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Liebe Leserin, lieber Leser! als Führungskraft können mit guter Vorbereitung und der Kenntnis der Moderationsmethoden Ihre Meetings zu effektiven Ergebnisrunden gestalten. Als guter Moderator halten Sie die Gesprächsfäden der Sitzung während jeder Phase in der Hand. Sie führen die Gruppe zu greifbaren Ergebnissen. Schritt für Schritt zur gelungenen Moderation Eine Moderation wird Ihnen umso leichter fallen und umso erfolgreicher sein, je besser Sie sich vorbereitet haben. Dabei sollten Sie sich mit folgenden Aspekten intensiv auseinandersetzen:
Prüfen Sie, ob Sie als Moderator neutral sein können Fragen Sie sich selbstkritisch, ob Sie von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Moderator akzeptiert werden: Schätzen die Teilnehmer Sie als neutral ein? Oder steht Ihre hierarchische Position einer offenen Diskussion im Wege? Sind Sie als Moderator erfahren genug? Wenn Sie bei einem dieser Punkte Zweifel haben, sollten Sie die Moderation an einen externen erfahrenen Moderator abgeben. Machen Sie sich die Ziele der Sitzung bewusst Das Ziel jeder Sitzung, jedes Meetings und jedes Workshops ist es, Ergebnisse zu erzielen. Unbedingt klären müssen Sie deshalb, welche Ziele konkret erreicht werden sollen. Wählen Sie die richtigen Teilnehmer aus Die Auswahl der Teilnehmer darf sich ausschließlich an den Zielen orientieren – alle Teilnehmer sollen durch ihre Fachkenntnisse oder ihre Entscheidungskompetenz eine aktive Rolle hinsichtlich des Ergebnisses spielen. Bestimmen Sie den Raum und Zeitpunkt Zur organisatorischen Vorbereitung gehört auch die zeitliche und räumliche Planung. Ihre Teilnehmer werden es sehr schätzen, wenn das Meeting ein festes Ende besitzt. Planen Sie bei längeren Sitzungen Pausen ein. Je nach Gruppe und Thema kann es sinnvoll sein, Einfluss auf die Sitzordnung zu nehmen. Nutzen Sie die geeignete Moderationsmethode Es gibt eine Fülle von Moderationsmethoden. In Ihrem Aktualisierungsbeitrag finden Sie diese detailliert beschrieben. Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern Gefährdungsbeurteilung Teil 1 - Mit diesen Tipps machen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher Bewirtungskosten für Jahresabschlussfeier sind steuerlich abzugsfähig Anzeige Ausstrahlung: Körpersprache, Stimme und Information als Erfolgsterzett – So spielen Sie Ihre Trümpfe aus Anzeige Checkliste: So steigern Sie erfolgreich Ihre Präsenz und gewinnen an Ausstrahlung Machen Sie Freiwilligen attraktive Angebote Selbstmotivation – So gehen Sie gegen „Motivationskiller“ vor |
![]() Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Seit der Verabschiedung der neuen Leitlinie gibt es einige Änderungen, die Sie schnellstens umsetzen sollten. Ansonsten droht ein Bußgeld. Am 11.06.2008 haben Bund, Länder und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die neue „Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ verabschiedet. Damit existieren erstmals einheitliche und übergreifende Regeln für die Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen durch die Arbeitsschutzämter, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Was viele Betriebe immer noch nicht wissen: Prüfer werden in Zukunft nicht mehr über Lücken oder Mängel bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hinwegsehen. Und das kann Bußgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Es ist also besser, schnell etwas zu unternehmen, damit die Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb auch vor den kritischen Augen der Prüfer bestehen. Checkliste: Diese Prozessschritte berücksichtigen Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung 1. Legen Sie Arbeitsbereiche und Tätigkeiten fest Beziehen Sie alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihre Gefährdungsbeurteilung ein. Vergessen Sie nicht die vermeintlich sicheren Büro- und Außendienstmitarbeiter. Achten Sie auf Sonderfälle: Wenn Mitarbeiter unter das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Mutterschutzrichtlinien-Verordnung fallen, müssen Sie diese Verordnungen in Ihre Arbeits- und Tätigkeitsbereiche einbeziehen. 2. Ermitteln Sie alle Gefährdungen Denken Sie auch an solche Gefahren, die außerhalb des normalen Betriebsalltags auftreten können, wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen, kurzfristige Baustellen, Stromausfälle. 