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Recht, Führung und Soziales


So steigern Sie Ihre Konfliktfähigkeit

Liebe Leserin, lieber Leser!

Im Umgang mit anderen Menschen sind Konflikte nicht immer zu vermeiden. Jede Person reagiert anders auf Kritik. Um in der Lage zu sein, mit Konflikten konstruktiv umzugehen, ist es wichtig seine eigenen Stärken und Schwächen zu kennen sowie die eigene Konfliktfähigkeit zu verbessern.

Trainieren Sie Ihre eigene Konfliktfähigkeit, damit Sie bei Konflikten mit Arbeitskollegen angemessen reagieren.

Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Konfliktfähigkeit steigern können:
  1. Nehmen Sie an Streitgesprächen teil. Setzen Sie sich mit Argumenten der Gegenseite auseinander und versuchen Sie, auch mal die andere Seite zu betrachten.
  2. Seien Sie offen und akzeptieren Sie andere Meinungen und Standpunkte. Oft gibt es mehrerer Lösungen.
  3. Fordern Sie andere auf, Sie offen und ehrlich zu kritisieren. So werden Ihnen Ihre eigenen Schwächen bewusst.
  4. Bitten Sie Ihre Kollegen um Kritik und Verbesserungsvorschläge für Ihre Projekte. So schaffen Sie ein offenes Vertrauensverhältnis in Ihrem Team!
  5. Hinterfragen Sie Anweisungen, Regeln und Gebote und gestehen Sie anderen, wie etwa Mitarbeitern, das gleiche Recht zu.

Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Haftungsrisiken, Teil 2: Wie Sie arbeitsrechtliche Risiken erkennen und Ihre persönliche Haftung begrenzen
Kein Grund zur Kündigung

Checkliste: So machen Sie aus Ihrer Mitarbeitergruppe ein Erfolgsteam
Den Projektauftrag formulieren

So führen Sie ein erfolgreiches Beurteilungsgespräch – und vermeiden Fehler
Checkliste: Sind Sie gut gerüstet für ein Beurteilungsgespräch?



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Recht

Haftungsrisiken, Teil 2: Wie Sie arbeitsrechtliche Risiken erkennen und Ihre persönliche Haftung begrenzen

Eine arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarung verstößt gegen den strafrechtlichen Wuchertatbestand des § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB und die guten Sitten i. S. v. § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (Bundesarbeitsgericht (BAG)), Urteil vom 24.03.2004, Aktenzeichen: 5 AZR 303 / 03).

Um beurteilen zu können, ob Lohnwucher im konkreten Fall vorliegt, werden die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs oder das allgemeine Lohnniveau in Ihrem Wirtschaftsgebiet zum Vergleich herangezogen.

Allerdings werden Abweichungen bis zu 1/3 vom üblichen Lohn überwiegend noch nicht als „zivilrechtlich sittenwidrig angesehen“. Die neuere Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass einem Arbeitnehmer weniger als 2/3 des Tariflohns oder des üblichen Lohns nicht zumutbar sind (BAG, Urteil vom 23.02.2001, Aktenzeichen: 5 AZR 527/99).

Wichtiger Hinweis:
Die 1-Euro-Jobs im Rahmen von Hartz IV erfüllen nicht die Voraussetzungen für Lohnwucher. Die Beschäftigten werden nämlich nicht im Rahmen eines klassischen Arbeitsverhältnisses tätig, sondern sind Empfänger so genannter sozialer Transferleistungen. Sie können aus diesem Grund zu gemeinnützigen Tätigkeiten im Rahmen von 1-Euro-Jobs herangezogen werden.

Dies sind die Voraussetzungen für Lohnwucher (§ 229 StGB):
  • der Arbeitnehmer befindet sich in einer „Opferlage,“
  • der Arbeitnehmer befindet sich in einer Situation der Schwäche, d. h.:
    • er ist unerfahren,
    • lebt in einer wirtschaftlichen Zwangslage,
    • es mangelt ihm an Urteilsvermögen oder
    • er ist erheblich willensschwach,
    • der Arbeitgeber oder Vorgesetzte nutzt diese Situation bewusst aus,
    • der Arbeitgeber bezweckt damit die Zahlung eines unverhältnismäßig niedrigen Lohns
Rechtsfolge für den Arbeitgeber
Ihre Vergütungsvereinbarung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. An die Stelle des niedrigen Lohns tritt per Gesetz die in Ihrer Branche übliche Vergütung für eine vergleichbare Tätigkeit (§ 612 Abs. 2 BGB).


