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Liebe Leserin, lieber Leser! Als Führungskraft erledigen Sie nicht nur täglich ein gehöriges Pensum an Alltagsarbeit, sondern managen darüber hinaus noch eigene Projekte und führen „ganz nebenbei“ auch noch Ihre Mitarbeiter. Nutzen Sie diese Checkliste, um erfolgreich den schmalen Grat zu meistern.
Tipps und Informationen für Führungskräfte finden Sie im Praxishandbuch sicherführen - erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern! Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern Verdacht auf Alkoholmissbrauch? So handeln Sie im konkreten Fall Mit diesen Maßnahmen beugen Sie den 7 häufigsten Arbeitsunfällen bei Reparaturen vor 8 Tipps, wie Sie, Ihre Kollegen und Mitarbeiter aus Fehlern lernen, statt sie zu vertuschen Networking erfolgreichste Karrierestrategie Sozialmarketing IV: Stärken Sie die Wiedererkennbarkeit Regelmäßige Entspannung ist wichtig – eine Übung |
Eine deutlich wahrnehmbare Alkoholfahne, eine sich kontinuierlich verschlechternde Arbeitsleistung, das Vermeiden von sozialen Kontakten an der Arbeitsstelle – wenn Sie diese Symptome an einem Ihrer Mitarbeiter bemerken, ist der Verdacht naheliegend, dass er ein Alkoholproblem hat. Doch auch wenn er die ersten Verdachtsmomente noch zerstreuen kann: Spätestens, wenn er betrunken zur Arbeit erscheint, müssen Sie einschreiten. Denn als Vorgesetzter haben Sie eine Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Wegschauen ist deshalb die denkbar schlechteste Lösung. Gehen Sie stattdessen offensiv mit Ihrem Verdacht um, und vermitteln Sie dem Betreffenden, dass Sie das Problem wahrnehmen. Denn eine frühzeitige Konfrontation des Betroffenen mit der Realität und klar gezogene Grenzen können dazu beitragen, dass der Alkoholkranke sich bereits frühzeitig einsichtig zeigt und zu einer Behandlung motiviert wird. Am besten gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Schritt 1: Bitten Sie Ihren Mitarbeiter bereits bei den ersten Anzeichen eines Alkoholproblems (beispielsweise einer wiederholt aufgetretenen Alkoholfahne) zum vertraulichen Gespräch. Beschreiben Sie Ihre Wahrnehmung und verlangen Sie von Ihrem Mitarbeiter eine umgehende Verhaltensänderung. Vereinbaren Sie ein 2. Treffen für ein Feedback 3 bis 4 Wochen später. Hat Ihr Mitarbeiter bis dahin sein Verhalten nicht geändert, fordern Sie ihn auf, eine Suchtberatung (betrieblich oder extern) aufzusuchen. Erstellen Sie von diesem Gespräch ein Protokoll, das sowohl Sie als auch Ihr Mitarbeiter unterzeichnen. Schritt 2: Ändert Ihr Mitarbeiter nach wie vor nichts an seinem Verhalten, ziehen Sie zu dem nächsten Gespräch auch einen Vertreter der Personalabteilung und des Betriebsrates hinzu. Kündigen Sie weitergehende Konsequenzen (wie zum Beispiel eine Abmahnung) an. Wiederholen Sie Ihre Forderung nach einer Suchtberatung. Erstellen Sie auch von diesem Gespräch ein Protokoll und vereinbaren Sie einen erneuten Termin für ein Feedback-Gespräch. Schritt 3: Zu diesem Gespräch werden abermals je ein Vertreter der Personalabteilung und des Betriebsrates hinzugezogen. Sie überreichen die 1. schriftliche Abmahnung. Sie wiederholen Ihre Forderungen. Dieses Gespräch wird in der Personalakte vermerkt. Der Betriebsrat erhält eine Kopie der Abmahnung. Schritt 4: Lehnt Ihr Mitarbeiter nach Erhalt der 1. Abmahnung weiterhin ab, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und bleibt er auch weiterhin auffällig, sollten Sie zeitnah ein letztes Gespräch initiieren. Wiederholen Sie Ihre Forderung nach einer Therapie. Drohen Sie andernfalls die Kündigung an. Ist Ihr Mitarbeiter auch weiterhin nicht bereit, zu einer Suchtberatungsstelle zu gehen, überreichen Sie die 2. Abmahnung. Der Betriebs rat erhält eine Kopie