3. Beurteilen Sie die Gefährdungen Nachdem Sie nun eine Übersicht über alle Gefährdungen in Ihrem Betrieb haben, müssen Sie diese beurteilen. Vergleichen Sie dabei die festgelegten Grenzen aus anderen Verordnungen (z. B. Lärmschutzverordnung) mit Ihren Ist-Werten und leiten Sie die Gefährdungen ab. 4. Legen Sie konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen fest Bei diesem Schritt müssen Sie die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beachten. Der Paragraf regelt das Maßnahmenprinzip. So stehen technische Maßnahmen an 1., organisatorische erst an 2. Stelle. Zuletzt schließen Sie die personenbezogenen Maßnahmen an (TOP-Prinzip). 5. Führen Sie die Maßnahmen durch. 6. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen und dokumentieren Sie diese. 7. Passen Sie die Gefährdungsbeurteilung laufend an Achten Sie insbesondere darauf, wenn neue Arbeitsplätze entstehen oder neue Arbeitsverfahren eingeführt werden. Anzeige Flexibilität ist alles! Wie Sie Ihre Mitarbeiter effizient einsetzen. Als erfahrener Betriebsleiter wissen Sie: Selten kommt es so wie geplant. Während an einer Stelle Mitarbeiter auf den Nachschub wichtiger Teile warten, kämpfen andere mit einer defekten Maschine, was den Arbeitsablauf immer wieder bremst. Und dann kommt noch ein Gruppenleiter und meldet: 3 Leute krank. Da hilft nur eines: Flexibilität. Mitarbeiter dort einsetzen, wo sie im Augenblick am meisten gebraucht werden. Das aber funktioniert nur, wenn der Betrieb darauf vorbereitet ist. Wie Sie das in der Praxis bewerkstelligen, verrät Ihnen unser Informationsdienst Betriebsleitung aktuell. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Ansichtsexemplar an! Einfach hier anklicken! Überall wird heute gespart – auch an den Kosten für die jährliche Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier. Deshalb hat es sich in vielen Unternehmen eingebürgert, dass mehrere Führungskräfte auf Gruppenleiteroder Abteilungsleiterebene allein die Kosten für die traditionelle Feier übernehmen. Doch können Sie die so entstandenen (hohen) Kosten auch von der Steuer absetzen? Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun zu der Frage Stellung genommen, ob und inwieweit Aufwendungen eines Bereichsleiters für die Bewirtung seiner Mitarbeiter bei einer Jahresabschlussfeier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden können. Im Streitfall hatte der Kläger in seiner Steuererklärung 2006 mit dem Hinweis „Jahresabschlussveranstaltung mit eigener Abteilung“ die Berücksichtigung von 260 Euro bei seinen Werbungskosten geltend gemacht. Er hatte außerdem hinzugefügt, dass es sich nicht um ein „persönliches Ereignis“ gehandelt habe. Die Teilnehmer waren vielmehr ausschließlich Firmenangehörige seiner Abteilung. Das Finanzamt lehnte die steuerliche Berücksichtigung mit der Begründung ab, dass aus der Rechnung nicht die Namen der bewirteten Personen hervorgingen; ebenso fehlten Angaben zum Anlass der Bewirtung. Daraufhin legte der Kläger Einspruch ein. Die betreffende Originalrechnung ergänzte er um die vom Finanzamt geforderten Angaben. Das Finanzamt lehnte die steuerliche Berücksichtigung abermals ab. Begründung: Die vom Kläger mehr als ein Jahr nach der Bewirtung nachträglich vorgenommenen Einträge zu den bewirteten Personen erfüllten nicht mehr in vollem Umfang die Beweisfunktion. Die Angaben müssten vielmehr zeitnah erstellt und könnten nach Ablauf eines Jahres nicht mehr nachgereicht werden. Dagegen klagte der Bereichsleiter – und erhielt Recht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u. a. aus, dass es wichtige Hinweise dafür gebe, dass die Feier beruflich veranlasst sei. Die Arbeitgeberin des Klägers hatte sinngemäß erklärt, dass die Durchführung der Jahresabschlussveranstaltungen im gesamten Unternehmen auf die Abteilungs- bzw. Bereichsleiter „abgewälzt“ werde. Bei den Gästen hatte es sich daher ausschließlich um Kollegen beziehungsweise Mitarbeiter des Klägers gehandelt. Auch der Umstand, dass der Kläger einen Tag später Geburtstag gehabt habe, spreche nicht für eine private Veranlassung, da der Kläger die Veranstaltung schon vor Mitternacht verlassen habe. Ein weiteres Indiz für die berufliche Veranlassung sah das Finanzgericht Rheinland-Pfalz darin, dass der Kläger auch variable, von der beruflichen Leistung abhängige Bezüge erhalten habe. Ob eine Bewirtung ausdrücklich als Belohnung für diejenigen Mitarbeiter in Aussicht gestellt werde, die sich nachweisbar durch besondere Leistungen ausgezeichnet hätten, sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dabei nicht entscheidend. Die vom Finanzamt beanstandeten Mängel der Aufzeichnungen führten nicht zur beschränkten Abzugsfähigkeit bei der Einkommensteuer wie bei komplett fehlenden Nachweisen, so dass die Bewirtungskosten in voller Höhe abzugsfähig seien. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2009, Az.: 5 K 1666/08 Anzeige