Kein Grund zur Kündigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat in 3 unterschiedlichen Fällen den Klägern gegen eine Kündigung seitens ihrer Arbeitgeber Recht gegeben. Ob bei der Drohung, den Arbeitsplatz zu verlassen, der privaten Nutzung des Firmenhandys oder bei der Verlagerung des Betriebes – in allen 3 Fällen mussten die Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen.

1. Drohung reicht nicht aus

Wenn einem Mitarbeiter gegenüber seinem Chef die Hutschnur platzt, und er droht: „Ich gehe jetzt nach Hause “, riskiert dieser nicht gleich seine Kündigung. Die bloße Drohung, den Arbeitsplatz zu verlassen, reicht nach dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz nicht aus (Az. 9 Sa 454/08). Die Richter waren der Meinung, dass eine Kündigung nur bei einer Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sei. Spricht der Mitarbeiter jedoch nur die Drohung aus, bleibt aber an seinem Arbeitsplatz, wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig.

Fristlose Kündigung unverhältnismäßig
Die Richter gaben mit diesem Urteil einem Arbeitnehmer Recht, der eine Kündigungsschutzklage eingereicht hatte. Der Mitarbeiter ist seit 14 Jahren im Betrieb beschäftigt. Nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten hatte er gedroht, nach Hause zu gehen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Das LAG wertete die Kündigung als sozial nicht gerechtfertigt und sah auch keine Nötigungsabsicht. Vielmehr verwies es darauf, dass der Kläger bereits 14 Jahre zum Unternehmen gehöre.

2. Diensthandy privat nutzen

Wenn Mitarbeiter ihr Diensthandy auch privat nutzen, ist dies nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Nur wenn der Arbeitnehmer ein Diensthandy über Gebühr für Privattelefonate nutze, sei eine fristlose Kündigung angemessen. Dies entschied das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 10 Sa 787/05).

Nachweispflicht des Arbeitgebers
Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage eines Bauingenieurs statt. Diesem hatte sein Arbeitgeber gekündigt, weil er sein Diensthandy privat genutzt hatte. Allerdings konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er die Nutzung des Firmenhandys für private Anrufe verboten hatte.

Das Gericht entschied, dass der Bauingenieur nicht davon hätte ausgehen können, dass das private Telefonieren vom Diensthandy aus grundsätzlich verboten gewesen sei. Außerdem fehle der Nachweis über die privaten Telefongespräche, denn der Arbeitgeber stehe hier in der Beweispflicht. Das Gericht war der Meinung, dass einer Kündigung eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen.

3. Verlagerung des Betriebes
Fällt der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers weg, weil der Betrieb verlagert werden musste, ist dies kein Grund zur Kündigung. Zu diesem Schluss kam das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 7 SA 789/07). Vielmehr müsse der Arbeitgeber einen Ersatzjob anbieten, Jobalternative bieten. Die Richter gaben damit einem Kläger Recht, dem gekündigt wurde, nachdem durch eine teilweise Betriebsverlagerung sein Arbeitsplatz weggefallen war. Der Kläger hatte darauf hingewiesen, dass in dem verbleibenden Betriebsteil ein geeigneter Arbeitsplatz für ihn existiere. Den Einwand des Arbeitgebers, der Kläger sei nicht ausreichend qualifiziert, ließen die Richter nicht gelten. Dies müsse nachvollziehbar belegt werden.


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Mitarbeiterführung und -motivation

Checkliste: So machen Sie aus Ihrer Mitarbeitergruppe ein Erfolgsteam

Eine Gruppe von Mitarbeitern ist noch lange kein erfolgreiches Team. Sie als Vorgesetzter sind gefordert, die 4 wesentlichen Säulen für funktionierende Teamarbeit aufzubauen:
  1. Transparenz in der Kommunikation,
  2. emotionale Bindung,
  3. einheitliche Arbeitsmethoden und
  4. Maßnahmen zur Motivation.

