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Recht, Führung und Soziales


2 goldene Regeln, mit denen Ihre Gespräche effizienter werden

Liebe Leserin, lieber Leser!

Beispiel: Ein Mitarbeiter beschwert sich über mangelnde Information. Sie entgegnen ihm, dass das so nicht stimmt. Der Mitarbeiter wiederholt seinen Vorwurf. Sie begründen Ihre Ansicht nun im Detail. Der Mitarbeiter lässt nicht locker - Sie aber auch nicht. Ist das effizient? Sicher nicht, denn Sie beiden drehen sich im Kreis.

So vermeiden Sie ineffiziente Kommunikation

1. Fragen Sie stets nach:
  • Was will mein Gesprächspartner wirklich?
  • Was soll ich seiner Meinung nach tun bzw. ändern?
Besonders bei Beschwerden, Vorwürfen, Unklarheiten, direkten und indirekten Angriffen ist diese Frage wichtig. Denn damit überprüfen Sie, ob Sie Ihr Gegenüber verstanden haben.

2. Hören Sie auch mit den Augen
Viel wichtiger als die gesprochenen Worte ist oft das, was dahintersteckt.
Achten Sie deshalb auf die Körpersprache Ihres Mitarbeiters: Drückt sie Ohnmacht, Enttäuschung, Zorn aus, obwohl der Ton ganz sachlich ist?  Wenn ja, gehen Sie auf Ihre Wahrnehmung ein (,,Sie sehen zornig aus... ).

So vermeiden Sie, über Oberflächlichkeiten zu streiten.

Im Beispiel: Ihr Mitarbeiter ist unzufrieden. Er erwartet Ihr Verständnis. Ob Sie ihn tatsächlich unzureichend informiert haben, ist im ersten Moment völlig unwichtig. Wenn Sie ihm zeigen, dass Sie seinen Ärger verstehen, wird er sich danach auch auf Ihre Sicht der Dinge einlassen - und Sie beide können anschließend ganz sachlich nach Verbesserungen suchen.


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Neu für 2009! Datenmanagement und Datenschutz – Diese Forderungen der DIN EN ISO 9001:2008 sollten Sie kennen
Machen Sie den Test: Stimmt Ihr Datenschutz?

Damit Mitarbeiter Ihnen zuhören: Erfüllen Sie 4 Hauptwünsche in jedem Gespräch
So sagen Sie diplomatisch Nein

Kosten senken - Teil 4: So senken Sie Ihre Fuhrparkkosten
8 Regeln für sichere Kennwörter auf Ihrem PC



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Recht

Neu für 2009! Datenmanagement und Datenschutz – Diese Forderungen der DIN EN ISO 9001:2008 sollten Sie kennen

Alle Unternehmen, in denen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Daher benötigen Sie ein Datenschutzmanagementsystem als Teil des Qualitätsmanagements. Denn: Die Qualitätsnorm fordert Aufzeichnungen über das wirksame Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems. Der Datenschutz regelt die Voraussetzungen und Folgen einer personenbezogenen Erhebung und Verwendung von Daten. Datenschutz schützt nicht
die Daten, sondern bewahrt natürliche Personen vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Änderungen in DIN EN ISO 9001:2008

„Abschnitt 4.2.4, Lenkung von Aufzeichnungen
Die Organisation muss ein dokumentiertes Verfahren erstellen, um die Lenkungsmaßnahmen festzulegen, die für die Kennzeichnung, die Aufbewahrung, den Schutz, die Wiederauffindbarkeit und die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen sowie die Verfügung über Aufzeichnungen erforderlich sind. Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar sein.

Abschnitt 7.5.4, Eigentum der Kunden

Fälle von verloren gegangenem, beschädigtem (…) Eigentum des Kunden muss die Organisation an den Kunden berichten. Anmerkung: Zum Eigentum des Kunden können auch (…) personenbezogenen Daten zählen.“

Quelle: DIN EN ISO 9001:2008, den vollständigen Text können Sie bestellen über www.beuth.de

Legen Sie einen Datenschutzbeauftragten fest
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, das Datenschutzmanagementsystem zu betreuen und zu pflegen. Er sichert die Kontrolle der Wirksamkeit sowie die Weiterentwicklung des Systems. Dazu gehören auch die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Diese Aufgaben können etwa Qualitätsbeauftragte übernehmen. Sie können aber auch eine andere Person beauftragen, beispielsweise einen externen Datenschutzbeauftragten. Oder Sie wählen eine Person aus dem Unternehmen, die neben ihrer normalen Tätigkeit diese Aufgaben zusätzlich übernimmt.