der Abmahnung. Bleibt auch dies ohne Erfolg, drohen Sie als letzte Konsequenz die Kündigung an. Schritt 5: Beginnt Ihr Mitarbeiter trotzdem keine Therapie und bleibt er weiterhin auffällig, sollten Sie die im vorherigen Schritt angedrohte Kündigung einleiten. Die Kündigung kann aus 2 unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kündigen Sie Ihrem Mitarbeiter nicht wegen des Alkoholkonsums, sondern wegen einer Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie können sich in diesem Fall dann zum Beispiel auf die Missachtung eines allgemeinen betrieblichen Alkoholverbotes beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Mitarbeiter bereits zuvor erfolglos abgemahnt haben. Eine personenbedingte Kündigung ist wesentlich schwieriger durchzusetzen. Sie kommt insbesondere bei Krankheit in Betracht (also auch bei Bestehen einer Alkoholkrankheit). Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine negative Prognose hinsichtlich des zukünftigen Gesundheitszustandes bestehen. Die betrieblichen Interessen und Abläufe müssen so erheblich beeinträchtigt sein, dass sie zu einer nicht hinnehmbaren Belastung Ihres Betriebes führen. Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Stolpern, Rutschen und Stürzen sind meist auf eine von 7 Ursachen zurückzuführen, die alle in der Instandhaltung vorkommen. Daher sollten Sie diese Liste Punkt für Punkt durchgehen und die entsprechenden Risikofaktoren in Ihrem Betrieb beseitigen. Über ein 1/3 aller Arbeitsunfälle ist auf diese Ursachen zurückzuführen (SRS-Unfälle). Gerade bei dieser Gruppe von Unfallursachen wirken sich die oben genannten Gründe noch stärker aus:
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle Egal, wie dringend eine Reparatur auch ist, eine Gefährdung Ihrer Arbeitnehmer ist nie akzeptabel. Machen Sie dies immer wieder deutlich. Loben Sie die Mitarbeiter, die sich weigern, sich einer Gefahr auszusetzen. Jeder muss wissen, dass er mit einer waghalsigen und spektakulären Reparatur in Stuntman-Manier keinerlei Anerkennung erntet. So schalten Sie die 7 typischen SRS-Unfallfaktoren aus (SRS = Stolpern, Rutschen, Stürzen)
Aus der aktuellen Ausgabe von Instandhaltung in der Praxis. Klicken Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
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Piloten, die ihre Fehler melden, werden nicht bestraft, auch wenn die Maschine fast abgestürzt wäre. Dahinter steckt die An- und Einsicht, dass Fehler dazu da sind, sie beim nächsten Mal nicht mehr zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine solche Fehlerkultur fehlt allerdings in vielen Firmen: Fehler werden aus Angst, bestraft zu werden, viel zu lange vertuscht, anderen in die Schuhe geschoben oder die Verursacher streng bestraft. Mut zum Fehler Ist das sinnvoll? Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Das heißt nicht, dass Sie sich mit der Anwesenheit von Fehlern einfach abfinden sollten. Ermuntern Sie Ihre Mitarbeiter, zu ihren Fehlern zu stehen. Dazu können Sie als Vorgesetzter die Voraussetzungen schaffen: Nur in einem Klima des Vertrauens, trauen sich Mitarbeiter, Fehler zuzugeben. Dazu gehört auch, sich nicht über Fehler der anderen lustig zu machen. Bringen Sie auch Mitarbeitern oder Kollegen, die gepatzt haben, Respekt und Wertschätzung entgegen. Schadenfreude ist schädlich. Tipp 1: Seien Sie ein Vorbild und geben Sie Fehler offen zu. Ihre Mitarbeiter werden den Mut fassen, ebenfalls Fehler zuzugeben. Nicht „wer?“, sondern „warum?“ Ist ein Fehler passiert, geht es nicht darum, den Schuldigen an den Pranger zu stellen. Nutzen Sie die Chance, Fehlern auf den Grund zu gehen. Suchen Sie nicht nach dem Schuldigen. Fragen Sie stattdessen, welche Umstände den Fehler ausgelöst haben:
