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Clever Nein sagen
Liebe Leserin, lieber Leser!
Fällt es Ihnen schwer Nein zu sagen oder Bitten anderer abzulehnen?
Dann gehen Sie auf den Wunsch anderer ein, aber unter der Voraussetzung, dass Sie bestimmen, wann Sie sich darum kümmern: „Ich kann das machen, doch erst am Donnerstag“ oder „Melden Sie sich bitte Montag wieder, ich muss das erst abklären“.
Gerade mit der letzten Äußerung haben Sie Zeit, sich Gedanken zu machen, ob Sie auch wirklich zusagen wollen. Fragen Sie sich:
Fällt es Ihnen schwer Nein zu sagen oder Bitten anderer abzulehnen?
Dann gehen Sie auf den Wunsch anderer ein, aber unter der Voraussetzung, dass Sie bestimmen, wann Sie sich darum kümmern: „Ich kann das machen, doch erst am Donnerstag“ oder „Melden Sie sich bitte Montag wieder, ich muss das erst abklären“.
Gerade mit der letzten Äußerung haben Sie Zeit, sich Gedanken zu machen, ob Sie auch wirklich zusagen wollen. Fragen Sie sich:
- Will ich das wirklich tun?
- Werde ich persönlich von der Erfahrung profitieren?
- Kann der Job schnell erledigt werden oder wird er viel Zeit verschlingen?
- Wird die Aufgabe meine andere Arbeit behindern?
- Wurde ich gefragt, das zu tun, weil ich die richtige Person bin oder weil ich gewöhnlich „Ja sage“?
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in den Beiträgen N 10 und N 11 des Praxishandbuch sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Befolgen Sie diese 10 Abmahnregeln, ist Ihre Kündigung rechtlich unangreifbar, Teil 1
Wirtschaftskriminalität ist nicht in allen Bundesländern gleich
6 Wege, Ihre Glaubwürdigkeit zu stärken
Leistungsbewusst oder schon krank? Auswege aus der Arbeitssucht, Teil 1
So stärken Sie das Wir-Gefühl in Ihrem Team
Familienratgeber.de sucht regionale Partner
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Recht |
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Befolgen Sie diese 10 Abmahnregeln, ist Ihre Kündigung rechtlich unangreifbar, Teil 1
Kündigungsschutzprozesse werden häufig deshalb verloren, weil ein Mitarbeiter im Vorfeld der Kündigung falsch oder gar nicht abgemahnt wurde. Vermeiden Sie diesen Fehler in Ihrem Betrieb. Hier die 10 wichtigsten Regeln, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihnen kein Fehler unterläuft.
Lesen Sie heute die Regeln 1 bis 5:
1. Regel: Mahnen Sie Fehlverhalten grundsätzlich ab
Zeigt ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten, das Sie zukünftig nicht mehr dulden wollen und können, mahnen Sie es grundsätzlich ab. Denn eine eventuell später folgende verhaltensbedingte Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur rechtswirksam, wenn Sie den Mitarbeiter vorher bereits für eine gleichartige Pflichtverletzung abgemahnt haben. Weisen Sie Ihren Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Falle einer Wiederholung des Fehlverhaltens die Kündigung aussprechen werden.
2. Regel: Prüfen Sie, ob eine Pflichtverletzung vorliegt
Vor einer Abmahnung sollten Sie prüfen, ob Ihr Mitarbeiter eine Pflicht im Rahmen seines Arbeitsvertrages verletzt hat. Rechtlich wirksam abmahnen können Sie nämlich nur dann, wenn Ihr Mitarbeiter seine Arbeitspflicht bzw. Nebenpflichten verletzt hat. Abmahnungsgründe sind z. B.
Mahnen Sie Ihre Mitarbeiter nicht schon bei geringfügigen Pflichtverletzungen ab. Sprechen Sie in diesem Fall eine Abmahnung erst dann aus, wenn Sie mit dem Mitarbeiter bereits ein klärendes Gespräch geführt oder ihn schriftlich ermahnt haben und dies vergeblich war.
4. Regel: Hören Sie Ihren Mitarbeiter an
Hören Sie Ihren Mitarbeiter vor der Abmahnung an. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall empfehlenswert. Von Vorteil ist, wenn eine 2. Person als Zeuge anwesend ist. Manche Tarifverträge schreiben sogar vor, dass Sie den Mitarbeiter erst anhören müssen, bevor Sie ihn abmahnen dürfen. Dann ist die vorherige Anhörung zwingende Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit Ihrer Abmahnung.
