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Recht, Führung und Soziales


So überzeugen Sie Ihre Gesprächspartner

Liebe Leserin, lieber Leser!

Kennen Sie diese kleine Geschichte von Mark Twain?

Es predigte [...] ein Missionar, der eine prachtvolle Stimme hatte. In ergreifender Schlichtheit erzählte er von den Leiden der Neger. Ich war so gerührt, dass ich statt der 50 Cents, die ich zu opfern gedachte, die Spende verdoppeln wollte. Die Schilderungen des Missionars wurden immer eindringlicher, und ich nahm mir vor, meine Gabe weiter zu steigern: auf zwei, drei, fünf Dollar. Schließlich war ich dem Weinen nahe. Ich [...] tastete nach meinem Scheckbuch. Der Missionar aber redete und redete, und die Sache wurde mir allmählich langweilig. Ich lies die Idee mit dem Scheckbuch fallen und ging auf fünf Dollar zurück. Der Missionar redete. Ich dachte: Ein Dollar genügt. Der Missionar redete. Als er fertig war, legte ich zehn Cents auf den Teller."

Auch Sie müssen überzeugen, Tag für Tag. Wie Mark Twains Geschichte zeigt, erreichen Sie dabei oft mehr, wenn Sie Ihren Gesprächspartner nicht mit zu vielen Argumenten erschlagen. Besser, Sie beschränken sich auf zwei bis drei Hauptargumente.

Bedienen Sie mit diesen Hauptargumenten beide Gehirnhälften Ihrer Gesprächspartner:

Verwenden Sie ein erstes Argument, das sich auf Fakten, Zahlen, Expertenmeinungen oder feste Grundsätze bezieht. Das zweite Argument sollte dann Gefühle, Erfahrungen oder (innere) Bilder ansprechen. Wenn Sie bereits wissen, ob Sie es mit einem eher rationalen oder emotionalen Gesprächspartner zu tun haben, setzen Sie mit lhrem dritten Argument dann den passenden Schwerpunkt.

Wichtig: Lassen Sie Ihre Aussagen wirken. Haben Sie Mut zur Pause, sowohl zwischen den einzelnen Sätzen als auch nach Abschluss Ihrer Argumentation. Sie haben gesagt, was zu sagen war; jetzt soll lhr Gegenüber sich mit Ihren Gründen auseinander setzen.


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Trotz Krankheit kündigen?
Abmahnung und anschließende Kündigung: nur für gleiches Fehlverhalten

Mitarbeiter kritisieren, ohne sie persönlich zu verletzen - so geht's!
Wie Sie Ideen Ihrer Mitarbeiter qualifizieren

Kosten senken - Teil 3: So senken Sie die Reisekosten
Schluss mit Stress: Verscheuchen Sie ungute Gedanken



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Recht

Trotz Krankheit kündigen?

Hier wieder 2 Anfragen von Lesern des Praxishandbuchs leiten – führen - motivieren in anonymisierter Form. Für Abonnenten des Praxishandbuch leiten - führen - motivieren liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.

Frage: Darf ich einem Mitarbeiter kündigen, obwohl er krank ist? Wie oft muss er eine Krankenbestätigung vorweisen und muss er einen Reha-Aufenthalt mit seinem Arbeitgeber abstimmen?

Antwort: Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. Sie ist laut Rechtsprechung nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich:
  • Die Fehlzeiten liegen im Durchschnitt bei 25-30 %;
  • eine medizinische Prognose sagt aus, dass diese Fehlzeiten auch in Zukunft erreicht werden.
Gericht prüft Krankheitsverlauf
Falls sich ein Mitarbeiter gegen die Kündigung wehrt, prüft der Richter,
  • ob eine negative Prognose des Gesundheitszustandes vorliegt,
  • ob dieser den Betriebsablauf beeinträchtigt und
  • ob eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.
Prüfen Sie diese 3 Faktoren im Hinblick auf Ihren Fall. Grundsätzlich erkennt die Rechtsprechung außergewöhnlich hohe Lohnfortzahlungskosten als wirtschaftlich unzumutbar für den Arbeitgeber an. Er gibt allerdings keine festen Maßstäbe dafür, welche Krankheitszeiten eine negative Prognose ermöglichen. Eine ordentliche Kündigung kommt erst dann in Frage, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, das Fehlen des Mitarbeiters zu überbrücken. Häufig verlangt das Gericht, einen Aushilfsmitarbeiter auf unbestimmte Zeit – eventuell bis zur Rückkehr Ihres Mitarbeiters aus der Rehabilitation – einzustellen (DB 83, 1047).

