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Wie Sie bei Ihrem Gesprächspartner nicht zum „No Name“ werden


Liebe Leserin, lieber Leser!

Kommt Ihnen die folgende Situation bekannt vor? Am Ende eines Telefonates möchte sich Ihr Gesprächspartner noch kurz Ihren Namen notieren. Sie antworten: „Esser, wie die Stadt, nur hinten mit n.“ „Also Essern?“ „Nein, Esser wie Trinker.“ „Also Esser-Trinker?“ „Nein, also ich buchstabiere: E wie Emil...“

Zugegeben, das obige Beispiel ist natürlich etwas übertrieben. Aber kaum etwas kann am Telefon mehr Verwirrung stiften, als wenn Sie versuchen, Ihrem Gesprächspartner den eigenen Namen mitzuteilen. Dabei muss es keineswegs immer so zugehen, wie im obigen Beispiel beschrieben:
  • Die sicherste Möglichkeit, dass jeder Gesprächspartner Ihren Namen auch unmissverständlich versteht, ist ihn klar und deutlich und nicht zu schnell auszusprechen. Nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen. Jeder Mensch braucht einen kurzen Augeblick, um sich auf ein Telefonat einzustellen. Nennen Sie Vor- und Nachnamen, hat Ihr Gesprächspartner eine realistische Chance, Ihren Namen auch im Gedächtnis zu behalten.
  • Greifen Sie sofort ein, wenn Sie bemerken, dass Ihr Gesprächspartner Ihren Namen falsch ausspricht („Entschuldigung, aber ich glaube, ich habe eben meinen Namen nicht klar genug ausgesprochen. Ich heiße…“). Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass sich Ihr Gegenüber Ihren Namen falsch einprägt und auch später falsch benutzen wird.
  • Bauen Sie Eselsbrücken („Mein Name ist Herrmann, wie Damenfrau“). Mit solchen manchmal skurril anmutenden Vergleichen schaffen Sie es, dass Ihr Gesprächspartner mit Ihrem Namen ein Bild verknüpft. Aber Vorsicht: Nicht jeder Vergleich eignet sich dafür. Er muss entsprechend einfach sein, damit bei Ihrem Gegenüber überhaupt ein Bild entstehen kann.
  • Verzichten Sie auf ausschweifende Erklärungen. Wenn sich Ihr Name nur durch intellektuelle Denkleistungen erschließt, sollten Sie tunlichst darauf verzichten und besser buchstabieren („Biron, wir der englische Dichter, nur mit i statt mit y“).
  • Buchstabieren Sie Ihren Namen ganz normal, am besten nur die strittigen Stellen („Landborg, wie das Land und dann b-o-r-g“). Verzichten Sie auf das postalische Alphabet („Ludwig – Anton – Nordpol…“). Dieses stiftet häufig mehr Verwirrung, als dass es Klarheit bringt.

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Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Seit 01.07.2008 ist die nichtanwaltliche Rechtsberatung endlich erlaubt
Surfen im Internet kein Kündigungsgrund

Höflichkeit gefragt – Wie wichtig sind gute Manieren?
Deutschland bleibt Top-Standort in Deutschland

5 Tipps: So klären Sie strittige Sachfragen mit Ihrem Chef
Warum Sie als Führungskraft Feedback geben sollten

Recht

Seit 01.07.2008 ist die nichtanwaltliche Rechtsberatung endlich erlaubt

Am 01.07.2008 ist nun das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Mit dieser grundlegenden Reform wurde das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und abgelöst. Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz wird die nichtanwaltliche Rechtsberatung, wie sie z. B. in vielen Beratungsstellen angeboten wird, auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Was sind Rechtsdienstleistungen?
Zunächst werden Sie sich fragen, was unter dem Begriff der Rechtsdienstleistung überhaupt verstanden wird. Gemäß dem Wortlaut des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist eine Rechtsdienstleistung „jede Tätigkeit in fremden konkreten Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“. Nicht unter den Begriff der Rechtsdienstleistung fallen z. B. die Tätigkeit von Schiedsstellen oder die Arbeit von Mediatoren.

