bereiten Sie dazu alle Ergebnisse auf. Wie viele Mitarbeiter haben sich beteiligt? Wo treten Schwachpunkte zu Tage? In welchen Bereichen gibt es auf breiter Ebene Zustimmung? Wenn Mitarbeiterbefragungen effektiv geplant sind, liefern sie auch brauchbare Ergebnisse, die Ihr Unternehmen voranbringen. Ihre Ergebnisse werden auf allen Hierarchie-Ebenen zu Konsequenzen führen. Das ist der Garant dafür, dass Ihre Mitarbeiter den Wert einer solchen Befragung zu schätzen wissen und nicht als bloße Zeitverschwendung empfinden.
„Schon wieder eine Mitarbeiterbefragung! Wenn mein Chef etwas von mir wissen will, kann er mich doch selbst fragen. Reine Zeitverschwendung!“ Teilen Sie diese Auffassung? Dann haben Sie wahrscheinlich noch keine effektive Mitarbeiterbefragung mitgemacht.
Denn bei weitem nicht jede schriftliche Befragung von Mitarbeitern liefert sinnvolle Ergebnisse. Manche Umfragen unter Mitarbeitern sind nicht mehr als eine Pflichtübung des Managements und landen nach ihrer Durchführung in einer Schublade. Dabei kann das Führungsteam eines Unternehmens aus einer Befragung der Mitarbeiter viele wichtige Antworten gewinnen und sich beispielsweise klar darüber werden, welche Stellung das Unternehmen im Markt einnimmt, wie es um die Führungskompetenz bestellt ist oder wie zufrieden die Mitarbeiter sind.
Gewusst, wie: die Mitarbeiterbefragung
Ob eine Mitarbeiterbefragung dieses Ziel erreicht, steht und fällt mit der Vorbereitung und den Konsequenzen, die aus den gewonnenen Einsichten folgen. So ist eine Mitarbeiterbefragung immer ein Instrument, das Veränderungsprozesse einleitet.
Folglich werden Mitarbeiterbefragungen aus folgenden typischen Anlässen durchgeführt:
- Geplante Kostensenkung (Lean Management)
- Fusionen, Übernahmen
- Reorganisation oder Restrukturierung
- Prozessoptimierung
- Qualitätssicherung
- Kulturwandel-Programme
- Programme zur Steigerung der Mitarbeiterqualität und –zufriedenheit
- Vermittlung der Unternehmensvision (Leitbild)
- Bestandsaufnahme (Was hat sich seit der letzten Befragung geändert?)
Damit eine Mitarbeiterbefragung zu den gewünschten Resultaten führt, sollten Sie in 4 Schritten vorgehen:
1. Inhaltliche Vorbereitung: Formulieren Sie möglichst konkret die Ziele, die Sie mit der Umfrage erreichen wollen. Nachdem Sie im Führungsteam die Ziele und die Zielgruppe Ihrer Mitarbeiterbefragung festgelegt haben, sollten Sie die Arbeitnehmervertretung einbinden – sofern Ihr Unternehmen eine solche hat. Danach kommt die inhaltliche Gestaltung des Fragebogens.
Welche Themen wollen Sie abdecken?
- Je nach Anlass der Mitarbeiterbefragung werden sich unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte herausbilden:
- Wollen Sie etwas über die Führungsqualitäten Ihrer leitenden Mitarbeiter herausfinden?
- Wollen Sie erfahren, wie die Mitarbeiter die Wettbewerbssituation einschätzen? oder
- Wollen Sie wissen, ob die Mitarbeiter mit ihrer Karriere-Entwicklung zufrieden sind?
2. Ausführliche Information: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter im Vorfeld umfassend über die Ziele der Befragung. Kommunizieren Sie auch, wie die anonym eingegangenen Ergebnisse ausgewertet werden. Machen Sie den Zeitrahmen und den Ablauf der Befragung transparent.
3. Professionelle Durchführung: Lassen Sie die Mitarbeiter zwischen verschiedenen Antwortmöglichkeiten wählen (Multiple choice). Jeweils zum Ende eines Themas sollten dann die Befragten Gelegenheit bekommen, ausführlicher und mit eigenen Worten zu antworten (offene Fragen). Der Fragebogen sollte nicht mehr als 2–3 Seiten umfassen. Wählen Sie eine einfache, klar verständliche Sprache.