Prüfen Sie den Sicherheitsstandard

Führen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes durch:
  1. Listen Sie alle Hardware, Software und Netzwerktechniken in Ihrem Unternehmen auf, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden.
  2. Beschreiben Sie den Prozess der Datenverarbeitung.
  3. Prüfen Sie, ob die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich der Datenverwaltung korrekt umgesetzt werden, wenn es bei Ihnen einen Betriebsrat gibt.
  4. Überprüfen Sie die Vertragsvorlagen, Geschäftsbedingungen, Formulare und Internetseiten auf die Anforderungen des Datenschutzes.
  5. Stufen Sie die verarbeiteten Daten in Schutz- und Risikoklassen ein.
  6. Leiten Sie Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten für einen guten Datenschutz aus der Auswertung ab.


Machen Sie den Test: Stimmt Ihr Datenschutz?

Überprüfen Sie mit dem folgenden Test, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen stimmt. Beantworten Sie folgende Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
  • Verarbeiten und speichern Sie die personenbezogenen Daten nur im Rahmen des Betriebszweckes?
  • Haben Sie das schriftliche Einverständnis der Personen eingeholt, wenn Daten über diesen Zweck hinausgehend genutzt werden?
  • Schützen Sie die elektronisch gespeicherten Daten vor unberechtigter Kenntnisnahme oder Verfälschung?
  • Sind alle Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet, wenn sie mit personenbezogenen Daten arbeiten?
  • Erstellen Sie regelmäßig eine Übersicht über die eingesetzten Programme und Verfahren zur Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten?
Auswertung: Nur wenn Sie alle Fragen bejahen können, ist der Datenschutz in Ihrem Unternehmen vorbildlich gewährleistet. Haben Sie Fragen verneint, erarbeiten Sie für diese Punkte neue Konzepte.


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Angesichts der geplanten BDSG-Novelle im Juni 2009 gibt es 2 Typen von Datenschutzbeauftragten: Die Fatalisten - "Wird sich schon nicht so viel ändern" - und die Cleveren - "Ich will genau wissen, welche Maßnahmen ich jetzt ergreifen muss". Wenn Sie auch zu Letzteren gehören wollen, sichern Sie sich jetzt das Präventionskit für Datenschutzbeauftragte. Mit dieser einzigartigen Toolbox sichern Sie sich und Ihren Betrieb 100%ig ab. Hier geht es zum Gratis-Download und zur Gratis-Test-Option von Datenschutz aktuell - dem einzigartigen Informationsdienst für Datenschutzbeauftragte.


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Mitarbeiterführung und -motivation

Damit Mitarbeiter Ihnen zuhören: Erfüllen Sie 4 Hauptwünsche in jedem Gespräch

Sie haben es in der Hand, Mitarbeiter zu bewegen, zu überzeugen, zu begeistern - allerdings nur, wenn Sie es auch schaffen, dass die Mitarbeiter Ihnen zuhören.

Dazu gibt es einen Königsweg:
Machen Sie die Kommunikation für Ihre Mitarbeiter zum Erlebnis - indem Sie bei jedem Gesprächsanlass Ihre vier Hauptwünsche erfüllen:

1. Wunsch nach Substanz
Legen Sie alle Daten, Fakten und Zahlen auf den Tisch, bringen Sie den Mitarbeiter auf den neuesten Stand. Verschweigen Sie auch negative Dinge nicht. Der Mitarbeiter will sich ein klares Bild von der Ausgangslage machen können.

2. Wunsch nach Klarheit

Mitarbeiter möchten durchblicken.

Machen Sie deshalb die Zusammenhänge deutlich, und achten Sie auf Transparenz:
  • Konzentrieren Sie sich auf ein Thema, setzen Sie nicht zu viel Vorwissen voraus.
  • Sprechen Sie verständlich und verwenden Sie Fremdwörter und Fachausdrücke nur in dem Maße, in dem Ihr Gegenüber sie auch versteht. 
  • Verwenden Sie kurze Sätze, formulieren Sie aktiv statt passiv und visualisieren Sie wann immer möglich.
  • Strukturieren Sie Ihre Ausführungen („Erstens... zweitens... drittens ...“- Sie halten drei Finger hoch). Beschränken Sie sich auf maximal fünf Punkte. Der Mitarbeiter erinnert sich sonst nach dem fünften Punkt nicht mehr an den ersten.
3. Wunsch nach Neuem
Neugierde (also die Gier nach Neuem) liegt in der Natur des Menschen. Machen Sie Ihren Mitarbeitern Lust aufs Zuhören, indem Sie sie mit Neuigkeiten überraschen.