Welche Rechtsdienstleistungen sind erlaubt?
Neu am Rechtsdienstleistungsgesetz ist, dass nun prinzipiell Rechtsdienstleistungen erlaubt sind „im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören“ (§ 5 Abs. 1 RDG). Darüber hinaus dürfen sie nicht „im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen“ (§ 6 Abs. 1 RDG). Das Rechtsberatungsgesetz hatte die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten „ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher oder unentgeltlicher Tätigkeit“ nur Personen mit der entsprechenden behördlichen Genehmigung gestattet.

Konkret heißt das für Sie: Geben Sie z. B. in Ihrer Beratungsstelle für Arbeitslose zukünftig auch rechtliche Tipps beim Ausfüllen von Formularen, ist dieses durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz abgesichert. Denn zum einen gehört diese Beratung zwangsläufig zu Ihrem Beruf dazu, zum anderen nehmen Sie dafür kein Geld. Rechtsberatungen als Beruf und gegen Gebühr dürfen allerdings nach wie vor nur Volljuristen (z. B. Rechtsanwälte) durchführen. Diese sind auch allein zur Vertretung vor Gericht befugt.

Wie ist die Qualität der Rechtsdienstleistung sicherzustellen?
Allerdings macht das Rechtsdienstleistungsgesetz auch hier Einschränkungen: Wer gemäß § 6 Abs. 2 RDG „unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Bindungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt“.

Mit anderen Worten: Das Erbringen von Rechtsdienstleistungen ist zwar grundsätzlich erlaubt, die Qualität der Rechtsdienstleistung müssen Sie jedoch durch eine juristisch qualifizierte Person sicherstellen. Allerdings kann hier der Rückgriff auf einen extern arbeitenden Rechtsanwalt ausreichend sein. Darüber hinaus muss die Person, die die Rechtsdienstleistung erbringt, vorher entsprechend geschult worden sein.

Welche Stellung hat die Wohlfahrtspflege?
Um die besondere Stellung der Verbraucherverbände und der Freien Wohlfahrtspflege zu verdeutlichen, wurden diese konkret in das Rechtsdienstleistungsgesetz aufgenommen. Danach sind Rechtsdienstleistungen erlaubt, die Verbraucherzentralen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange behinderter Menschen im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen (§ 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 RDG). Sie können das neue Rechtsdienstleistungsgesetz als Auszug aus dem Bundesgesetzblatt unter www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2840.pdf downloaden.
Surfen im Internet kein Kündigungsgrund

Das private Surfen im Internet ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt, der angeblich an mehreren Tagen von seinem Dienst-PC Sex-Seiten im Internet aufgerufen hatte. Der Arbeitgeber bemerkte dies und kündigte seinem Mitarbeiter fristlos.

Das Landesarbeitsgericht hielt dagegen eine vorherige Abmahnung für unverzichtbar. Außerdem, so die Richter, habe der Arbeitnehmer die Seiten zwar an mehreren Tagen, aber immer nur wenige Minuten lang angesehen. Von einer ausschweifenden Nutzung könne daher keine Rede sein. Fazit: Nur dem, der den PC im Büro „ausschweifend“ für Privates nutzt, droht die fristlose Kündigung. Ansonsten ist eine Abmahnung erforderlich.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Höflichkeit gefragt – Wie wichtig sind gute Manieren?

Im beruflichen Alltag sind es immer wieder die Standardsituationen wie Begrüßen und Essen, in denen sich gute oder schlechte Manieren offenbaren. Wer grüßt wen zuerst? Wie spreche ich eine Ministerin an? Wo liegt die Stoffserviette nach dem Geschäftsessen? sind Fragen, an denen der Kenner die Stilsicherheit seines Gegenübers erkennt oder vermisst.

Begrüßen – So geht’s
Bei der Begrüßung im Berufsalltag gilt die Faustregel: der Ranghöhere zuerst. Betreten Sie einen Raum, reichen Sie zuerst die Hand. Im Meeting begrüßen sich immer zuerst diejenigen, die sich kennen.