5. Regel: Mahnen Sie zeitnah ab
Hat Ihr Mitarbeiter eine Pflichtverletzung begangen, müssen Sie ihn möglichst schnell abmahnen, am besten bereits am folgenden Tag, in jedem Fall vor Ablauf einer Woche.
Die weiteren Regeln zum Thema Abmahnung lesen Sie in der kommenden Woche.
Kündigungsschutzprozesse werden häufig deshalb verloren, weil ein Mitarbeiter im Vorfeld der Kündigung falsch oder gar nicht abgemahnt wurde. Vermeiden Sie diesen Fehler in Ihrem Betrieb. Hier die 10 wichtigsten Regeln, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihnen kein Fehler unterläuft.
Lesen Sie heute die Regeln 1 bis 5:
1. Regel: Mahnen Sie Fehlverhalten grundsätzlich ab
Zeigt ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten, das Sie zukünftig nicht mehr dulden wollen und können, mahnen Sie es grundsätzlich ab. Denn eine eventuell später folgende verhaltensbedingte Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur rechtswirksam, wenn Sie den Mitarbeiter vorher bereits für eine gleichartige Pflichtverletzung abgemahnt haben. Weisen Sie Ihren Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin, dass Sie im Falle einer Wiederholung des Fehlverhaltens die Kündigung aussprechen werden.
2. Regel: Prüfen Sie, ob eine Pflichtverletzung vorliegt
Vor einer Abmahnung sollten Sie prüfen, ob Ihr Mitarbeiter eine Pflicht im Rahmen seines Arbeitsvertrages verletzt hat. Rechtlich wirksam abmahnen können Sie nämlich nur dann, wenn Ihr Mitarbeiter seine Arbeitspflicht bzw. Nebenpflichten verletzt hat. Abmahnungsgründe sind z. B.
- unentschuldigtes Fehlen,
- wiederholtes Zuspätkommen,
- verspätete Abgabe einer Krankmeldung,
- Rauchen oder Alkoholkonsum (jedoch nicht bei anerkannter Alkoholkrankheit), falls es im Betrieb verboten ist.
Mahnen Sie Ihre Mitarbeiter nicht schon bei geringfügigen Pflichtverletzungen ab. Sprechen Sie in diesem Fall eine Abmahnung erst dann aus, wenn Sie mit dem Mitarbeiter bereits ein klärendes Gespräch geführt oder ihn schriftlich ermahnt haben und dies vergeblich war.
4. Regel: Hören Sie Ihren Mitarbeiter an
Hören Sie Ihren Mitarbeiter vor der Abmahnung an. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall empfehlenswert. Von Vorteil ist, wenn eine 2. Person als Zeuge anwesend ist. Manche Tarifverträge schreiben sogar vor, dass Sie den Mitarbeiter erst anhören müssen, bevor Sie ihn abmahnen dürfen. Dann ist die vorherige Anhörung zwingende Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit Ihrer Abmahnung.
5. Regel: Mahnen Sie zeitnah ab
Hat Ihr Mitarbeiter eine Pflichtverletzung begangen, müssen Sie ihn möglichst schnell abmahnen, am besten bereits am folgenden Tag, in jedem Fall vor Ablauf einer Woche.
Die weiteren Regeln zum Thema Abmahnung lesen Sie in der kommenden Woche.
Wirtschaftskriminalität ist nicht in allen Bundesländern gleich
Korruption, Unterschlagung und andere Formen der Wirtschaftskriminalität schädigen jährlich fast jedes 2. Unternehmen in Deutschland. Allerdings ist das Kriminalitätsrisiko in den Bundesländern und Regionen unterschiedlich stark ausgeprägt. Das zeigt eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC). So wurden in Hessen rund 60 % der befragten Unternehmen in den vergangenen 2 Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität, in der Region Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) hingegen nur 35 %. Für die Studie befragte PwC 1.166 Unternehmen in Deutschland.
„Die bestehenden Unterschiede sind in erster Linie durch die spezifische Unternehmens- und Wirtschaftsstruktur der Länder zu erklären. Beispielsweise taucht das Delikt Geldwäsche überdurchschnittlich häufig im von der Finanzdienstleistungsbranche geprägten Bundesland Hessen auf, während die Korruption im Chinageschäft im exportorientierten Baden-Württemberg ein größeres Problem als in anderen Regionen ist“, kommentiert Steffen Salvenmoser, Partner bei PwC im Bereich Forensic Accounting Services.