4. Wunsch nach Nutzen
Machen Sie spätestens im fünften Satz eines Gesprächs deutlich, warum es sich für Ihren Gegenüber lohnt, Ihnen zuzuhören: „Dabei geht es auch um Ihre Interessen, denn...“, „Diese Vorteile sehe ich darin für Sie: ...“.


So sagen Sie diplomatisch Nein

Ein Kollege bittet Sie immer wieder um kleine Gefälligkeiten: „Herr Kollege, könnte Ihre Sekretärin Frau Neumann heute ein Stündchen bei uns aushelfen? Sie wissen, die Kundenbefragungen...“.

Nach dem Motto: „kleine Gefälligkeiten erhalten die Freundschaft" machten Sie bisher gute Miene zum bösen Spiel. Doch zum unbezahlten Nebenjob sollen diese sich nicht auswachsen. Was tun?

Sagen Sie bedingt Ja
Beim bedingten Ja gehen Sie auf den Wunsch des Kollegen ein, legen aber von sich aus aufschiebend fest, wann Sie tätig werden: „Fragen Sie mich das heute Nachmittag noch einmal, bis dahin kann ich Ihnen genauer sagen, wie der Zeitplan von Frau Neumann aussieht."
Oder: „Ja, theoretisch schon. Aber ich verreise übermorgen - und vorher wird es zu eng. Sollte ich eine Möglichkeit sehen, melde ich mich bei Ihnen, okay?"

Ihr Vorteil: Nicht selten kann oder möchte der Fragesteller nicht so lange warten oder er findet bis dahin eine andere Lösung.

Das partielle Ja
Ähnlich funktioniert das partielle Ja. Dabei zeigen Sie sich ebenfalls hilfsbereit, grenzen aber den Umfang Ihrer Gefälligkeit zeitlich oder inhaltlich ein: „Bei dem Problem hilft Frau Neumann sicher gerne. Sie kann aber frühestens morgen ab elf und maximal bis 15:00 Uhr.“

Am besten: Ein klares Nein
Ein klares Nein, höflich formuliert und unter Angabe plausibler Gründe, ist natürlich immer noch der  beste Weg: „Es freut mich, dass Sie meine Mitarbeiterin so schätzen. Es gibt jedoch heute auch bei uns so viel zu tun, dass ich sie nicht entbehren kann.“

Extra-Tipp: Testen Sie (oder üben Sie privat), welche Ablehnungsformulierungen Ihnen am leichtesten und überzeugendsten über die Lippen kommen. Setzen Sie diese bewusst ein.
 


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Soziales

Kosten senken - Teil 4: So senken Sie Ihre Fuhrparkkosten

Sozialstationen und ambulante Pflegedienste haben nicht selten einen umfangreichen Fuhrpark. Anschaffung, Wartung und Betrieb der Fahrzeuge verursachen hohe Kosten.

Hier lohnen sich also Überlegungen zur Kostensenkung. Aber auch Einrichtungen, die nur ein Dienstfahrzeug unterhalten, sollten Kostenmanagement betreiben.

Anschaffung
Der Kauf von Fahrzeugen bindet hohe Kapitalbeträge. Prüfen Sie, ob die benötigten Fahrzeuge nicht auch als Leasingfahrzeuge angeschafft werden können. Das erhöht die Liquidität gewaltig.

Beispiel: Ein ambulanter Pflegedienst unterhält 5 Fahrzeuge. Die Neuanschaffung von 5 Kleinwagen à 10.000 € verursacht 50.000 € Kosten.

Eine Leasingfirma bietet z. B. folgende Konditionen für ein Fahrzeug:
  • Sonderzahlung 20 % vom Neupreis = 2.000 €
  • 36 Monate Leasingrate à 80 €
  • Restwert 5.500 €
Dienstfahrzeuge: Leasing statt Kauf?

Für 5 neue Fahrzeuge zahlt der Pflegedienst nun 10.000 € und muss monatlich die überschaubare Leasingrate von 400 € (5 x 80 €) aufbringen. Aber auch für einen bestehender Fuhrpark kann Leasing sinnvoll sein. Autovermieter und Leasingfirmen bieten „Sale-and-lease-back“ (Verkaufe und lease zurück), das heißt, der bestehende Fuhrpark wird zum Marktwert gekauft und dann zurückverleast.