Kleiner Schnitzer – grober Fehler Fehler haben unterschiedliche Tragweiten: ein Zahlendreher in einer internen Präsentation hat nicht dieselbe Dimension wie ein falscher Preis in einer Kundenrechnung; ein zu hoch dosiertes Medikament kann verheerende Auswirkungen haben, die irrtümliche Belegung eines Zimmers ist verzeihbar. Folgen abschätzen Welche Konsequenzen hat Ihr Fehler? Müssen Sie ein unangenehmes Kundengespräch führen und sich für den irrtümlich genannten Preis entschuldigen? Reicht es aus, die Präsentation am PC zu korrigieren, damit beim nächsten Mal nicht derselbe Fehler kopiert wird? Oder müssen Sie Vorgesetzte und Kollegen informieren, weil der Fehler von großer Tragweite ist? Tipp 3: Entscheiden Sie schnell, welche Konsequenzen der Fehler hat und wen Sie informieren müssen. Fehler benennen Für alle Fehler gilt: Farbe bekennen ist besser als vertuschen. Denn irgendwann treten Fehler doch zutage und ziehen dann meist größere Kreise als zu dem Zeitpunkt, als sie passiert sind. Tipp 4: Stehen Sie unmittelbar für Ihre Fehler ein. Fehler beheben Niemand gibt gern Fehler zu. Es hilft, einen konstruktiven Lösungsvorschlag in der Tasche zu haben. Tipp 5: Verharren Sie nicht bei der Fehleranalyse, sondern präsentieren Sie die Lösung des Problems. Konsequenzen einleiten Sie haben bemerkt, dass Sie eine Lücke im Sicherheitsmanagement haben? Ihr Notfallplan hat gehakt? Dann warten Sie nicht bis zum nächsten Krisenfall. Tipp 6: Arbeiten Sie an Ihren Defiziten beziehungsweise Fehlern im System. Beugen Sie einer Wiederholung des Fehlers vor. Fehler ausmerzen Sie als Vorgesetzter können nicht dulden, dass zu viele Fehler im Team passieren. Allen Mitarbeitern sollte klar sein, dass eine offene Fehlerkultur nichts mit Nachsichtigkeit zu tun hat. Unterläuft einem Mitarbeiter ein Fehler, reden Sie Tacheles. Bleiben Sie dabei aber sachlich und vergreifen Sie sich nicht im Ton. Tipp 7: Machen Sie klar, dass Sie Fehler nicht tolerieren. Das Ziel muss sein, die Fehlerquote möglichst gering zu halten. Kein Selbstmitleid Versinken Sie bei einem Fehler, den Sie selbst zu verantworten haben, nicht in Selbstmitleid: „Ich bin umgeben von unfähigen Mitarbeitern.“ „Ich habe einfach zu viele Verantwortlichkeiten und mache für andere deren Arbeit mit.“ Tipp 8: Schieben Sie negative Emotionen beiseite und konzentrieren Sie sich auf die Sache. Sollten Sie – nachdem Sie sich beruhigt haben – zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich eine Schieflage in der Aufgabenverteilung den Fehler provoziert hat, handeln Sie. Gehen Sie zu Ihrem Vorgesetzten und fordern Sie eine Änderung – aber bitte nicht ohne einen akzeptablen Lösungsvorschlag in petto. Für erfolgreiche Ingenieurinnen und Ingenieure ist gezieltes Networking die Karrierestrategie Nummer eins. Das ergab eine Studie mit über 500 Befragten des VDI in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum. Allerdings zählt für die meisten nicht die klassische Karriere mit möglichst schnellem Aufstieg oder viel Personalverantwortung zu einem gelungenen Berufsweg. Vielmehr steht für 83 % eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie für eine erfolgreiche Karriere. Ein schneller Aufstieg ist dagegen nur für 39 % entscheidend. Auch bei den Karrierestrategien verändern laut der Studie „Karrierefaktoren und -strategien bei Ingenieurinnen und Ingenieuren“ die Prioritäten. So rangiert in puncto Weiterbildung der häufig als unerlässlich angesehene Ausbau technischer Fachkenntnisse und Führungskompetenz hinter der Verbesserung des Kommunikationsverhaltens. Eng damit zusammen hängt der Aufbau von leistungsfähigen Netzwerken: Die Teilnehmer der Studie gaben an, dass das Kontakteknüpfen und -pflegen für sie die wichtigste Karrierestrategie darstellt.
