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Liebe Leserin, lieber Leser! „Sie haben ja wohl keine Ahnung, sonst würden Sie das nicht vorschlagen. Haben Sie überhaupt einen Blick in die Unterlagen geworfen?“ Mit solchen oder vergleichbaren Vorwürfen sehen Sie sich als Führungskraft manchmal konfrontiert, wenn Verhandlungen in die harte Phase gehen. Damit verfolgt Ihr Gesprächspartner vor allem ein Ziel: Er möchte für sich selbst die bessere Verhandlungsposition erzielen und seine eigenen Ziele durchzusetzen. Handelt es sich um einen einmaligen Ausrutscher, sollten Sie einfach darüber hinwegsehen. Doch manchmal steckt hinter solchen Attacken auch eine Systematik: Ihr Verhandlungspartner möchte Sie aus dem Konzept bringen. Dagegen sollten Sie sich schnellstens zur Wehr setzen. Doch auch wenn Sie unfaire Angriffe parieren: Ihr oberstes Ziel sollte immer sein, zu einer Lösung zu kommen. Führen Sie daher die Diskussion immer wieder auf die sachliche Ebene zurück. Schritt 1 Hilft es nicht, Ihren Gesprächspartner nur durch Ignorieren zum Unterlassen seiner Attacken zu bringen, sollten Sie etwas deutlicher werden. So können Sie z. B. bei der nächsten Unterbrechung in die Runde sagen: „Ich nehme die hier vorgebrachten Äußerungen von Herrn S. zur Kenntnis. Konzentrieren wir uns aber jetzt wieder auf die eigentliche Sache, nämlich die …“ Vermeiden Sie es, den Verursacher dabei direkt anzusprechen. Schritt 2 Bleibt Ihr Gesprächspartner hartnäckig, lassen Sie den Angriff das nächste Mal mit der Erwiderung „Darauf komme ich später zurück“ ins Leere laufen. Weisen Sie Interventionen entschieden, laut und deutlich zurück: „Entschuldigen Sie, ich war noch nicht fertig. Danach höre ich Ihnen gern zu.“ Schritt 3 Bringen Sie Ihr Gegenüber mit Rückfragen in die Defensive: „Ich stelle fest: Wir haben gegensätzliche Ansichten. Was schlagen Sie vor, damit wir zu einer zeitgerechten Lösung kommen?“ Vermeiden Sie eine direkte persönliche Konfrontation, indem Sie sich ganz auf das Ergebnis der Verhandlung konzentrieren. Schritt 4 Wird Ihr Gesprächspartner persönlich beleidigend, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Fragen Sie Ihn direkt: „Unterstellen Sie mir hier mangelnde Kompetenz in der Sache?“ Weisen Sie die Diffamierung mit deutlichen Worten zurück. Signalisieren Sie aber auch genauso deutlich, dass Sie zu einer sachlichen Diskussion jederzeit bereit sind: „Wenn Sie eine konstruktive Lösung des Problems haben, tragen Sie sie bitte jetzt vor. Andernfalls unterlassen Sie bitte diese Unterstellungen.“ Schritt 5 Schlagen Sie eine kurze Pause vor, in der alle Beteiligten etwas Abstand zu der Verhandlungssache gewinnen können. Schritt 6 Nur im äußersten Fall sollten Sie die Verhandlungen abbrechen. Bedenken Sie, Sie haben kein (Teil-) Ergebnis erzielt. Also müssen Sie beim nächsten Termin wieder bei null anfangen. Und ob Ihr Verhandlungspartner die persönlichen Attacken dann sein lassen wird, wissen Sie nicht. Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern EuGH: Monopol der Berufsgenossenschaften verstößt nicht gegen Dienstleistungsfreiheit BFH: Das Lieferdatum muss zwingend auf jeder Rechnung angegeben werden Richtig zuhören: So sind Sie immer ganz Ohr Selbsttest: Stimmt Ihre Tagesplanung? Wie Sie einen Presseverteiler erstellen Spenden online! Mittelakquise via Internet |
![]() Die Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist teuer. Dagegen haben 100 deutsche Unternehmen geklagt – allerdings vergeblich. Auch Ihr Betrieb hat kein Geld zu verschenken – schon gar nicht in den heutigen Zeiten. Sparen ist deshalb die wichtigste Devise. Wie schön könnte es deshalb sein, wenn Sie sich die hohen Kosten für die Zwangsmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sparen könnten. Das dachten sich auch insgesamt 100 Unternehmen in Deutschland und klagten dagegen. Nach dem insgesamt 7 Jahre dauernden Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt ein Urteil gesprochen – und das lautet ganz anders, als es sich so mancher Betrieb vielleicht gewünscht hätte. Denn laut Urteil des EuGH ist das Monopol der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit Europarecht vereinbar. Geklagt hatte das Stahlbauunternehmen Kattner Stahlbau GmbH in Sachsen als eines von 100 Unternehmen gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMB). Das Unternehmen sah darin einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Es argumentierte, dass ein Versicherungsunternehmen aus Dänemark bereit sei, das Unternehmen bei gleichen Leistungen wie die der MMB günstiger zu versichern. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen hatte die Frage schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt, nachdem alle anderen Gerichte einschließlich des Bundessozialgerichts (BSG) Klagen bereits abgewiesen hatten. Die Richter in Luxemburg urteilten nun klar, dass eine Berufsgenossenschaft kein (Wirtschafts-)Unternehmen im Sinne des Europarechts ist. Der EuGH lehnte damit eine Überprüfung der Stellung von Berufsgenossenschaften entlang des EG-Wettbewerbsrechts ab, da dies nur für Unternehmen gilt. Nach Ansicht der Richter nehmen Berufsgenossenschaften vielmehr eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie einer staatlichen Aufsicht unterliegen und im Rahmen eines Systems tätig sind, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird. Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften verstößt daher nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen. Der EuGH hat nun dem Sächsischen Landessozialgericht aufgegeben zu prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung nicht über das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgeht und nur Sozialversicherungsaufgaben erfüllt. (EuGH, Urteil vom 05.03.2009, Az.: C-350/07) Die formalen Anforderungen an Rechnungen sind in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte jetzt klar, dass das Lieferdatum unverzichtbar ist. In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz (UStG 2005) auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Ausnahmen gelten nur für An- oder Vorauszahlungen. Das hat der BFH entschieden. Für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer ausgestellten Rechnung erforderlich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 2005). Die Rechnung muss den Kriterien der §§ 14, 14a UStG 2005 entsprechen. Bisher war allerdings zweifelhaft, ob der Zeitpunkt der Lieferung auch dann anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt. Der BFH hat dazu jetzt ein klarstellendes Urteil gesprochen. Danach ist die Angabe des Leistungszeitpunkts immer erforderlich, auch wenn das Liefer- und Ausstellungsdatum zusammenfallen. Begründung: Dies entspreche dem EU-Gemeinschaftsrecht. Außerdem könne anderenfalls für die Finanzverwaltung der Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer und des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht überprüfbar sein. (BFH, Urteil vom 17.12.2008, Az.: XI R 62/07) Anzeige
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![]() Immer ganz Ohr sein? Leichter gesagt als getan. Denn jede Aussage Ihres Gegenüber löst bei Ihnen als Zuhörer eine impulsive Reaktion aus - und die kann schnell die ganze Zuhörkonzentration rauben. Beispiel: Frau Berger aus der Nachbarabteilung kommt auf Sie zu: „Herr Kollege, ich muss unbedingt mit Ihnen über das Rationalisierungsprojekt Leipzig reden, da lauft mal wieder alles schief ...“ 1. Zuhörfalle: Vorurteile Ihre erste Impulsreaktion: „Oh Gott, nicht die schon wieder. Mit der lief bisher jedes Gespräch schief. Wie komme ich bloß schnell hier weg?" Infolge schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit schalten Ihre Ohren (und Gedanken) also erst einmal auf Durchzug. So steuern Sie sofort gegen: Achten Sie bewusst auf die Art, wie Ihr Gegenüber kommuniziert. So hören Sie etwa an der gepressten Stimme, dass die Kollegin nervös ist. Ihnen wird bewusst: Auch Frau Berger fand Ihre bisherigen Gespräche nicht sehr fruchtbar – und kommt nur auf Sie zu, weil die Sachlage es unbedingt erfordert. 2. Zuhörfalle: Langeweile Zweite mögliche Impulsreaktion: „Nicht schon wieder dieses Thema! Immer läuft in Leipzig irgendetwas schief. Jetzt wird sie gleich „Betriebsrat“ und „Die Zeit läuft uns davon sagen." So steuern Sie sofort gegen: Wecken Sie Ihre Erwartungsfreude, indem Sie sich sagen: „Mal sehen, ob es etwas Neues zum Thema zu berichteng gibt." Warten Sie ab, und suchen Sie nach dem neuen Aspekt. 