Überprüfen Sie mit Hilfe der Checkliste, ob Sie Mitarbeiter oder ein erfolgreiches Team führen.
  • Informieren Sie Ihr Team regelmäßig und offen. Sorgen Sie aber auch innerhalb des Teams für eine funktionierende Kommunikation, die auch konstruktive Kritik einschließt.
  • Achten Sie darauf, dass die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind.
  • Führen Sie Ihren Teammitgliedern deutlich vor Augen, dass jeder zum Teamerfolg beiträgt.
  • Gehen Sie frühzeitig auf Konflikte ein, und versuchen Sie, sie mit allen Beteiligten zu lösen.
  • Setzen Sie sich mit Zeitmanagement und Organisationstechniken auseinander. Wenden Sie diese in Ihrem Teamalltag an.
  • Motivieren Sie Ihre Teammitglieder mit Hilfe von Lob und Anerkennung.
  • Zeigen Sie sich als fairer, aber konsequenter, Vorgesetzter.


Den Projektauftrag formulieren

Projekte beginnen meist mit einer Idee aus den Fachbereichen oder nach einer Anregung der Geschäftsführung. Oft möchten sich die Initiatoren allerdings nicht so genau festlegen. Daher laufen viele Aktionen mit vagen Zielen.

Der Irrglaube lautet:
Unklare Ziele machen flexibel.
Stattdessen ist das Projekt blockiert und endet im Streit. Stellen Sie daher sicher, dass Auftraggeber und Projektbeteiligte die gleichen Vorstellungen haben. Sie können Missverständnisse leichter ausschließen, wenn Sie die angestrebten Ziele schriftlich in einem Projektauftrag festhalten. Dieser Projektauftrag wird sowohl von den Auftraggebern als auch vom Projektleiter abgezeichnet.

Der Projektauftrag sollte folgende Fragen beantworten:
  • Zielsetzung: Was soll sich ändern?
  • Aufgabenstellung: Was soll getan werden?
  • Zu erarbeitende Ergebnisse: Was soll bei Abschluss vorliegen?
  • Personal, Fremdleistungen, Invest: Welche Ressourcen stehen zur Verfügung?
  • Rahmenbedingungen der Umwelt: Was muss beachtet werden?
  • Termine und Meilensteine: Wie wird der Fortgang der Arbeiten bewertet? Bis wann muss was abgeschlossen sein?
  • Der Projektauftrag ist das Bindeglied zwischen Auftraggeber und Projektteam. Unklarheiten müssen Sie mit dem Auftraggeber vor Beginn klären. Denn: Solange das Ziel nicht feststeht, ist jeder Weg der Richtige.


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In nur 3 Schritten zum erfolgreichen Projektmanagement

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Soziales

So führen Sie ein erfolgreiches Beurteilungsgespräch – und vermeiden Fehler

„Frau Müller, ich bin so froh, Sie hier zu haben, ich wüsste ja gar nicht mehr, was ich ohne Sie täte. An Ihrer Arbeit gibt es nichts, aber auch wirklich nichts auszusetzen.“

Wenn Sie eine Mitarbeiterin so überschwänglich in einem Beurteilungsgespräch loben, hat das ungefähr die gleiche Wirkung, als würden Sie gar nichts sagen: Ihre Mitarbeiterin ist verunsichert, denn sie erhält keine Chance, ihre Arbeit realistisch einzuschätzen und an möglichen Fehlern zu arbeiten. Ihr Lob erdrückt sie. Das Ziel des Beurteilungsgesprächs ist damit verfehlt.

Ein Beurteilungsgespräch verfolgt vor allem einen Zweck:
Es soll dem Beurteilten eine realistische Rückmeldung über seine Leistung geben: Sie schätzen die Leistung Ihres Mitarbeiters anhand der Stellenbeschreibung ein.

Mit dem Beurteilungsgespräch
  • erkennen Sie die Leistung Ihres Mitarbeiters an,
  • motivieren ihn für zukünftige Aufgaben und
  • arbeiten gemeinsam daran, wie aufgetretene Schwächen in Stärken umgewandelt werden können.
Das sollten Sie bei einem Beurteilungsgespräch beachten

Tipp 1: Seien Sie offen
Ein Beurteilungsgespräch ist nur auf Basis einer offenen Gesprächskultur möglich. Gibt es von Seiten Ihrer Mitarbeiter Bedenken, dass diese vorhanden ist, ist eine Beurteilung nur eingeschränkt möglich. Vor allem bei der Diskussion von Verbesserungen in den Arbeitsabläufen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Mitarbeiter abwehrend  auf mögliche Kritik reagiert.