Lückenlose Bescheinigung
Grundsätzlich muss Ihr Mitarbeiter für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies beginnt mit der Erstbescheinigung und kann mit den so genannten Folgebescheinigungen fortgesetzt werden. Immer wenn eine Bescheinigung abgelaufen ist, muss der Kranke eine neue Bescheinigung vorlegen. Unterlässt er dies, verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten und kann abgemahnt werden. Ist der Reha-Aufenthalt nicht aus medizinischen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt angeordnet, sollte er mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Eine Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub. Der Mitarbeiter muss sie in Anspruch nehmen und sich nach den medizinischen Vorgaben richten. Hieran hat sich auch der Arbeitgeber zu halten.


Abmahnung und anschließende Kündigung: nur für gleiches Fehlverhalten

Frage: Eine Mitarbeiterin hat von uns im Juni eine Abmahnung bekommen, weil sie die Arbeitszeit falsch dokumentiert hat. Sie hat mehrfach eine Stunde mehr abgerechnet, als sie gearbeitet hat.

Jetzt hat sie Leistungen, die sie erbringen sollte, nicht erbracht. Allerdings dokumentierte sie uns gegenüber, dass sie diese Leistungen erbracht hat, was aber nachweisbar nicht stimmt. Besteht die Möglichkeit, ihr jetzt zu kündigen?

Antwort: Sie können nur dann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn es sich um das gleiche Fehlverhalten handelt, das bereits schon einmal abgemahnt wurde. Das ist hier aber nicht der Fall.

Ihre Mitarbeiterin wurde dafür abgemahnt, dass sie Stunden abgerechnet hat, die sie nicht gearbeitet hat. Sie hat Sie als Arbeitgeber in Bezug auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden betrogen. Der neue Fall liegt anders: Ihre Mitarbeiterin hat Arbeit, die sie erbringen sollte, nicht erbracht. Hierbei handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Mit anderen Worten: Es geht in dem neuen Fall nicht um eine falsche Zeiterfassung, sondern um Leistungen, die sie gemäß ihrem Arbeitsvertrag hätte erbringen müssen, aber nicht erbracht hat. Dies ist ein anderes Fehlverhalten als das bereits vorher abgemahnte. Eine Kündigung ist deshalb zunächst nicht möglich. Möchten Sie Ihrer Mitarbeiterin kündigen, müssen Sie dieses (neue) Fehlverhalten ebenfalls zunächst abmahnen. Erst dann können Sie gegebenenfalls eine Kündigung einleiten.


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Mitarbeiterführung und -motivation

Mitarbeiter kritisieren, ohne sie persönlich zu verletzen - so geht's!

Einen Mitarbeiter oder Kollegen zu kritisieren fällt den wenigsten Menschen leicht. Die eigentliche Kritik können Sie zwar sachlich vorbereiten - doch wie gehen Sie erfolgreich mit der spontanen Reaktion des Kritisierten um?

1 . Reaktion: Selbstvorwürfe

Ihr Gesprächspartner reagiert am Boden zerstört: „Das war wirklich extrem dumm von mir, wird nie wieder vorkommen!" Oder: „Wie konnte ich nur so nachlässig sein? Mal wieder typisch!"

Das Problem:
Mit solchen Äußerungen untergräbt er seine eigene Kompetenz und Motivation – Ihr Ziel wird dadurch drastisch eingeschränkt. Stoppen Sie solche Aussagen deshalb sofort: „Mit Selbstvorwürfen kommen wir hier nicht weiter. Fehler macht jeder.
Und mit diesem Gespräch wollen wir Beide gemeinsam klären, wie solche Fehler zukünftig vermieden werden können."

2. Reaktion: Ausweichen
Ihr Gesprächspartner schiebt die Verantwortung für das Geschehene von sich: „Den Kunden hat es aber gar nicht gestört, sonst hätte er sich doch beschwert.“ Oder: „Ich kann nichts dafür. Und zwar hat Kollege Meier . . ."

Machen Sie die Grundlagen Ihrer  gemeinsamen Arbeit deutlich: „Kann ein unzufriedener Kunde nicht auch anders reagieren zum Beispiel, indem er uns nie wieder beauftragt?"