3. Zuhörfalle: Verteidigungsreflex Sie sind der Leiter des Leipzig-Projekts - und fühlen sich, da Sie stark unter Druck stehen, sofort angegriffen. Sie denken: „Was für eine Unterstellung! Alles läuft nun wirklich nicht schief". So steuern Sie erfolgreich gegen: Sagen Sie sich innerlich „Stopp!", und atmen Sie tief durch. Verzichten Sie auf den verbalen Gegenschlag. Folgen Sie den Argumenten. Sie werden feststellen: Die wenigsten Gesprächspartner reifen Sie wirklich an - und falls doch, fällt Ihnen Ihre Replik leichter, wenn Sie alles gehört haben. Zu viele Aufgaben, zu knappe Termine und zu wenig Zeit – wer kennt das als Führungskraft nicht? Wenn Sie auch manchmal nach einem prallvollen Arbeitstag das Gefühl haben, eigentlich nichts Wesentliches geschafft zu haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie gut organisiert sind. Lesen Sie in der Aktualisierungsausgabe den Beitrag „Gut organisiert durch den Tag – Wie Sie mit professioneller Planung mehr aus Ihrer Zeit machen“, und überprüfen Sie, ob Sie das 1x1 der Tagesplanung beherrschen. Als erster Einstieg kann Ihnen folgender Selbsttest dienen. Beantworten Sie Fragen mit Ja oder Nein:
4–8 Ja-Antworten: Ihr Tagesablauf ist sehr effektiv. Das schaffen Sie sicher nur mit guten Tagesplänen. 1–3 Ja-Antworten: Sie können die Effektivität Ihres Zeitmanagements durch richtige Tagespläne steigern. Anzeige Als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team häufig auch noch Gegenwind! Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
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![]() Das Schreiben von Pressemitteilungen ist heute auch in vielen Non-Profit-Organisationen üblich geworden. Mit der Pressemitteilung allein ist es allerdings noch nicht getan, denn Ihre Pressemeldung soll nun auch Ihre Zielmedien erreichen, sonst war die Mühe des Textens umsonst. Dazu benötigen Sie einen auf Ihre Organisation zugeschnittenen, aktuellen Presseverteiler. Es gibt für Sie verschiedene Wege, den Adressverteiler zu erstellen: Sie können Adressen beispielsweise über Dienstleister kaufen, direkt bei den jeweiligen Publikationen recherchieren oder für den regionalen Verteiler die örtliche Industrie- und Handelskammer anfragen. Adressen von Redaktionen können Sie beispielsweise beim Stamm Verlag (www.stamm.de) oder beim Verlag Dieter Zimpel (www.zimpel.de) kaufen. Hier werden Redaktionsadressen und Adressen von freien Journalisten sortiert nach Themengebieten vermietet oder verkauft. Der Kroll-Verlag gibt das Presse-Taschenbuch heraus, das verschiedene Themengebiete samt Ansprechpartnern umfasst. Auf lange Sicht lohnt sich die eigene Recherche von Redaktionsadressen Wenn Sie längerfristig und für den Dauergebrauch einen handverlesenen Presseverteiler aufbauen möchten, lohnt sich die eigene Recherche in den Zielmedien. In jeder Publikation finden Sie ein Impressum, in dem in der Regel die wichtigsten Ressorts samt Ansprechpartner vermerkt sind. Ein weiterer Vorteil dieser mühseligen Art, den Presseverteiler aufzubauen: Wenn Sie Ihre Zielmedien über einige Zeit beobachten, erhalten Sie Informationen über das Themenspektrum und welche Journalisten und Redakteure für Ihren Bereich die richtigen Ansprechpartner sind. Für viele Menschen ist das Internet zu einem der Hauptinformationsmedien geworden. Im Internet ist vieles möglich, auch die Online-Spende. Zwar macht sie nur einen Bruchteil der Spendeneinnahmen bei vielen Einrichtungen und Organisationen aus, doch ihre Beliebtheit ist stark gestiegen. Es bestehen 3 Möglichkeiten für Sie, um auf Ihrer Homepage um Spenden zu bitten:
Praxis-Tipp: Die beliebteste Online-Variante bei deutschen Spendern ist die Einzugsermächtigung. Starten Sie mit diesem Angebot. Machen Sie es Ihrem potenziellen Spender so leicht wie möglich Wichtig ist, dass Sie es Ihrem potenziellen Spender leicht machen zu spenden. In 2 bis 3 Schritten sollte eine Spende durchführbar sein. Erläutern Sie den potenziellen Spendern jeden Schritt und achten Sie darauf, wichtige Schlüsselwörter mit einem Link auf das Spenden-Formular zu unterlegen. Für Online-Spenden lassen sich auch der E-Mail-Newsletter bzw. das E-Mailing einsetzen. Versenden Sie daher regelmäßig Informationsschreiben per E-Mail an alle Interessierten. Als besonders effektiv hat sich erwiesen, in diesen E-Mail-Newslettern auf konkrete Spendenprojekte hinzuweisen und jeweils die Bankverbindung anzugeben. Anzeige So stärken Sie Ihr Team für den guten Zweck! Ihre Mitarbeiter optimal zu führen ist eine Ihrer größten Herausforderungen. Nur wenn das Team motiviert ist und Konflikte positiv genutzt werden, kann Ihre soziale Einrichtung etwas bewegen. Wie Sie Teamarbeit fördern und Ihre Mitarbeiter auf das gemeinsame Ziel einschwören, erfahren Sie hier! |
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