Wartung und Betrieb
Inspektionen, Reparaturen, TÜV-Vorführungen, Versicherungen und Schadensabwicklungen etc. verursachen Verwaltungskosten. Ein oder mehrere Mitarbeiter sind damit beschäftigt.

Leasingfirmen können wegen der großen Zahl der betreuten Fahrzeuge Sonderkonditionen bei Werkstätten und Versicherungen aushandeln, die sie teilweise an die Leasingnehmer weitergeben. Hier können Sie durch Leasing eine Menge sparen.

Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich durch Schulung der Pflegekräfte zu kraftstoffsparender Fahrweise. So bietet der ADAC speziell Firmenkunden ein „Sprit-Spar-Training“ an. Nach dem Training, so der Automobil-Verein, ließen sich Kraftstoffverbrauch und Emissionen bis zu 30 % reduzieren.

Neben der Kostenersparnis beim Kraftstoff bringen umweltbewusste Fahrer und ein umweltfreundlicher Fuhrpark auch noch einen zusätzlichen Image- Gewinn.


8 Regeln für sichere Kennwörter auf Ihrem PC

Auch für Non-Profit-Organisationen ist der Computer mittlerweile überlebenswichtig. Trotzdem erlebt man im Umgang mit Daten und Computern häufig noch eine erstaunliche Sorglosigkeit.

Dabei gibt es auf nahezu jedem Computer Daten, die in den Händen von Dritten für viel Ärger sorgen können – erst recht, wenn Sie z. B. Informationen über Kunden oder Klienten speichern.

Ein weit verbreitetes Verfahren ist z. B. der Schutz durch Kennwörter. Hier wird der Zugriff zunächst einmal grundsätzlich gesperrt und nur den Personen erlaubt, die das Kennwort kennen. Auf diese Weise lassen sich nicht nur einzelne Dokumente wirkungsvoll schützen, sondern auch der komplette Rechner – z. B. wenn Sie sich beim Betriebssystem zunächst mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden müssen.

Allerdings kann kein Computer unterscheiden, ob Sie selbst das Kennwort eingeben oder ein unbefugter Dritter. Sie müssen daher in jedem Fall dafür sorgen, dass Ihre Kennwörter geheim bleiben und auch nicht erraten werden können. Berücksichtigen Sie dazu die folgenden 8 Regeln:

Mit diesen 8 Regeln sorgen Sie für ein sicheres Kennwort

Regel 1: Benutzen Sie keine Standard-Kennwörter
Kennwörter wie PASS, ADMIN oder KENNWORT kennen auch die meisten Datendiebe.

Regel 2: Benutzen Sie keine kurzen Kennwörter
Je kürzer das Kennwort ist, desto höher ist das Risiko, dass es durch einfaches Ausprobieren geknackt wird. Verwenden Sie mindestens 6 oder noch besser 8 Zeichen für Ihr Kennwort.

Regel 3: Mixen Sie die Zeichen im Kennwort
Benutzen Sie Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen wie & oder §. Wechseln Sie zwischen Großund Kleinschreibung.

Regel 4: Verwenden Sie keine Kennwörter aus Ihrem persönlichen Umfeld
Kennwörter wie der Name Ihres Partners, Ihres Kindes oder Ihrer Katze lassen sich sehr schnell erraten. Auch Ihr Autokennzeichen oder Ihre Telefonnummer sind nicht sonderlich sicher.

Regel 5:
Schreiben Sie Kennwörter nie auf
Falls Sie ein Kennwort immer wieder vergessen, bauen Sie sich eine Eselsbrücke. So können Sie z. B. die Anfangsbuchstaben einer Zeile aus einem Kinderlied benutzen. Aus „Ein Männlein steht im Walde, ganz still und stumm“ wird dann das Kennwort EMsiWgsus.

Regel 6: Ändern Sie Ihre Kennwörter regelmäßig
Spätestens alle 6 Monate sollten Sie ein neues Kennwort benutzen. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr Kennwort weiß, ändern Sie es sofort.

Regel 7: Achten Sie darauf, dass Ihnen niemand beim Eingeben über die Schulter sieht
Besonders wenn Sie langsam tippen, ist es nicht weiter schwierig, das Kennwort allein aus den gedrückten Tasten zu rekonstruieren.

Regel 8: Geben Sie Ihr Kennwort niemals weiter, auch nicht an Freunde, Bekannte oder Kollegen

 


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