Oder erinnern Sie Ihr Gegenüber an seine Eigenverantwortung: „Warum haben Sie die Sachlage nicht mit Herrn Meier geklärt?"


3. Reaktion: Gegenangriffe
Der Kollege antwortet: „Du musst mir das gerade vorwerfen, wo du . .."

Oder, gegenüber einem Vorgesetzten etwas subtiler: „Ungenaue Anweisungen führen nun einmal zu ungenauen Ergebnissen."

So groß die Versuchung auch sein mag, nun zum verbalen Gegenschlag auszuholen - tun Sie es nicht! Besser, Sie entschärfen den Angriff:

„Da nennst du einen Punkt, über den wir anschließend sprechen sollten. Zunächst gilt es, diese Sache hier zu klären."

Oder: „Das ist ein wichtiger Aspekt, den Sie gerade angesprochen haben. Inwiefern waren meine Vorgaben für Sie ungenau? Was müsste sich daran zukünftig ändern?

Mitarbeiter zu kritisieren, ohne zu verletzen – Wie das funktioniert zeigt Ihnen Dr. Norbert Copray im Intensiv-Seminar "Kritisieren ohne zu verletzen".
 


Wie Sie Ideen Ihrer Mitarbeiter qualifizieren

Das kennt jeder Chef: Mitarbeiter unterbreiten unausgegorene Verbesserungsvorschläge.

In den meisten Teams gibt es keinen Mangel an kreativen Ideen, sondern an deren Realisierungsfähigkeit.

Das Problem: Als Vorgesetzter fühlen Sie sich verpflichtet, für Mitarbeitervorschläge stets ein offenes Ohr zu haben, und verlieren dadurch wertvolle Zeit.
Und: Sie demotivieren den Betroffenen zusätzlich- weil Sie einen unausgegorenen Vorschlag zwangsläufig ablehnen müssen.

Besser:
Lassen Sie sich von unausgegorenen Ideen nicht „zumüllen", sondern besprechen Sie Verbesserungsvorschläge mit Ihren Mitarbeitern nach der ZRW - Systematik:

l. Ziel:
Fragen Sie den Mitarbeiter, wie sehr seine Idee zur Realisierung der Unternehmensziele beiträgt. Hat sie eine hohe Relevanz, ordnen Sie ihr eine hohe Realisierungspriorität zu, Bei geringer Relevanz eine geringe Priorität. Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn Ihnen mehrere Verbesserungsvorschläge auf einmal präsentiert werden.

2. Ressourcen:
Fragen Sie, ob das Unternehmen die Ressourcen (Zeit, Geld) zur Realisierung der Ideen hat. Fangen Sie bei Ihrem Gegenüber an, und fragen Sie direkt: „Wann wollen Sie das machen?“ Erst wenn der Mitarbeiter begründet ablehnen kann, suchen Sie nach anderen Möglichkeiten.

3.Weg:
Verlangen Sie einen Maßnahmenplan, der konkrete Schritte zur Umsetzung enthält.

Beispiel: Ihr Mitarbeiter schlägt vor, die Zusammenarbeit zwischen zwei Abteilungen zu verbessern und so Synergiepotenziale zu erschließen. Die erste Frage nach dem Ziel beantworten Sie gemeinsam mit Ja, bei Frage 2 erklärt sich der Mitarbeiter zu weiteren Aktivitäten bereit. Damit die Idee nicht im Unverbindlichen stecken bleibt, bitten Sie ihn nun, einen konkreten Maßnahmenplan zu erarbeiten.

Haben Sie unausgegorene Vorschläge einige Male nach der ZRW - Systematik diskutiert, können Sie das System als Standard definieren. Akzeptieren Sie dann nur noch Ideen, die entsprechend qualifiziert aufbereitet wurden - so sparen Sie Zeit und Nerven.
 


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Soziales

Kosten senken - Teil 3: So senken Sie die Reisekosten

An erster Stelle Ihrer Kostenmanagement-Überlegungen sollte bei diesem Kostenfaktor die Frage stehen, ob eine anstehende Dienstreise sinnvoll und nötig ist.
  • Lässt sich die Besprechung nicht auch am Telefon, eventuell per Telefonkonferenz, erledigen?
  • Oder kann man auch mit Mikrofon und Webkamera einen Sichtkontakt per Internet herstellen?
Ist der persönliche Kontakt jedoch wichtig und die Dienstreise nicht zu ersetzen, bestehen folgende Einsparmöglichkeiten:

Fahrtkosten
Bei Bahnfahrten die Bahn Card und Rabatte nutzen; bei Flugreisen Bonusmeilen und Billigflieger buchen – wenn die Angebote zu den eigenen Reiseabsichten passen sollten. Allzu oft ist der „Taxitarif beim Fliegen“ bereits ausgebucht und nur noch weniger günstige Flugpreise zu haben. Auch landen die Billigflieger nicht selten auf ungünstig gelegenen Flugplätzen, die lange (und teure) Taxifahrten nötig machen.