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![]() Ob Sie präsentieren, moderieren, Geschäftsverhandlungen, Mitarbeiter- oder Bewerbungsgespräche führen – die Art, wie Sie auftreten, bestimmt maßgeblich das Bild, das sich andere von Ihnen machen. Das gilt insbesondere in Situationen, in denen die Zeit oder das Interesse für ein genaueres Kennenlernen fehlt. Wenn Sie über das nötige Charisma verfügen, bewältigen Sie die vielfältigen Aufgaben des Führungsalltages leichter und zeigen, dass Sie den Anforderungen und Belastungen des Jobs gewachsen sind. 5-fache Ausstrahlung 1. Persönlichkeit: Entwickeln Sie eine positive Einstellung zur eigenen Persönlichkeit. Ein stabiles Selbstwertgefühl ist das Fundament für Ihre Ausstrahlung, denn es gewährleistet die für die Ausstrahlung so wichtige innere und äußere Balance. Zu einem gesunden Selbstbewusstsein zählt, dass Sie zum einen Ihre Stärken und Schwächen kennen, akzeptieren und angemessen mit ihnen umgehen. Und zum anderen, dass Sie Ihre Selbstzweifel und Unsicherheiten nicht überhand nehmen lassen. Übung: Wie wirken Sie auf Video? Nehmen Sie sich in unterschiedlichen Situationen auf Video auf. Notieren Sie, wie Sie jeweils wirken wollten und wie Sie Ihrer Erinnerung nach tatsächlich gewirkt haben. Schauen Sie sich dann die Aufzeichnungen mit jemandem an, von dem Sie ein ehrliches Feedback erwarten können. Wie nehmen Sie sich wahr und wie tut es der andere? Nutzen Sie das Ergebnis, um Ihre Persönlichkeit zu reflektieren. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Gefühle. So spüren Sie, welche Verhaltensweisen besser zu Ihnen passen. Seien Sie gleichermaßen fair und selbstkritisch: Je übertriebener negativ oder positiv Sie sich beurteilen, desto größer die Gefahr eines Scheinselbstbildes. 2. Wahrnehmung: Gewöhnen Sie es sich an, Ihre Mitmenschen bewusster und neutral wahrzunehmen. Das gelingt Ihnen, indem Sie sie nicht voreilig in Schubladen stecken. Wenn Ihr Gesprächspartner Sie beispielsweise mit verschränkten Armen empfängt, muss das nicht zwangsläufig ablehnend gemeint sein. Vielleicht ist es einfach eine Masche von ihm. Schärfen Sie Ihren Blick, betrachten Sie Ihr Gegenüber möglichst frei von Vorurteilen oder bestimmten Erwartungen, hören Sie ihm richtig zu und bringen Sie ihm ernsthaftes Interesse entgegen. So fällt es Ihnen leichter, andere Menschen mit ihren Eigenarten zu respektieren, sich in sie hineinzufühlen und klare Absprachen zu treffen. Sprache: Konzentrieren Sie sich auf Ihre Körpersprache. Stimme: Entwickeln Sie Ihre Stimme. Inhalte: Überzeugen Sie mit Inhalten. Anzeige Wie kommt es, dass dem einen Redner die Zuhörer an den Lippen hängen ... und beim anderen fast einschlafen? Das Geheimnis liegt zum einen in der Person des Redners, zum anderen in einer perfekten Vorbereitung. Und für beides können Sie im Vorfeld die Weichen stellen. Der neue Praxis-Check „Überzeugen und Präsentieren“ zeigt Ihnen, wie! Einfach eine Checkliste ausfüllen ... und Sie haben automatisch an alles gedacht. Fordern Sie den Praxis-Check „Überzeugen und Präsentieren“ heute noch an! Hier klicken!
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![]() Menschen, die sich freiwillig engagieren, machen dies, weil sie Erfolgserlebnisse, Anerkennung und Selbstbestätigung finden möchten. Um Freiwillige zu motivieren sollten Sie daher dafür sorgen, dass Ihre Freiwilligen auch die Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen nutzen können sowie Ihre Auslagen erstattet bekommen. Wichtig ist es allerdings auch, immer wieder neue Freiwillige zu finden, die Ihre Einrichtung unterstützen. Dies gelingt, wenn Sie Freiwilligen attraktive Angebote machen. Folgende Bestandteile sollte Ihr Angebot enthalten:
Kennen Sie das: Sie beginnen eine Arbeit mit sehr viel Engagement und Einsatzfreude, doch nach kurzer Zeit sind Sie lustlos und unkonzentriert. Häufige Motivationskiller sind dabei eine negative Grundeinstellung, unrealistische Ziele, das Streben nach Perfektion, fehlende Anerkennung, Routine oder ein negatives Umfeld. Hier ein paar Tipps, wie Sie gegen diese „Motivationskiller“ vorgehen können:
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