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Im Sozialmarketing ist ein einheitlicher Auftritt nach außen von großer Bedeutung. Ihre Image-Flyer, Visitenkarten, Homepage etc. müssen daher professionell und einheitlich gestaltet sein. Wichtiger Bestandteil aller dieser Produkte ist das Logo. Ein Logo trägt wesentlich zur Wiedererkennung einer Organisation und Einrichtung bei. Es sollte über einen langen Zeitraum Bestand haben, also nicht dauernd geändert werden. Gute Logos begleiten ein Unternehmen über Jahrzehnte. Daher sollten immer Fachleute (Werbegrafiker) zu Rate gezogen werden, wenn Sie ein Logo entwerfen wollen. Praxis-Tipp: Abstrakte Logos sind erfahrungsgemäß zeitloser und wirken professioneller als konkrete Gegenstände oder Gebäude (z. B. Kirchturmabbildungen). Gute Logos vollziehen beispielsweise eine Bewegung von links unten nach rechts oben. Ein vollständiger Regenbogen z. B. ist ein eher unglückliches Logo, weil er wieder auf den Boden kommt und damit die Tendenz ausdrückt: Der Höhepunkt ist vorbei, es geht wieder nach unten. Achten Sie darauf, dass Ihr Logo nicht geschlossen ist (z. B. durch einen schwarzen Kasten als Begrenzung). Ihr Erkennungszeichen sollte offen sein, so wie Ihre Einrichtung auch. Image-Flyer: Die Visitenkarte Ihrer Einrichtung Der Image-Flyer sollte im Wesentlichen Ihr USP darstellen und natürlich Ihr Logo enthalten. Für kleinere Einrichtungen empfiehlt es sich: Erstellen Sie etwa für einen Zeitraum von 5 Jahren einen Image-Flyer (Standardgröße DIN-A6, also 6-seitig, ausgehend von einem DIN-A4-Blatt). Erstellen Sie einen solchen Flyer mit professioneller Hilfe. Achten Sie auf gute und hochwertige Fotos, die anschaulich machen, wofür Ihre Einrichtung steht. Zeigen Sie Menschen in Aktion und keine statischen Gruppenfotos oder Häuser ohne Menschen. Das Bild für den Titel (Seite 1) ist das wichtigste. Grundregel für die Gestaltung: Weniger ist mehr. Das gilt besonders für den Textanteil. Sich ändernde Öffnungszeiten, Preislisten, Telefonnummern oder Ähnliches können Sie in einem Einlegeblatt beilegen. So bleibt Ihr Flyer länger aktuell. Mehr Informationen und Tipps zum Thema finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Im täglichen Arbeitsleben kommt die Entspannung bei fast jedem zu kurz. Langfristig hat dies negative Folgen für Körper und Seele. Lesen Sie, wie Sie durch Atemübungen mit wenig Zeitaufwand effektiv abschalten und Energie auftanken können: Atmung reagiert auf Stress, sie ist sozusagen Spiegelbild unserer momentanen Befindlichkeit: Bei Erschrecken stockt uns der Atem, in spannenden Situationen halten wir die Luft an oder atmen schneller und flacher. Die Übung dient dazu, diese Körperreaktionen bewusster wahrzunehmen und in entsprechenden Momenten durch methodisches Atmen eine Entspannung herbeizuführen. Dabei gilt es, die flache Brustatmung durch eine Zwerchfellatmung zu ersetzen, bei der tief in den Bauch geatmet und so das ganze Lungenvolumen ausgenutzt wird. Das beruhigt den gesamten Organismus und erleichtert die Arbeit des Herzens. Nebenbei lässt diese Art zu atmen auch Ihre Stimme tiefer und überzeugender klingen. Übung: Nehmen Sie eine bequeme Sitzhaltung auf Ihrem Bürostuhl ein: Richten Sie sich zunächst auf und sacken Sie dann wieder etwas im Rücken zusammen. Lehnen Sie sich gegen die Rückenlehne und strecken