Achten Sie auch darauf, dass die 2. Klasse bzw. Economy Class gebucht wird! Infos: http://www.billigflieger.de und http://www.bahn.de

Übernachtungskosten
Günstige Gruppenverträge kann jeder nutzen, der seine Unterkunft über Internet-Reservierungssysteme bucht. Aber achten Sie auf die Seriosität des Anbieters. Es gibt Fälle, bei denen der Hotelpreis vom Vermittler abgebucht, aber nicht an das Hotel weitergeleitet wurde. Im Hotel musste dann ein 2. Mal für die Übernachtung gezahlt werden. Bei www.hrs.de und www.hotel.de bleiben Sie selbst Vertragspartner des Hotels und zahlen vor Ort. Die Preise liegen meist deutlich unter den offiziellen Listenpreisen der Hotels.

Als Vorgesetzter können Sie Ihren Mitarbeitern auch Limits setzen, bis zu denen die Kosten der Übernachtung übernommen werden.

Spesen
Kontrollieren Sie die Spesenrechnungen Ihrer Mitarbeiter. Das hält automatisch zu korrektem Verhalten an.


Schluss mit Stress: Verscheuchen Sie ungute Gedanken

Schleppen Sie Ihre eigenen Probleme und die der anderen den ganzen Tag mit sich herum, müssen Sie ständig grübeln, machen Sie sich (zu) viele Sorgen? Können Sie abends nicht einschlafen, wachen Sie immer wieder auf und zerbrechen sich den Kopf? Denken Sie an den vergangenen Tag und sorgen Sie sich auch schon um den nächsten?

Nur die gedankliche Beschäftigung mit möglichen Problemen führt in Ihrem Körper zu erhöhter Anspannung. Sie sind deshalb ständig in einer Art Alarmbereitschaft, die Ihnen nicht gut tut.

Es geht Ihnen in jeder Hinsicht besser, wenn Sie weniger Zeit mit sinnlosem Grübeln verbringen. Natürlich gibt es im Leben immer wieder mal Phasen, in denen Sie mit ernsthaften Problemen zu kämpfen haben. Sich in den Problemen zu verlieren bringt Sie allerdings nicht weiter. Tun Sie stattdessen die Schritte, die Sie für notwendig halten. Etwas zu tun ist immer besser als abzuwarten.

Wie können Sie sonst noch verhindern, dass Ihre Sorgen Ihnen die Ruhe rauben?

Tipp 1: Schränken Sie die Zeit ein, in der Sie sich mit Ihrem Problem beschäftigen

Wenn Sie sich Sorgen machen und grübeln müssen, machen Sie es wenigstens „richtig“ und „gründlich“ und nicht nur so nebenbei. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Probleme und Sorgen. Konzentrieren Sie Ihre Aufmerksamkeit für eine bestimmte Zeit nur darauf und finden Sie Lösungen für Ihre Probleme. Sie können sich dann ganz bewusst wieder anderen Gedanken zuwenden.

Tipp 2: Bieten Sie Ihrem Gehirn eine Alternative
Sorgen und Probleme einfach zu verdrängen funktioniert oft nicht. Sie müssen Ihr Gehirn beschäftigen. Unser Gehirn arbeitet ständig, „Abstellen“ funktioniert nicht. Lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit ganz bewusst auf etwas Schönes! Was ist gerade gut in Ihrem Alltag, was war gut an diesem Tag?

Tipp 3: Schreiben Sie Ihre Sorgen auf
Wenn Sie vor lauter Sorgen und Grübeln nicht einschlafen oder nicht durchschlafen können, versuchen Sie einmal Folgendes: Schreiben Sie vor dem Schlafengehen alles auf, was Ihnen durch den Kopf geht. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Je mehr Gedanken Sie festhalten, desto weniger bleibt Ihnen zum Grübeln.
 


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Redaktion:
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Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail:
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http://www.rufus-shop.de


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