Bei der Kriminalitätsprävention zeigen alle Bundesländer und Regionen erhebliche Defizite. So kommen die weitaus meisten Straftaten durch Hinweise von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ans Licht. Die Quote der auf diese Weise zufällig aufgedeckten Delikte ist in Bayern mit 65 % am niedrigsten, in Hessen mit fast 80 % am höchsten.
Höchster Schaden für Unternehmen in NRW
Der Durchschnittsschaden je Unternehmen ist in Nordrhein-Westfalen mit 2,43 Mio. Euro am höchsten. Ein Grund dürfte sein, dass die Betriebe hier mit durchschnittlich 2.306 Mitarbeitern deutlich größer sind als im Bundesdurchschnitt (1.972 Beschäftigte) und damit eine größere Angriffsfläche bieten. In Bayern beläuft sich der Schaden je Unternehmen auf 1,9 Mio. Euro, in Hessen auf knapp 1,3 Mio. Euro.
Korruption droht überall
3 bis 4 von 10 befragten Unternehmen halten Korruption für ein wesentliches Geschäftsrisiko. Bemerkenswert ist, dass die Befragten das Korruptionsrisiko in Westeuropa und Deutschland für kaum geringer halten als in Zentral- und Osteuropa oder China. Beispielsweise sehen 25 % der Unternehmen aus Baden-Württemberg ein Korruptionsrisiko im Inland, die Risikoeinschätzungen für China (27 %) und Osteuropa (28 %) sind kaum ausgeprägter.
Wegen Korruption ein Geschäft verloren haben zwischen 10 % (Berlin- Brandenburg) und 25 % (Baden-Württemberg) der Unternehmen. In China werden Befragte aus Baden- Württemberg überdurchschnittlich häufig Opfer von Bestechung, 71 % haben dort schon einmal einen Auftrag nicht bekommen, weil sie kein Schmiergeld gezahlt haben.
Auch wenn die meisten befragten Unternehmen Korruption für ein wichtiges beziehungsweise sehr wichtiges Problem halten, bleibt die Diagnose häufig ohne Konsequenzen. So berücksichtigen diesen Aspekt nur gut 20 % der Befragten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei der Entscheidung über Investitionen in Schwellenländern, in Hessen tun dies immerhin 67 % und in der Region Norddeutschland 75 % der Unternehmen.
Anti-Korruptionsprogramme gibt es nur bei einer Minderheit der Befragten.
Die Spanne reicht von 9 % der Unternehmen in Mitteldeutschland bis 28 % in Berlin-Brandenburg.
Aus dem aktuellen Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Jetzt das umfassende Grundwerk zum kostenlosen Test anfordern!
Korruption, Unterschlagung und andere Formen der Wirtschaftskriminalität schädigen jährlich fast jedes 2. Unternehmen in Deutschland. Allerdings ist das Kriminalitätsrisiko in den Bundesländern und Regionen unterschiedlich stark ausgeprägt. Das zeigt eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC). So wurden in Hessen rund 60 % der befragten Unternehmen in den vergangenen 2 Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität, in der Region Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) hingegen nur 35 %. Für die Studie befragte PwC 1.166 Unternehmen in Deutschland.
„Die bestehenden Unterschiede sind in erster Linie durch die spezifische Unternehmens- und Wirtschaftsstruktur der Länder zu erklären. Beispielsweise taucht das Delikt Geldwäsche überdurchschnittlich häufig im von der Finanzdienstleistungsbranche geprägten Bundesland Hessen auf, während die Korruption im Chinageschäft im exportorientierten Baden-Württemberg ein größeres Problem als in anderen Regionen ist“, kommentiert Steffen Salvenmoser, Partner bei PwC im Bereich Forensic Accounting Services.
Bei der Kriminalitätsprävention zeigen alle Bundesländer und Regionen erhebliche Defizite. So kommen die weitaus meisten Straftaten durch Hinweise von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ans Licht. Die Quote der auf diese Weise zufällig aufgedeckten Delikte ist in Bayern mit 65 % am niedrigsten, in Hessen mit fast 80 % am höchsten.