4. Gewissenhafte Nachbereitung: Lassen Sie jeder Befragung Taten folgen. Bereiten Sie dazu alle Ergebnisse auf. Wie viele Mitarbeiter haben sich beteiligt? Wo treten Schwachpunkte zu Tage? In welchen Bereichen gibt es auf breiter Ebene Zustimmung? Wenn Mitarbeiterbefragungen effektiv geplant sind, liefern sie auch brauchbare Ergebnisse, die Ihr Unternehmen voranbringen. Ihre Ergebnisse werden auf allen Hierarchie-Ebenen zu Konsequenzen führen. Das ist der Garant dafür, dass Ihre Mitarbeiter den Wert einer solchen Befragung zu schätzen wissen und nicht als bloße Zeitverschwendung empfinden.
Vermeiden Sie diese 6 Verhandlungsfehler
Sachgerechte Argumentation, gute Kommunikation und sorgfältige Planung sind die Grundlagen jeder erfolgreichen Verhandlung. Verhandlungsgespräche, die Sie im Auftrag Ihres Unternehmens unter Beachtung dieser Punkte führen, haben normalerweise die größten Chancen auf Erfolg. Doch was nützt die beste Argumentation, wenn Ihr Gegenüber Ihnen Ihre Ungeduld anmerkt oder sich sogar eingeschüchtert fühlt?
Wir sagen Ihnen, welche 6 Verhandlungsfehler Sie möglichst vermeiden sollten:
1. Werden Sie nicht ungeduldig - auch bei zähen Verhandlungen. Drängen Sie Ihren Verhandlungspartner nicht. Geben Sie vielmehr den im Gespräch vorgetragenen Ideen und Vorschlägen Zeit, auf Ihr Gegenüber zu wirken.
2. Vermeiden Sie es, Ihren Gesprächspartner einzuschüchtern. Das ruft höchstwahrscheinlich Widerstand in ihm hervor. Setzen Sie vielmehr auf Ihre Überzeugungskraft. Sie ist weitaus wirksamer.
3. Verlieren Sie nicht die Beherrschung. Emotionen sind bei Verhandlungsgesprächen fehl am Platz. Sie erschweren das Finden einer für beide Seiten befriedigenden Lösung erheblich.
4. Sprechen Sie nicht zu viel und hören Sie zu. Versetzen Sie sich in die Denkweise Ihres Gesprächspartners. Signalisieren Sie ehrliches Interesse, indem Sie gezielte Fragen stellen.
5. Ignorieren Sie nicht das "Geben- und Nehmen-Prinzip". Ziel Ihrer Verhandlungen sollte es sein, mit dem Gesprächspartner eine positive Übereinkunft zu erzielen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Verhandlungsprozesses darin, dass jede Partei etwas gibt und etwas bekommt. Handeln Sie also danach.
6. Ignorieren Sie nicht Konflikte. Sie können ihnen ohnehin nicht aus dem Weg gehen. Konflikte sind Bestandteil jeder Verhandlung. Akzeptieren Sie sie also und suchen Sie nach gemeinsamen Lösungswegen.
Weitere Tipps zum Verhandeln finden Sie in: Technischer Vertrieb - jetzt zum Gratis-Test anfordern!
Sachgerechte Argumentation, gute Kommunikation und sorgfältige Planung sind die Grundlagen jeder erfolgreichen Verhandlung. Verhandlungsgespräche, die Sie im Auftrag Ihres Unternehmens unter Beachtung dieser Punkte führen, haben normalerweise die größten Chancen auf Erfolg. Doch was nützt die beste Argumentation, wenn Ihr Gegenüber Ihnen Ihre Ungeduld anmerkt oder sich sogar eingeschüchtert fühlt?
Wir sagen Ihnen, welche 6 Verhandlungsfehler Sie möglichst vermeiden sollten:
1. Werden Sie nicht ungeduldig - auch bei zähen Verhandlungen. Drängen Sie Ihren Verhandlungspartner nicht. Geben Sie vielmehr den im Gespräch vorgetragenen Ideen und Vorschlägen Zeit, auf Ihr Gegenüber zu wirken.
2. Vermeiden Sie es, Ihren Gesprächspartner einzuschüchtern. Das ruft höchstwahrscheinlich Widerstand in ihm hervor. Setzen Sie vielmehr auf Ihre Überzeugungskraft. Sie ist weitaus wirksamer.
3. Verlieren Sie nicht die Beherrschung. Emotionen sind bei Verhandlungsgesprächen fehl am Platz. Sie erschweren das Finden einer für beide Seiten befriedigenden Lösung erheblich.
4. Sprechen Sie nicht zu viel und hören Sie zu. Versetzen Sie sich in die Denkweise Ihres Gesprächspartners. Signalisieren Sie ehrliches Interesse, indem Sie gezielte Fragen stellen.