Bei der Anrede ist wichtig zu wissen, dass ein Doktortitel ein Namensbestandteil ist. Sie begrüßen daher Ihren Kollegen mit „Guten Tag, Herr Dr. Müller“. Andere akademische Grade wie Diplome, Master- oder Bachelor-Titel bleiben unerwähnt. Nennen müssen Sie aber Ehrentitel oder öffentliche Bezeichnungen wie Bürgermeister oder Minister. Die korrekte Anrede lautet hier „Frau Bürgermeister“ oder „Herr Minister“. Achtung: Auch Adelstitel sind Namensbestandteile. Sie ersetzen die Anrede „Herr“ und „Frau“. So begrüßen Sie beispielsweise „Graf Wittenbach“ oder „Baronin Wetterstein“.

Essen ohne Fettnäpfchen
Beim Geschäftsessen wird gutes Benehmen für alle Teilnehmer offenbar: das falsche Besteck benutzt, die Serviette auf den Teller gelegt, zu früh am Wein genippt – überall stehen sie herum, die kleinen Fettnäpfchen, in die ein Unwissender in Sachen Stil hineingreift. Hier kurz das Wichtigste:
  • Der erste Schluck ...
Getrunken wird erst nach Aufforderung durch den Gastgeber. Dieser wünscht in der Regel einen angenehmen Abend und gute Gespräche und hebt das Glas. Jetzt dürfen Sie auch trinken.
  • Gläser und Besteck: Außen geht vor
Beim Besteck gilt die Regel: von außen nach innen, das heißt, Sie benutzen immer zuerst das Besteck, das am weitesten weg von Ihrem Teller liegt. Bei den Gläsern gilt die Regel von rechts nach links. Wenn Sie Ihr Besteck nicht benötigen, legen Sie es auf den Teller zurück, niemals auf die Tischdecke! Gehen Sie zum Buffet, dürfen Sie nie Ihren benutzten Teller oder das Besteck mitnehmen.
  • Servietten-Kniffe
Die Stoffserviette wird einmal gefaltet auf den Schoß gelegt. Haben Sie Ihr Essen beendet, kommt die Serviette gefaltet links neben Ihren Teller.
Deutschland bleibt Top-Standort in Deutschland

Deutschland kann sich aus Sicht ausländischer Manager als führender Standort in Westeuropa behaupten, rutscht aber im Ranking der weltweit attraktivsten Standorte vom 4. auf den 6. Platz. Erstmals können sich in diesem Jahr Russland und Polen vor Deutschland platzieren. Das sind Ergebnisse einer Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young zur Attraktivität des Wirtschaftsraums Europa.

Im Vergleich zu 2007 verliert Deutschland an Attraktivität: Nur noch 10 % bezeichnen Deutschland als einen der 3 Top-Standorte weltweit – im Vorjahr lag der Anteil noch bei 18 %. Dennoch kann sich Deutschland – als einziges westeuropäisches Land – weiter in der Gruppe der 10 attraktivsten Standorte der Welt behaupten. Großbritannien und Frankreich finden sich nicht mehr in dieser Liste wieder.

China erstmals auf Platz Eins
China wird mit 47 % erstmals als attraktivstes Zielland für Investitionen angesehen, auf dem 2. Platz folgt Indien, das sich im Vergleich zu 2007 vom 3. auf den 2. Platz verbessert und aktuell von 30 % der Befragten als Top-Standort angesehen wird. Russland steigt vom 5. auf den 3. Platz. 21 % der Befragten bezeichnen Russland als einen der attraktivsten Investitionsstandorte der Welt – im Vorjahr lag der Anteil der Nennungen nur bei 12 %.