Höchster Schaden für Unternehmen in NRW
Der Durchschnittsschaden je Unternehmen ist in Nordrhein-Westfalen mit 2,43 Mio. Euro am höchsten. Ein Grund dürfte sein, dass die Betriebe hier mit durchschnittlich 2.306 Mitarbeitern deutlich größer sind als im Bundesdurchschnitt (1.972 Beschäftigte) und damit eine größere Angriffsfläche bieten. In Bayern beläuft sich der Schaden je Unternehmen auf 1,9 Mio. Euro, in Hessen auf knapp 1,3 Mio. Euro.
Korruption droht überall
3 bis 4 von 10 befragten Unternehmen halten Korruption für ein wesentliches Geschäftsrisiko. Bemerkenswert ist, dass die Befragten das Korruptionsrisiko in Westeuropa und Deutschland für kaum geringer halten als in Zentral- und Osteuropa oder China. Beispielsweise sehen 25 % der Unternehmen aus Baden-Württemberg ein Korruptionsrisiko im Inland, die Risikoeinschätzungen für China (27 %) und Osteuropa (28 %) sind kaum ausgeprägter.
Wegen Korruption ein Geschäft verloren haben zwischen 10 % (Berlin- Brandenburg) und 25 % (Baden-Württemberg) der Unternehmen. In China werden Befragte aus Baden- Württemberg überdurchschnittlich häufig Opfer von Bestechung, 71 % haben dort schon einmal einen Auftrag nicht bekommen, weil sie kein Schmiergeld gezahlt haben.
Auch wenn die meisten befragten Unternehmen Korruption für ein wichtiges beziehungsweise sehr wichtiges Problem halten, bleibt die Diagnose häufig ohne Konsequenzen. So berücksichtigen diesen Aspekt nur gut 20 % der Befragten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei der Entscheidung über Investitionen in Schwellenländern, in Hessen tun dies immerhin 67 % und in der Region Norddeutschland 75 % der Unternehmen.
Anti-Korruptionsprogramme gibt es nur bei einer Minderheit der Befragten.
Die Spanne reicht von 9 % der Unternehmen in Mitteldeutschland bis 28 % in Berlin-Brandenburg.
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6 Wege, Ihre Glaubwürdigkeit zu stärken
1. Reden Sie über Ihre eigenen Werte
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Vorgesetzten bewusst wissen, für welche Werte und Prinzipien Sie persönlich und unabhängig von der allgemeinen Situation im Betrieb stehen. Fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus. Vermitteln Sie Ihre Werte indirekt: Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Erwartungen („Ich erwarte, dass sich der Fachbereich durch Zuverlässigkeit auszeichnet“). Wiederholen Sie dieses Prinzip öfter und verhalten Sie sich selbst entsprechend konsequent gegenüber Ihren Mitarbeitern. Dann ist bald ziemlich klar, dass Sie in jeder Hinsicht auf Zuverlässigkeit Wert legen.
2. Kommunizieren Sie offen und ohne Schnörkel
Vermeiden Sie taktische Spielchen mit Ihren Mitarbeitern. Seien Sie offen. Ist dieses nicht möglich (weil Ihnen z. B. die Geschäftsführung Grenzen setzt), sollten Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber zumindest begründen können, warum Sie zu bestimmten Fragen keine Auskunft geben können. Wenn Sie sich über die Abläufe im Betrieb offen zeigen, steigt auch Ihre Glaubwürdigkeit.
Praxis-Tipp: Offenheit heißt nicht Vertrauensseligkeit. Denken Sie daran, dass grundsätzlich alles, was Sie mit Mitarbeitern und Kollegen besprechen, irgendwann auch einmal gegen Sie verwendet werden kann. Lassen Sie deshalb zwar auch bei kritischen Themen durchblicken, welche Meinung Sie dazu haben, vermeiden Sie es aber, möglichen Intriganten ganze Zitate zu liefern.
3. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Seien Sie ehrlich. Sie müssen nicht alles sagen, was Sie wissen, aber das, was Sie sagen, muss der Wahrheit entsprechen. Das gilt auch für den Schriftverkehr. Beteiligen Sie sich deshalb nicht an Täuschungsmanövern gegenüber der Belegschaft – auch wenn die Geschäftsführung genau das von Ihnen erwartet.