Sie die Unterschenkel leicht nach vorn. Die Arme liegen auf den Oberschenkeln oder den Armlehnen. Legen Sie Ihre Finger auf den Bauch, unterhalb des unteren Rippenbogens. So spüren Sie, wie sich Ihr Zwerchfell hebt und senkt. Nun schließen Sie die Augen. Beginnen Sie mit einer tiefen Ausatmung durch die Nase. Warten Sie einen Moment, bis die Einatmung von allein erfolgt. Sie wird jetzt etwas tiefer sein als gewöhnlich. Dann atmen Sie wieder aus, und zwar langsam und kontrolliert. Nach dem Ausatmen achten Sie wieder auf die Pause – das Zeichen für Ruhe. Den Zeitpunkt des Einatmens überlassen Sie Ihrem Körper. Wenn Sie eine Zeitvorgabe benötigen: Zählen Sie beim Einatmen im Sekundentakt bis 3, beim Ausatmen bis 15. Schon nach wenigen Atemzügen werden Sie merken, wie sich Ihr Körper beruhigt und entkrampft.
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Eine deutlich wahrnehmbare Alkoholfahne, eine sich kontinuierlich verschlechternde Arbeitsleistung, das Vermeiden von sozialen Kontakten an der Arbeitsstelle – wenn Sie diese Symptome an einem Ihrer Mitarbeiter bemerken, ist der Verdacht naheliegend, dass er ein Alkoholproblem hat. Doch auch wenn er die ersten Verdachtsmomente noch zerstreuen kann: Spätestens, wenn er betrunken zur Arbeit erscheint, müssen Sie einschreiten. Denn als Vorgesetzter haben Sie eine Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Wegschauen ist deshalb die denkbar schlechteste Lösung. Gehen Sie stattdessen offensiv mit Ihrem Verdacht um, und vermitteln Sie dem Betreffenden, dass Sie das Problem wahrnehmen. Denn eine frühzeitige Konfrontation des Betroffenen mit der Realität und klar gezogene Grenzen können dazu beitragen, dass der Alkoholkranke sich bereits frühzeitig einsichtig zeigt und zu einer Behandlung motiviert wird. Am besten gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Schritt 1: Bitten Sie Ihren Mitarbeiter bereits bei den ersten Anzeichen eines Alkoholproblems (beispielsweise einer wiederholt aufgetretenen Alkoholfahne) zum vertraulichen Gespräch. Beschreiben Sie Ihre Wahrnehmung und verlangen Sie von Ihrem Mitarbeiter eine umgehende Verhaltensänderung. Vereinbaren Sie ein 2. Treffen für ein Feedback 3 bis 4 Wochen später. Hat Ihr Mitarbeiter bis dahin sein Verhalten nicht geändert, fordern Sie ihn auf, eine Suchtberatung (betrieblich oder extern) aufzusuchen. Erstellen Sie von diesem Gespräch ein Protokoll, das sowohl Sie als auch Ihr Mitarbeiter unterzeichnen. Schritt 2: Ändert Ihr Mitarbeiter nach wie vor nichts an seinem Verhalten, ziehen Sie zu dem nächsten Gespräch auch einen Vertreter der Personalabteilung und des Betriebsrates hinzu. Kündigen Sie weitergehende Konsequenzen (wie zum Beispiel eine Abmahnung) an. Wiederholen Sie Ihre Forderung nach einer Suchtberatung. Erstellen Sie auch von diesem Gespräch ein Protokoll und vereinbaren Sie einen erneuten Termin für ein Feedback-Gespräch. Schritt 3: Zu diesem Gespräch werden abermals je ein Vertreter der Personalabteilung und des Betriebsrates hinzugezogen. Sie überreichen die 1. schriftliche Abmahnung. Sie wiederholen Ihre Forderungen. Dieses Gespräch wird in der Personalakte vermerkt. Der Betriebsrat erhält eine Kopie der Abmahnung. Schritt 4: Lehnt Ihr Mitarbeiter nach Erhalt der 1. Abmahnung weiterhin ab, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und bleibt