Lob für Deutschlands Infrastruktur
Deutschland kann besonders bei der Qualität der Verkehrswege und der Telekommunikationsnetze sowie bei der Qualifikation der Beschäftigten punkten. Alle 3 Bereiche werden allerdings etwas schlechter beurteilt als im Vorjahr. Ebenfalls eine abfallende Tendenz ist bei der Bewertung von Forschung und Entwicklung festzustellen: 2006 bezeichneten noch 73 % der Befragten Deutschland in diesem Punkt als attraktiv, aktuell liegt der Wert bei 67 %. Zu den Schwächen des Standorts Deutschland zählen dagegen aus Sicht der befragten Manager insbesondere die mangelnde Flexibilität des Arbeitsrechts und die hohen Arbeitskosten.

Deutschland eines der innovativsten Länder der Welt
Weltweit gilt Deutschland als innovativer Standort: 83 % der befragten Manager internationaler Unternehmen bewerten die Innovationsfähigkeit in Deutschland positiv – jeder 5. sehr positiv. Im Vergleich mit anderen Ländern schneidet Deutschland außerordentlich gut ab: In der „Weltrangliste“ der innovativsten Länder steht Deutschland hinter den USA und China auf dem 3 Rang – 31 % der Befragten bezeichnen Deutschland als einen von 3 besonders innovativen Standorten. 50 % entscheiden sich für die USA, 34 % für China. Dicht hinter Deutschland rangieren Japan und Indien
– weit abgeschlagen dahinter europäische Länder wie Großbritannien und Frankreich. Insgesamt werden asiatische Länder von 65 % der Befragten genannt, westeuropäische nur von 52 %.

Die vollständige Studie können Sie unter www.ey.com (Pressemitteilung vom 05.06.2008) als PDF herunterladen (1,4 MB).
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Der häufigste Vorwurf der Geschäftsleitung an Ihren Betriebsleiter:

„Ihre Kosten sind zu hoch!“

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Sozialmanagement / Nonprofit

5 Tipps: So klären Sie strittige Sachfragen mit Ihrem Chef

Zu einem Konflikt zwischen Ihnen und Ihrem Chef kann es z. B. kommen, wenn Sie als Experte in einer Sachfrage eine andere Meinung haben als er. Hier müssen Sie vorsichtig agieren, damit sich der ursprüngliche Sachkonflikt nicht zu einem „Kampf um Sieg und Niederlage“ entwickelt, in dem letztlich nur Sie der Verlierer sein können.

In Einzelfällen kann es sonst nämlich sogar dazu kommen, dass Ihr Chef Ihnen innerlich zwar längst zustimmt, er sich jedoch nicht dazu bekennen mag, weil er der Ansicht ist, dass dies dann von Dritten als Niederlage gewertet werden könnte.

Folgende 5 Tipps helfen Ihnen dabei, einen Sachkonflikt mit Ihrem Chef nicht eskalieren zu lassen:

1. Respektieren Sie seinen Standpunkt
Hören Sie ihm zu, und bestätigen Sie ihm die Teilaspekte, denen Sie auch zustimmen können. Wenn Sie seinen Standpunkt als falsch bezeichnen, treiben Sie Ihren Chef nur noch mehr dazu, ihn zu verteidigen. Er will schließlich nicht als Dummkopf dastehen!

2. Benennen Sie Ihren Standpunkt
Stellen Sie Ihre Meinung nicht als „die einzig richtige“ dar. Sagen Sie, dass Sie es anders sehen: „Meiner Meinung nach ...“ „Aus meiner Sicht ...“ „Ich denke, ...“ „Mir scheint ...“ Meiden Sie Formulierungen wie: „Es ist doch wohl Tatsache, dass ...“ „Fakt ist ...“ „Stimmt nicht.“ „Da irren Sie sich.“

3. Begründen Sie Ihren Standpunkt
Nennen Sie die Kriterien, die für Sie wichtig waren, um zu Ihrer Meinung zu kommen. Beispiele: Leicht umzusetzen, kostengünstig, schnell zu erlernen, etc.

Praxistipp: Schwächen einräumen
Weisen Sie von sich aus auf eventuelle Schwachpunkte hin. Beispiele: „Ich weiß, dass es mehr kostet, aber ...“ „Mir ist das Risiko ... bewusst. Dennoch denke ich ...“ Damit verhindern Sie, dass sich Ihr Chef hineinsteigert, Ihren Standpunkt zu zerreden. Stattdessen machen Sie deutlich, dass Sie sich nicht unkritisch in Ihre Meinung verliebt haben.