5. Ignorieren Sie nicht das "Geben- und Nehmen-Prinzip". Ziel Ihrer Verhandlungen sollte es sein, mit dem Gesprächspartner eine positive Übereinkunft zu erzielen. Dabei liegt der Schwerpunkt des Verhandlungsprozesses darin, dass jede Partei etwas gibt und etwas bekommt. Handeln Sie also danach.
6. Ignorieren Sie nicht Konflikte. Sie können ihnen ohnehin nicht aus dem Weg gehen. Konflikte sind Bestandteil jeder Verhandlung. Akzeptieren Sie sie also und suchen Sie nach gemeinsamen Lösungswegen.
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Erwartungen eines Sponsors an Ihre Einrichtung
Auch soziale Organisationen sind für Sponsoren durchaus interessante Objekte, bei denen sich die finanzielle Unterstützung auszahlt. Bevor Sie an einen Sponsor herantreten, sollten Sie allerdings immer bedenken, dass ein Sponsor Ihre Einrichtung nicht uneigennützig unterstützt, sondern mit dem Ziel, für sich zu werben.
Ein Sponsor möchte mit der finanziellen Unterstützung ein bestimmtes Image in der Öffentlichkeit erzeugen, neue Wege der Kommunikation für sich erschließen und sich vor allem von Konkurrenten abheben. Aus diesen Überlegungen heraus resultieren die Erwartungen des Sponsors an Ihre Einrichtung.
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Auch soziale Organisationen sind für Sponsoren durchaus interessante Objekte, bei denen sich die finanzielle Unterstützung auszahlt. Bevor Sie an einen Sponsor herantreten, sollten Sie allerdings immer bedenken, dass ein Sponsor Ihre Einrichtung nicht uneigennützig unterstützt, sondern mit dem Ziel, für sich zu werben.
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Bedarfsmedikation - Dies Regeln sollten Sie beachten
Viele Patienten im ambulanten Pflegebereich nehmen über ihre normale Medikation hinaus Bedarfsmedikationen ein, die ebenfalls durch Pflegemitarbeiter verabreicht werden. Dies ist nicht unproblematisch. Denn hier können Fehler bei der Einnahme oder Dosierung der Medikamente nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Vergabe von Bedarfsmedikation sollten Sie daher folgende 8 Regeln beachten:
1. Eine Bedarfsmedikation sollte vom Arzt dokumentiert und unterschrieben werden; nicht von einer Pflegekraft.
2. Die Verordnung der Bedarfsmedikation darf nicht älter als 6 Monate sein; danach muss sie erneuert werden.
3. Die Darreichungsform muss genau beschrieben sein.
4. Die Einzeldosis und die Höchstdosis in 24 Stunden müssen dokumentiert sein.
5. Die Anordnung muss logisch sein und zum Patienten passen.
6. Es muss zweifelsfrei vom Arzt beschrieben sein, wann das Medikament zu verabreichen ist.
7. In der Pflegeplanung hat genau zu stehen, wann die Medikation gegeben werden soll.
8. Im Pflegebericht sind die Auswirkungen der Medikation zu verzeichnen.
Ausführliche Informationen zum Thema Medizin & Pflege finden Sie in pdl.konkret ambulant, dem Informationsdienst für die Leitung ambulanter Pflegedienste.
Viele Patienten im ambulanten Pflegebereich nehmen über ihre normale Medikation hinaus Bedarfsmedikationen ein, die ebenfalls durch Pflegemitarbeiter verabreicht werden. Dies ist nicht unproblematisch. Denn hier können Fehler bei der Einnahme oder Dosierung der Medikamente nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Vergabe von Bedarfsmedikation sollten Sie daher folgende 8 Regeln beachten:
1. Eine Bedarfsmedikation sollte vom Arzt dokumentiert und unterschrieben werden; nicht von einer Pflegekraft.
2. Die Verordnung der Bedarfsmedikation darf nicht älter als 6 Monate sein; danach muss sie erneuert werden.
3. Die Darreichungsform muss genau beschrieben sein.
4. Die Einzeldosis und die Höchstdosis in 24 Stunden müssen dokumentiert sein.
5. Die Anordnung muss logisch sein und zum Patienten passen.
6. Es muss zweifelsfrei vom Arzt beschrieben sein, wann das Medikament zu verabreichen ist.
7. In der Pflegeplanung hat genau zu stehen, wann die Medikation gegeben werden soll.
8. Im Pflegebericht sind die Auswirkungen der Medikation zu verzeichnen.
Ausführliche Informationen zum Thema Medizin & Pflege finden Sie in pdl.konkret ambulant, dem Informationsdienst für die Leitung ambulanter Pflegedienste.
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