4. Halten Sie Zusagen ein
Tun Sie das, was Sie ankündigen. Halten Sie ein, was Sie zusagen. Behaupten Sie nichts, was sich später als falsch herausstellt. Versprechen Sie nur das, was Sie mit großer Sicherheit auch einhalten können. Machen Sie deutlich, unter welchen Rahmenbedingungen Ihre Zusagen Gültigkeit haben und wo die Grenzen liegen.
5. Vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen
„Was schert mich mein Geschwätz von gestern“ – was für Adenauer galt, sollte nicht für Sie gelten. Denn wenn Sie nach außen eine bestimmte Ansicht vertreten, aber dann „im Vertrauen“ gegenüber einzelnen Mitarbeitern eine gegenteilige Meinung äußern, werden Sie unglaubwürdig. Kommunizieren Sie offen und ehrlich und bleiben Sie Ihren Prinzipien treu. Dann gewinnen (und behalten) Sie auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie stattdessen „Ihr Fähnlein nach dem Wind hängen“, verwickeln Sie sich schnell in Widersprüche und verlieren an Glaubwürdigkeit.
6. Behaupten Sie nicht das Gegenteil von dem, was Sie tun
Ein entscheidendes Hindernis auf dem Weg zu mehr Glaubwürdigkeit ist die Gefahr der Selbsttäuschung. Geben Sie nicht vor, offene und kreative Mitarbeiter zu schätzen, wenn Sie in der Praxis vor allem ihre Pünktlichkeit loben und Querdenker ignorieren. Keiner wird Ihnen nämlich dann noch abnehmen, dass Sie z. B. Innovationsfähigkeit und Flexibilität für wichtige Eigenschaften halten.
Aus: Betriebsleitung aktuell
1. Reden Sie über Ihre eigenen Werte
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Vorgesetzten bewusst wissen, für welche Werte und Prinzipien Sie persönlich und unabhängig von der allgemeinen Situation im Betrieb stehen. Fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus. Vermitteln Sie Ihre Werte indirekt: Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Erwartungen („Ich erwarte, dass sich der Fachbereich durch Zuverlässigkeit auszeichnet“). Wiederholen Sie dieses Prinzip öfter und verhalten Sie sich selbst entsprechend konsequent gegenüber Ihren Mitarbeitern. Dann ist bald ziemlich klar, dass Sie in jeder Hinsicht auf Zuverlässigkeit Wert legen.
2. Kommunizieren Sie offen und ohne Schnörkel
Vermeiden Sie taktische Spielchen mit Ihren Mitarbeitern. Seien Sie offen. Ist dieses nicht möglich (weil Ihnen z. B. die Geschäftsführung Grenzen setzt), sollten Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber zumindest begründen können, warum Sie zu bestimmten Fragen keine Auskunft geben können. Wenn Sie sich über die Abläufe im Betrieb offen zeigen, steigt auch Ihre Glaubwürdigkeit.
Praxis-Tipp: Offenheit heißt nicht Vertrauensseligkeit. Denken Sie daran, dass grundsätzlich alles, was Sie mit Mitarbeitern und Kollegen besprechen, irgendwann auch einmal gegen Sie verwendet werden kann. Lassen Sie deshalb zwar auch bei kritischen Themen durchblicken, welche Meinung Sie dazu haben, vermeiden Sie es aber, möglichen Intriganten ganze Zitate zu liefern.
3. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Seien Sie ehrlich. Sie müssen nicht alles sagen, was Sie wissen, aber das, was Sie sagen, muss der Wahrheit entsprechen. Das gilt auch für den Schriftverkehr. Beteiligen Sie sich deshalb nicht an Täuschungsmanövern gegenüber der Belegschaft – auch wenn die Geschäftsführung genau das von Ihnen erwartet.
4. Halten Sie Zusagen ein
Tun Sie das, was Sie ankündigen. Halten Sie ein, was Sie zusagen. Behaupten Sie nichts, was sich später als falsch herausstellt. Versprechen Sie nur das, was Sie mit großer Sicherheit auch einhalten können. Machen Sie deutlich, unter welchen Rahmenbedingungen Ihre Zusagen Gültigkeit haben und wo die Grenzen liegen.
5. Vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen
„Was schert mich mein Geschwätz von gestern“ – was für Adenauer galt, sollte nicht für Sie gelten. Denn wenn Sie nach außen eine bestimmte Ansicht vertreten, aber dann „im Vertrauen“ gegenüber einzelnen Mitarbeitern eine gegenteilige Meinung äußern, werden Sie unglaubwürdig. Kommunizieren Sie offen und ehrlich und bleiben Sie Ihren Prinzipien treu. Dann gewinnen (und behalten) Sie auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie stattdessen „Ihr Fähnlein nach dem Wind hängen“, verwickeln Sie sich schnell in Widersprüche und verlieren an Glaubwürdigkeit.
6. Behaupten Sie nicht das Gegenteil von dem, was Sie tun
Ein entscheidendes Hindernis auf dem Weg zu mehr Glaubwürdigkeit ist die Gefahr der Selbsttäuschung. Geben Sie nicht vor, offene und kreative Mitarbeiter zu schätzen, wenn Sie in der Praxis vor allem ihre Pünktlichkeit loben und Querdenker ignorieren. Keiner wird Ihnen nämlich dann noch abnehmen, dass Sie z. B. Innovationsfähigkeit und Flexibilität für wichtige Eigenschaften halten.
Aus: Betriebsleitung aktuell
Leistungsbewusst oder schon krank? Auswege aus der Arbeitssucht, Teil 1
Arbeit ist das halbe Leben, sagt schon der Volksmund. Für viele ist es jedoch mehr: Es bestimmt ihr Leben. Gerade unter Managern und Freiberuflern sind 25 % krankhaft arbeitssüchtig und die Dunkelziffer liegt, laut Wissenschaftler, sogar noch höher. Die Folge ist Burnout. Lassen Sie es nicht so weit kommen, bauen Sie vor:
Testen Sie sich!
Selbsterkenntnis ist der 1. Weg zur Besserung – hier ein Selbsttest. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein:
Sind Sie gefährdet?
Lesen Sie in der kommenden Woche, wie Sie dem Teufelskreis der Arbeitssucht entgehen können.
Mehr Informationen und Hinweise zum Zeit- und Selbstmanagement finden Sie hier!
Arbeit ist das halbe Leben, sagt schon der Volksmund. Für viele ist es jedoch mehr: Es bestimmt ihr Leben. Gerade unter Managern und Freiberuflern sind 25 % krankhaft arbeitssüchtig und die Dunkelziffer liegt, laut Wissenschaftler, sogar noch höher. Die Folge ist Burnout. Lassen Sie es nicht so weit kommen, bauen Sie vor:
Testen Sie sich!
Selbsterkenntnis ist der 1. Weg zur Besserung – hier ein Selbsttest. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein:
Sind Sie gefährdet?
- Denken Sie sehr oft über Ihre Arbeit nach?
- Stimmen Sie der Aussage „Meine Arbeit ist mein Leben“ zu?
- Sind Überstunden für Sie normal?
- Sagen Sie zur Not auch Ihren Urlaub ab oder fahren Sie am Wochenende in die Firma?
- Arbeiten Sie oft bis zur Erschöpfung und bemerken erst nachher, wie viel Kraft Sie das kostet?
- Bewältigen Sie weniger als früher, obwohl Sie mehr arbeiten?
- Glauben Sie, dass keiner Ihre Arbeit so gut macht, wie Sie selbst?
- Fällt es Ihnen schwer, etwas zu delegieren?
- Suchen Sie auch nach Aufgaben, wenn es nichts zu tun gibt?
- Trinken Sie manchmal Alkohol, um gedanklich vom Job abschalten zu können?
- Trifft auf Sie folgende Aussage zu: „Meine Arbeit ist auch mein Hobby, ich brauche keine anderen“?
- Sehen Sie nur selten Freunde, und vernachlässigen Sie Ihre Familie und Freizeitgestaltung, weil Sie so viel arbeiten?
- Fällt Ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf – bei der Arbeit aber nie?
- Haben Sie Probleme, sich zu konzentrieren?
- Beurteilen Sie Ihren Tag nach der Menge der geleisteten Arbeit?
- Lähmt Sie manchmal der Gedanke, Ihre Arbeit nicht perfekt gemacht zu haben?
- Wäre es schlimm für Sie, wenn Sie von heute auf morgen Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben könnten?
Lesen Sie in der kommenden Woche, wie Sie dem Teufelskreis der Arbeitssucht entgehen können.
Mehr Informationen und Hinweise zum Zeit- und Selbstmanagement finden Sie hier!