4. Lassen Sie den Chef entscheiden
Wenn Ihr Chef sich nicht von Ihnen überzeugen lässt, sondern seine Entscheidung getroffen hat, ist Schluss mit der Diskussion. Versuchen Sie nicht, beharrlich noch einmal Ihren Standpunkt zu erklären. Durch das Wiederholen der gleichen Argumente werden Sie nicht überzeugender, sondern für Ihren Chef lästig. Er fühlt sich unter Druck gesetzt, wenn Sie mit dem Diskutieren nicht aufhören können, bis Sie endlich die Antwort haben, die Sie von ihm wollen.

5. Stehen Sie zur Entscheidung Ihres Chefs
Sie dürfen sagen: „Schade. Ich hätte es mir anders gewünscht.“ Aber dann kommt sofort die gemeinsame Überlegung: „Gut. Wie gehen wir jetzt vor?“ Gegenüber den Mitarbeitern vertreten Sie die Entscheidung des Chefs zum Beispiel so: „Wir haben die Sache noch mal gründlich diskutiert. Darauf haben wir uns nun verständigt: ...“ Auf keinen Fall steigen Sie jetzt mit den Mitarbeitern in eine Diskussion über die Nachteile der Chefentscheidung ein!
Warum Sie als Führungskraft Feedback geben sollten

Unempfänglich für Kritik?

Viele Führungskräfte und ihre Teams stehen häufig unter großem Zeit- und Erfolgsdruck. In den letzten Jahren ist dieser Druck eher noch gestiegen: Globaler Wettbewerb und damit verbunden ein Anstieg von Aufgaben und Anforderungen belasten nicht nur Sie als Führungskraft, sondern auch Ihre Mitarbeiter.

Im Tagesgeschäft jagt oft ein Termin den nächsten, Reflexion und Fehleranalyse bleiben dabei oft auf der Strecke. Bis es dann zum Eklat kommt: Ein Fehler, der Teile oder sogar die gesamte  Arbeit der letzten Wochen in Frage stellt. Sie als Vorgesetzter stellen sich natürlich die Frage: Was hätte ich anders machen müssen, um diesen Fehler zu verhindern?

Gerade in Phasen großen Drucks für Ihr Team ist Feedback sehr wichtig

Gerade, wenn der Erfolgsdruck am größten ist, sollten Sie sich Zeit für Ihre Mitarbeiter nehmen. Denn Ihre Aufgabe als Führungskraft ist es jetzt, nicht möglichst viele Dinge selbst zu tun, sondern die Arbeit der Abteilung in die richtigen Bahnen zu lenken. Ein wertvolles Instrument dafür ist die konkrete Rückmeldung, das Feedback.

Viele Führungskräfte tun sich schwer damit, zu loben und konstruktive Kritik zu üben. Vielfach verdrängen Führungskräfte ihren Ärger über Mitarbeiter und ihre mangelhaften Leistungen oder lassen zu, dass sich dieser Ärger explosiv in Tadel und Maßregelungen entlädt.

Lob, Tadel und andere konstruktive Kritik ist wichtig für den Erfolg Ihres Teams
Aber auch sehr gute Leistung wird von Vorgesetzten häufig schlichtweg übersehen bzw. als selbstverständlich erachtet.

Beide Verhaltensweisen sind nicht zielführend für den Teamprozess. Als Vorgesetzter haben Sie vielmehr ein Interesse daran, dass
  1. Fehler und Fehlentwicklungen möglichst schnell korrigiert werden;
  2. richtige Entwicklungen forciert werden und
  3. Ihre Mitarbeiter motiviert weiterarbeiten können.
Um diese 3 Ziele zu erreichen, müssen Sie lernen, wie Sie Ihr positives Feedback glaubwürdig formulieren und negatives Feedback so „verpacken“, dass es konstruktiv wirkt und Ihr gesamtes Team bzw. einzelne Mitarbeiter voranbringt.

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