er auch weiterhin auffällig, sollten Sie zeitnah ein letztes Gespräch initiieren. Wiederholen Sie Ihre Forderung nach einer Therapie. Drohen Sie andernfalls die Kündigung an. Ist Ihr Mitarbeiter auch weiterhin nicht bereit, zu einer Suchtberatungsstelle zu gehen, überreichen Sie die 2. Abmahnung. Der Betriebs rat erhält eine Kopie der Abmahnung. Bleibt auch dies ohne Erfolg, drohen Sie als letzte Konsequenz die Kündigung an. Schritt 5: Beginnt Ihr Mitarbeiter trotzdem keine Therapie und bleibt er weiterhin auffällig, sollten Sie die im vorherigen Schritt angedrohte Kündigung einleiten. Die Kündigung kann aus 2 unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kündigen Sie Ihrem Mitarbeiter nicht wegen des Alkoholkonsums, sondern wegen einer Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie können sich in diesem Fall dann zum Beispiel auf die Missachtung eines allgemeinen betrieblichen Alkoholverbotes beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Mitarbeiter bereits zuvor erfolglos abgemahnt haben. Eine personenbedingte Kündigung ist wesentlich schwieriger durchzusetzen. Sie kommt insbesondere bei Krankheit in Betracht (also auch bei Bestehen einer Alkoholkrankheit). Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine negative Prognose hinsichtlich des zukünftigen Gesundheitszustandes bestehen. Die betrieblichen Interessen und Abläufe müssen so erheblich beeinträchtigt sein, dass sie zu einer nicht hinnehmbaren Belastung Ihres Betriebes führen. Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Stolpern, Rutschen und Stürzen sind meist auf eine von 7 Ursachen zurückzuführen, die alle in der Instandhaltung vorkommen. Daher sollten Sie diese Liste Punkt für Punkt durchgehen und die entsprechenden Risikofaktoren in Ihrem Betrieb beseitigen. Über ein 1/3 aller Arbeitsunfälle ist auf diese Ursachen zurückzuführen (SRS-Unfälle). Gerade bei dieser Gruppe von Unfallursachen wirken sich die oben genannten Gründe noch stärker aus:
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle Egal, wie dringend eine Reparatur auch ist, eine Gefährdung Ihrer Arbeitnehmer ist nie akzeptabel. Machen Sie dies immer wieder deutlich. Loben Sie die Mitarbeiter, die sich weigern, sich einer Gefahr auszusetzen. Jeder muss wissen, dass er mit einer waghalsigen und spektakulären Reparatur in Stuntman-Manier keinerlei Anerkennung erntet. So schalten Sie die 7 typischen SRS-Unfallfaktoren aus (SRS = Stolpern, Rutschen, Stürzen)
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Im Sozialmarketing ist ein einheitlicher Auftritt nach außen von großer Bedeutung. Ihre Image-Flyer, Visitenkarten, Homepage etc. müssen daher professionell und einheitlich gestaltet sein. Wichtiger Bestandteil aller dieser Produkte ist das Logo. Ein Logo trägt wesentlich zur Wiedererkennung einer Organisation und Einrichtung bei. Es sollte über einen langen Zeitraum Bestand haben, also nicht dauernd geändert werden. Gute Logos begleiten ein Unternehmen über Jahrzehnte. Daher sollten immer Fachleute (Werbegrafiker) zu Rate gezogen werden, wenn Sie ein Logo entwerfen wollen. Praxis-Tipp: Abstrakte Logos sind erfahrungsgemäß zeitloser und wirken professioneller als konkrete Gegenstände oder Gebäude (z. B. Kirchturmabbildungen). Gute Logos vollziehen beispielsweise eine Bewegung von links unten nach rechts