Shop
Online bestellen und sofort gratis testen:
Alles zum Thema Mitarbeiterfühung, Mitarbeitermotivation und Konfliktmanagement
Angebot des Monats
Der Erste-Hilfe-Koffer für den akuten Konfliktfall
15 typische Konfliktfälle und wie Sie diese meistern für nur 9,90 €
Gratis-Download des Monats
Kostenlose Leseprobe - Diesen Monat:
Anerkennungsgespräche: Positives Feedback wohl dosiert und glaubwürdig
Vorgesetzter.de-Partner
Bitte besuchen Sie auch die Webseiten der Experten und Partner von vorgesetzter.de!
Sonderurlaub
Ein Mitarbeiter heiratet und bittet Sie um 1 Tag Sonderurlaub. Korrekt. Denn für die eigene Hochzeit, die der Kinder oder die eigene Silberhochzeit steht jedem Mitarbeiter 1 Tag Sonderurlaub zu. Sogar wenn die Eltern silberne oder goldene Hochzeit feiern, müssen Sie den Angestellten 1 freien Tag bezahlt freistellen. Diese und viele andere Fälle regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Nach § 616 BGB gilt: Sie müssen Ihre Mitarbeiter freistellen und weiterbezahlen, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, ohne ihr Verschulden, aus persönlichen Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Wann diese 3 Kriterien erfüllt sind und wann nicht, haben wir in der folgenden Liste zusammengestellt:
Sonderurlaub Ja oder Nein?
ja | nein | |
Arztbesuch | ||
Der Mitarbeiter ist akut erkrankt und der Termin unaufschiebbar. | x | |
Ein Termin außerhalb der Arbeitszeit ist nicht möglich z. B. bei Fachärzten. | x | |
Der Arztbesuch muss aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden. | x | |
Der Termin findet während der Gleitzeit statt. | x | |
Behördengänge | ||
Wenn die Behörde unbedingt während der Arbeitszeit aufzusuchen ist. | x | |
Beerdigung | ||
Ein naher Angehöriger ist gestorben. | x | |
Ehrenamt | ||
als ehrenamtlicher Richter bei den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten | x | |
als Schöffe bei Strafgerichten | x | |
als Wahlhelfer bei öffentlichen Wahlen | x | |
als amtlich bestellter Vormund | x | |
Hochzeit | ||
Eigene Hochzeit oder Silberhochzeit | x | |
silberne oder goldene Hochzeit der Eltern | x | |
Hochzeit der Kinder | x | |
Geburt | ||
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Sie sollten jedoch, angelehnt an die Tarifverträge, 1 Tag Sonderurlaub gewähren. | x | |
Gerichtstermin | ||
Es handelt sich um einen Termin in eigener Sache. Ihr Mitarbeiter wird im öffentlichen Interesse, z. B. als Zeuge, vor Gericht geladen. | x | |
Umzug | ||
Der Umzug ist während der Arbeitszeit objektiv notwendig. Z. B. Ihr Mitarbeiter wird in eine andere Stadt versetzt. | x | |
Unfall | ||
bei einem unverschuldeten Unfall auf dem Weg zur Arbeit bei einem selbst verschuldeten Unfall | x | |
Katastrophenschutz | ||
Ist Ihr Mitarbeiter ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig, müssen Sie ihn im Katastrophenfall freistellen.Auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr müssen Sie für die Einsätze bezahlt freistellen. | x |
Wie viele Tage frei?
Eigene Hochzeit: 1 Tag
Geburt: 1 Tag
Tod des Ehepartners oder Kindes: mind. 2 Tage
Tod eines Elternteils: 1 Tag
Umzug aus betrieblichem Grund: 1 Tag
Mehr Informationen zum Thema Sonderurlaub finden Sie im "Praxishandbuch leiten-führen-motivieren".