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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So stärken Sie das Wir-Gefühl in Ihrem Team
Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern schon einmal ein Feuerlauf-Event oder ein Outdoor-Training im Hochseilgarten absolviert, mit dem Sie die Teambildung voranbringen wollten? Angebote gibt es "schon" ab 3.000 € zuhauf! Doch es gibt auch weniger aufwändige Methoden, um zum Team zusammenwachsen.
Nutzen Sie dazu viele kleine und manche großen Gelegenheiten und stärken Sie das Wir- Gefühl mit "hausgemachten" Methoden, die wir Ihnen hier als Checkliste vorstellen:
Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern schon einmal ein Feuerlauf-Event oder ein Outdoor-Training im Hochseilgarten absolviert, mit dem Sie die Teambildung voranbringen wollten? Angebote gibt es "schon" ab 3.000 € zuhauf! Doch es gibt auch weniger aufwändige Methoden, um zum Team zusammenwachsen.
Nutzen Sie dazu viele kleine und manche großen Gelegenheiten und stärken Sie das Wir- Gefühl mit "hausgemachten" Methoden, die wir Ihnen hier als Checkliste vorstellen:
- Ich unterstütze mein Team, schnellen, sicheren und sichtbaren Erfolg zu haben.
- Ich berücksichtige Vorschläge meiner Mitarbeiter und ermutige sie.
- Ich gebe individuelle Hilfestellung bei Schwierigkeiten.
- Leistungen des Teams mache ich durch Präsentationen bewusst.
- Ich sorge für klare Orientierungshilfen und Ziele.
- Unsere Mitarbeiter achten darauf, dass unser Verhaltenskodex eingehalten wird.
- Ich halte das Leitbild der Einrichtung als Orientierungshilfe lebendig.
- Die Mitarbeiter spüren meinen Rückhalt.
- Jeder Mitarbeiter kann im Team über seine Schwächen reden.
- Geburtstagsfeiern und Jubiläen begehen wir mit einer kleinen Zeremonie.
- Ich fördere den Spaß an der Arbeit und bei Freizeitaktivitäten.
Familienratgeber.de sucht regionale Partner
Das Online-Portal www.familienratgeber.de bietet mittlerweile über 20.000 aktuelle Adressen. Damit ist das Portal der „Aktion Mensch“ nach eigener Auskunft bundesweit die größte Adressdatenbank für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Die Datenbank des Familienratgebers bietet ihren Nutzern die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern einer Region zu suchen. Außerdem können sich Betroffene in verschiedenen Gesprächsforen austauschen.
Zusätzlich stellt der Familienratgeber ausführliche Informationen zu Themen wie Schwangerschaft und Geburt, Frühförderung oder Familienleben mit Kindern und Senioren zur Verfügung. Wissenswertes zum Umgang mit Behinderungen, Krankheiten und Pflege sowie Tipps zu spezifischen Rechtsfragen runden das Angebot ab.
Rund 150 regionale Partner tragen dazu bei, das Online-Portal zu pflegen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Daher sucht der Familienratgeber der „Aktion Mensch“ weitere Regionalpartner, die sich an der Informationsplattform beteiligen.
Darüber hinaus können Vereine und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe ihre Angebote direkt online in die Datenbank eingeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.familienratgeber.de.
Das Online-Portal www.familienratgeber.de bietet mittlerweile über 20.000 aktuelle Adressen. Damit ist das Portal der „Aktion Mensch“ nach eigener Auskunft bundesweit die größte Adressdatenbank für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Die Datenbank des Familienratgebers bietet ihren Nutzern die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern einer Region zu suchen. Außerdem können sich Betroffene in verschiedenen Gesprächsforen austauschen.
Zusätzlich stellt der Familienratgeber ausführliche Informationen zu Themen wie Schwangerschaft und Geburt, Frühförderung oder Familienleben mit Kindern und Senioren zur Verfügung. Wissenswertes zum Umgang mit Behinderungen, Krankheiten und Pflege sowie Tipps zu spezifischen Rechtsfragen runden das Angebot ab.
Rund 150 regionale Partner tragen dazu bei, das Online-Portal zu pflegen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Daher sucht der Familienratgeber der „Aktion Mensch“ weitere Regionalpartner, die sich an der Informationsplattform beteiligen.
Darüber hinaus können Vereine und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe ihre Angebote direkt online in die Datenbank eingeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.familienratgeber.de.
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