oben. Ein vollständiger Regenbogen z. B. ist ein eher unglückliches Logo, weil er wieder auf den Boden kommt und damit die Tendenz ausdrückt: Der Höhepunkt ist vorbei, es geht wieder nach unten. Achten Sie darauf, dass Ihr Logo nicht geschlossen ist (z. B. durch einen schwarzen Kasten als Begrenzung). Ihr Erkennungszeichen sollte offen sein, so wie Ihre Einrichtung auch. Image-Flyer: Die Visitenkarte Ihrer Einrichtung Der Image-Flyer sollte im Wesentlichen Ihr USP darstellen und natürlich Ihr Logo enthalten. Für kleinere Einrichtungen empfiehlt es sich: Erstellen Sie etwa für einen Zeitraum von 5 Jahren einen Image-Flyer (Standardgröße DIN-A6, also 6-seitig, ausgehend von einem DIN-A4-Blatt). Erstellen Sie einen solchen Flyer mit professioneller Hilfe. Achten Sie auf gute und hochwertige Fotos, die anschaulich machen, wofür Ihre Einrichtung steht. Zeigen Sie Menschen in Aktion und keine statischen Gruppenfotos oder Häuser ohne Menschen. Das Bild für den Titel (Seite 1) ist das wichtigste. Grundregel für die Gestaltung: Weniger ist mehr. Das gilt besonders für den Textanteil. Sich ändernde Öffnungszeiten, Preislisten, Telefonnummern oder Ähnliches können Sie in einem Einlegeblatt beilegen. So bleibt Ihr Flyer länger aktuell. Mehr Informationen und Tipps zum Thema finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Im täglichen Arbeitsleben kommt die Entspannung bei fast jedem zu kurz. Langfristig hat dies negative Folgen für Körper und Seele. Lesen Sie, wie Sie durch Atemübungen mit wenig Zeitaufwand effektiv abschalten und Energie auftanken können: Atmung reagiert auf Stress, sie ist sozusagen Spiegelbild unserer momentanen Befindlichkeit: Bei Erschrecken stockt uns der Atem, in spannenden Situationen halten wir die Luft an oder atmen schneller und flacher. Die Übung dient dazu, diese Körperreaktionen bewusster wahrzunehmen und in entsprechenden Momenten durch methodisches Atmen eine Entspannung herbeizuführen. Dabei gilt es, die flache Brustatmung durch eine Zwerchfellatmung zu ersetzen, bei der tief in den Bauch geatmet und so das ganze Lungenvolumen ausgenutzt wird. Das beruhigt den gesamten Organismus und erleichtert die Arbeit des Herzens. Nebenbei lässt diese Art zu atmen auch Ihre Stimme tiefer und überzeugender klingen. Übung: Nehmen Sie eine bequeme Sitzhaltung auf Ihrem Bürostuhl ein: Richten Sie sich zunächst auf und sacken Sie dann wieder etwas im Rücken zusammen. Lehnen Sie sich gegen die Rückenlehne und strecken Sie die Unterschenkel leicht nach vorn. Die Arme liegen auf den Oberschenkeln oder den Armlehnen. Legen Sie Ihre Finger auf den Bauch, unterhalb des unteren Rippenbogens. So spüren Sie, wie sich Ihr Zwerchfell hebt und senkt. Nun schließen Sie die Augen. Beginnen Sie mit einer tiefen Ausatmung durch die Nase. Warten Sie einen Moment, bis die Einatmung von allein erfolgt. Sie wird jetzt etwas tiefer sein als gewöhnlich. Dann atmen Sie wieder aus, und zwar langsam und kontrolliert. Nach dem Ausatmen achten Sie wieder auf die Pause – das Zeichen für Ruhe. Den Zeitpunkt des Einatmens überlassen Sie Ihrem Körper. Wenn Sie eine Zeitvorgabe benötigen: Zählen Sie beim Einatmen im Sekundentakt bis 3, beim Ausatmen bis 15. Schon nach wenigen Atemzügen werden Sie merken, wie sich Ihr Körper beruhigt und entkrampft.
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