Tipp 2: Bleiben Sie objektiv
Basis einer jeden Beurteilung ist ein möglichst großes Maß an Objektivität. Vorschnelle Urteile sind dabei ebenso tabu wie unklare Fakten oder Spekulationen, die sich auf Beobachtungen Dritter beziehen. Machen Sie sich ein persönliches Bild über Ihren Mitarbeiter und beziehen Sie sich bei Ihrer Beurteilung allein darauf.

Tipp 3: Halten Sie Maß

Wie im Beispiel oben beschrieben ist ein übergroßes Maß an Lob genauso wenig sinnvoll wie zu viel Tadel. Zeigen Sie das richtige Maß. Halten Sie die Waage zwischen ehrlicher Anerkennung und sachlicher Kritik.

Tipp 4: Machen Sie sich Ihre Gefühle bewusst
Auch wenn Sie einen Mitarbeiter persönlich sehr mögen oder im umgekehrten Fall starke Antipathien gegen ihn haben: Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Machen Sie sich bewusst, welche Gefühle Sie Ihrem Mitarbeiter gegenüber hegen – und lassen Sie sie außen vor. Natürlich ist das nicht einfach. Dadurch aber, dass Sie sich Ihre eigenen Gefühle klarmachen, können Sie zumindest ein Mindestmaß an Objektivität bieten.

Tipp 5: Akzeptieren Sie die Verhaltensweisen Ihres Mitarbeiters

Beharren Sie nicht darauf, Recht zu haben. Versuchen Sie stattdessen, die Sichtweise Ihres Mitarbeiters nachzuvollziehen. Vielleicht hat Ihr Mitarbeiter eigene Strategien, um Aufgaben anzugehen. Akzeptieren Sie das. Ansonsten laufen Sie nämlich Gefahr, Ihren Mitarbeiter zu demotivieren.


Checkliste: Sind Sie gut gerüstet für ein Beurteilungsgespräch?

  • Vermeiden Sie während des Gesprächs Termindruck.
  • Schaffen Sie eine entspannte Atmosphäre und wählen Sie zur Gesprächseinleitung ein neutrales Thema.
  • Nennen Sie positive Leistungen Ihres Mitarbeiters.
  • Fragen Sie Ihren Mitarbeiter nach der Einschätzung seiner Leistung.
  • Ermutigen Sie Ihren Mitarbeiter zu einer Selbsteinschätzung.
  • Räumen Sie Ihrem Mitarbeiter ausreichend Redeanteile ein.
  • Seien Sie offen gegenüber der Sichtweise Ihres Mitarbeiters.
  • Führen Sie Ihren Mitarbeiter durch gezieltes Fragen zu Erkenntnissen.
  • Sprechen Sie Anerkennung und Kritik offen aus.
  • Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter neue Wege.
  • Legen Sie mit Ihrem Mitarbeiter Schwerpunkte für seine zukünftige Entwicklung fest.
  • Setzen Sie exakte, realistische Termine für die geplanten Entwicklungsmaßnahmen.
  • Gehen Sie anschließend noch einmal auf die positiven Aspekte der Leistung und Entwicklung Ihres Mitarbeiters ein.
  • Bedanken Sie sich für das Gespräch und den informativen Austausch.


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Ein Großteil Ihrer Karriere hängt von diesem Faktor ab …

Obwohl dieser Faktor so wichtig ist, fehlt im Arbeitsalltag oft die Zeit, sich ausreichend auf ihn vorzubereiten. Dennoch entscheidet er darüber wie kein 2., wie gut oder schlecht Ihre Führungsqualitäten bei Mitarbeitern, Vorgesetzten und Geschäftspartnern wahrgenommen werden.

Dieser Faktor ist die Fähigkeit, auf den Mitarbeitertyp zugeschnittene Gespräche zu führen. Denn nur dann bewirken sie etwas!

Mit dem Praxis-Leitfaden „Gesprächs-Check“ können Sie sich innerhalb weniger Minuten mit Hilfe Dutzender fertig zu übernehmender Checklisten auf Gespräche vorbereiten.
Z. B. hier:
  • Richtig kritisieren
  • Schlagfertig auf Killerphrasen reagieren
  • Wie Sie Einwände entkräften
  • Beurteilungsgespräche 
  • Bewerber-Interviews
  • Feedback-Gespräche
  • Jahresgespräche
  • Mobbing-Gespräche
  • Verhandlungen richtig vorbereiten und führen
  • Zielvereinbarungsgespräche

Klicken Sie hier, um künftig auch auf heikle Gespräche jederzeit vorbereitet zu sein!


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